Kleine Klarstellung: Es ist zwischen (Hersteller-)Garantie und (Verkäufer-)Gewährleistung (genauer: Mängelhaftung) zu unterscheiden. Beide können vom Inhalt her sehr unterschiedlich sein -und sind es im Regelfal auch-. Der Hersteller gibt z.B. eine Durchrostgarantie, die der Verkäufer nicht ausdrücklich gibt. Die Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller wegen Durchrostung könnten also z.B. (je nach Garantie) zehn Jahre gelten. Mängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer verjähren regelmäßig viel früher, also z.B. nach drei Jahren.
Nach Übergabe des PKW liegt -abgesehen von den ersten sechs Monaten im Falle der Mängelhaftung- die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Käufer. Im Zweifelsfall muss der Käufer also beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden/angelegt war und nicht durch die spätere Nutzung/Veränderung verursacht wurde.
Ist der Dieselverbrauch zu hoch, wird der Verkäufer seine Mängelhaftung nicht mit der Begründung verweigern können, dass am Außenspiegel gebastelt wurde. Fällt die Türverkleidung ständig heraus, könnte er aber durchaus sagen, dass dies durch das unfachmännische Entfernen der Verkleidung anlässlich des Außenspiegelumbaus durch den Käufer verursacht wurde. Dann käme es im Streitfall auf ein Gutachten an, das bestätigt, dass die Umbauarbeiten den Mangel nicht verursacht haben. Wenn diese Bestätigung nicht zu bekommen ist, hat der Käufer das Nachsehen.
In der (Hersteller-)Garantie kann der Hersteller allerdings seine -freiwillige- Garantie von gewissen Voraussetzungen abhängig machen. Z.B. kann er sagen, dass die Durchrost-Garantie nur gilt, wenn der PKW regelmäßig auf Roststellen geprüft wird. Er kann seine Garantie auch anderweitig einschränken. Allerdings können Einschränkungen nicht so weit gehen, dass sie die Garantie komplett entwerten. Er könnte daher die Erfüllung seiner Durchrost-Garantie nicht davon abhängig machen, dass das Kabel am Außenspiegel nicht umgeklemmt wird. Dann müsste er sich entscheiden, überhaupt keine Garantie zu geben (was heutzutage im Automobilbereich vom Verbraucher aber nicht akzepiert würde).
Ergebnis: Wer fachmännisch arbeitet, muss keine Bedenken hinsichtlich Gewährleistungs- oder Garantieverlust haben.
Bastelnde Grüße
Kalli