Außenspiegel flattern

Moriv

Mitglied
So bei mir kam gestern, nach 1 Woche, die Antwort von Mazda:

Sehr geehrter Herr XXXXX,



wir freuen uns, dass Sie sich bei der Wahl eines Gebrauchtfahrzeugs für einen Mazda CX-5 entschieden haben.



Umso mehr bedauern wir Ihre Unzufriedenheit bezüglich der Außenspiegel und der Motorhaube. Aus der Distanz lassen sich technische Sachverhalte aber nur eingeschränkt beurteilen. Daher verzichten wir auf diesem Wege auf eine Bewertung technischer Fragen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Garantiebedingungen, nach denen Beanstandungen grundsätzlich über einen Mazda-Vertragspartner zu klären sind.



Unabhängig davon ist als das Autohaus XXXX in XXXXX als Ihr Vertrags- und Rechtspartner für den Gebrauchtwagenkauf Ihr verantwortlicher Ansprechpartner bei Fragen und Beanstandungen zu Ihrem Mazda CX-5. Als selbständige Unternehmen führen die Autohäuser ihren Service- und Werkstattbereich in eigener Verantwortung. Bei fortgesetzten Beanstandungen können unsere Vertragspartner die technische Abteilung im Hause hinzuziehen und so eine herstellerseitige Betreuung gewährleisten. Eine Händler-Anfrage liegt uns zu Ihrem Mazda CX-5 bisher jedoch nicht vor.



Die Werksgarantie Ihres Mazda CX-5 endete am 6. November 2015, sodass nun ausschließlich der Kulanzweg offensteht, als Prüfung einer freiwilligen Herstellerbeteiligung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die von Ihnen erwähnte Anschlussgarantie ist keine Verlängerung der Mazda-Neuwagengarantie, sondern ein Angebot der CarGarantie Versicherungs-AG zu eigenen Garantiebedingungen.



Bedingung für eine Prüfung durch uns ist zunächst ein Kulanzantrag des Mazda Händlers, der die Beanstandung vor Antragstellung geprüft und dokumentiert hat. Bei einer kaufmännischen Kulanz handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nach Eingang des Antrags und Überprüfung der Nutzungsdauer, der Wartungsnachweise und der Beanstandung wird entschieden, ob sich der Hersteller an den Kosten beteiligt. Eine Antragstellung ist nicht mit der Zusage einer Kostenbeteiligung gleichzusetzen.



Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Falls Sie es wünschen, leiten wir Ihre Zuschrift zur Information an Ihr Autohaus weiter.



XXXXXXXXX"


Bin langsam aber sicher genervt und kurz davor den ganzen Mist einem Anwalt zu übergeben. Eigentlich habe ich gar keinen Bock auf so eine Eskalation, aber irgendwie drehe ich mich hier seit 6 Wochen im Kreis und komme nicht weiter.
Werde jetzt nochmal meinen fMH ansprechen und wenn sich dann nix bewegt, muss ich leider einen Anwalt bemühen.

Wenn jemand noch einen Tipp hat, wäre ich dankbar.

P.S. Und ja ich habe vorher mit meinem fMH darüber gesprochen und der hat gemeint ich solle mich direkt bei Mazda Deutschland beschweren und die würden dann ggfs. meinen fMH kontaktieren.
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ich persönlich halte nichts davon, selber Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen. Hier bekommt man nur nichtssagende Standardantworten. Dazu sind die Händler da.
Versuche deinen Händler zu überzeugen, dass er für die Beurteilung der Notwendigkeit und die Antragstellung Garantie/Kulanz verantwortlich ist. Mit einem starken fMH im Rücken, erreicht man deutlich öfter sein Ziel. Bleib immer hartnäckig, aber freundlich. Mit der Maßnahme .....mit dem Anwalt drohen.... erreicht man genau das Gegenteil.
 

Rainer dre

Mitglied
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Anwalt da helfen kann.
Das Auto ist fast 5 Jahre alt und die CarGarantie scheint nicht zu greifen. Deren Bedingungen werden schon wasserdicht sein. Dazu kommt, dass es kein Mangel ist, der plötzlich aufgetreten ist, wie z.B. ein defekter Motor oder Turbolader.
Was also soll da ein Anwalt machen? Es gibt eben Fristen die einzuhalten sind. So blöd das auch manchmal ist.
Den Vorbesitzer scheint es ja nicht gestört zu haben, sonst hätte er es ja richten lassen.

Ich bin auch am Überlegen, ob ichs noch machen lassen soll (wegen des Wiederverkaufs), nachdem ich hier im Forum von den zitternden Spiegekn erfahren hab. Mir persönlich ists bisher noch gar nicht aufgefallen.

Ich hatte z.B. mal einen Renault Espace gekauft mit CarGarantie.
Nach einiger Zeit bemerkte ich Ölverlust.
Die CarGarantie griff auch nicht, weil es eine Dichtung war, die nicht abgedeckt war.
Keine Chance. Der Händler wollte nicht, der Anwalt konnte nicht.
Blöd gelaufen. Das Auto war eben aus der Werksgarantie raus.
 
Die Hersteller verarschen uns eh mit Tausende Versicherung die letzt endlich nichts bringen ausser das man sich Aufregt.

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Selbst Mazda schreibt vor das man den Kunden sagen soll das da nichts wäre und das so sein muss. beispiel Lenkung. Knacksen.

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Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Selbst Mazda schreibt vor das man den Kunden sagen soll das da nichts wäre und das so sein muss. beispiel Lenkung. Knacksen.

Ich versteh gerade nicht wirklich dein Post.

Ich habe unproblematisch von Mazda folgende Garantiefälle gehabt.

- Tausch des BT-Moduls auf v7
- Getriebeölwechsel auf Longlife-Öl
- Behebung des Knacken beim vollen Linkseinschlag
- Spiegelflattern....zuerst die mod. Spiegelkappen....2 Wochen später die FL-Spiegel

Ich sag doch, ein kompetenten fMH und die Sache läuft.....ohne faule Ausreden. Das ist meine Erfahrung und so macht Mazda Spaß. Ein erfolgreicher Garantiefall hängt maßgeblich vom Einsatz des fMH ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist es wie du schon erkannt hast ein “ kompetenter fMH, wenn man den hat ist es schön.Ich hatte einen riss am Leder, an der Rückenlehne und ungefähr in der mitte was glaubst was mir mein fHM gesagt hat das kommt von der Jeans. Dann hab ich ihn gefragt ob er mir mal so ein Arsch zeigen kann der meine Rücken lehne berührt. Da hat er nichts mehr gesagt und hat sich aufgeregt. Und zum knacken an der Lenkung weiß ich es aus sicherer quelle . Das bei Mazda es so gehandhabt wird. Ich bin mit dem Auto zufrieden bisher aber nicht mit dem fHM

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Ivocel

Mitglied
Bin langsam aber sicher genervt und kurz davor den ganzen Mist einem Anwalt zu übergeben. Eigentlich habe ich gar keinen Bock auf so eine Eskalation, aber irgendwie drehe ich mich hier seit 6 Wochen im Kreis und komme nicht weiter.
Werde jetzt nochmal meinen fMH ansprechen und wenn sich dann nix bewegt, muss ich leider einen Anwalt bemühen.

Wenn jemand noch einen Tipp hat, wäre ich dankbar.

P.S. Und ja ich habe vorher mit meinem fMH darüber gesprochen und der hat gemeint ich solle mich direkt bei Mazda Deutschland beschweren und die würden dann ggfs. meinen fMH kontaktieren.

Sprich deinen Händler an, dass du es als "Gefährdung" siehst und weise Ihn auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hin, die er als VERKÄUFER dir gewähren muss.
Garantie ist da EGAL... das ist was anderes. Mazda Deutschland ist bei der Gewährleistung auch egal.
 

Moriv

Mitglied
Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Anwalt da helfen kann.
Das Auto ist fast 5 Jahre alt und die CarGarantie scheint nicht zu greifen. Deren Bedingungen werden schon wasserdicht sein. Dazu kommt, dass es kein Mangel ist, der plötzlich aufgetreten ist, wie z.B. ein defekter Motor oder Turbolader.
Was also soll da ein Anwalt machen? Es gibt eben Fristen die einzuhalten sind. So blöd das auch manchmal ist.
Den Vorbesitzer scheint es ja nicht gestört zu haben, sonst hätte er es ja richten lassen.

Nein es ist halt einfach nur ein technischer Mangel, welcher Sicherheitsrelevant ist, von anfang an beim Ur-CX5 bestand und darüber hinaus bei Mazda bekannt ist. Was interessieren da Fristen? Mazda hat einfach Scheisse bei den Spiegeln beim Ur-CX5 gebaut und die Funktion der Aussenspiegel ist ab 130-140km nicht mehr gegeben.

Kann den Spieß ja auch rum drehen. Wenn ich bei 150kmh auf der Autobahn die Spur wechsel und voll in einen anderen Verkehrsteilnehmer rein knalle, dann sage ich auch einfach: Sorry! Aber ich kann meine Aussenspiegel ab dieser Geschwindigkeit nicht mehr nutzen. Die sind zwar am Auto dran, aber nicht benutzbar!

Fakt ist doch, dass ich es nicht einsehe, für diesen bekannten technischen Mangel die Rechnung bezahlen zu müssen. Wir reden hier von keinem Verschleißteil oder sonstigem, sondern von einem (wie bereits mehrfach erwähnten) bekannten technischen Mangel und da sehe ich klar den Hersteller in der Pflicht, egal wie alt das Auto ist.

Werde am Samstag nochmal mit meinem fMH reden und ansonsten geht der ganze Scheiss zum Anwalt. Mal schauen wie der Fachmann das beurteilt, dafür hat man ja Rechtschutz.
 

Ivocel

Mitglied
Wozu diese Aufregung? Wozu willst du unbedingt den Hersteller versuchen in die Pflicht zu nehmen? Wäre es ein sicherheitsrelevanter bekannter Mangel, dann würde ein offizieller KBA Rückruf laufen.

Du hast den Wagen noch nicht lange.... das ist ein SACHMANGEL. Dafür muss dein HÄNDLER gerade stehen. Solange du noch keine 6 Monate den Wagen hast, ist er in der Beweislast, dass der Mangel NICHT vorhanden war.
Gehe doch einfach den Weg über die gesetzliche Gewährleistung und lasse die Garantiegeber (hier CarGarantie) und den Hersteller (mit Kulanz - hier Mazda) raus.

WIE und OB der HÄNDLER das mit Mazda abrechnen kann oder auch nicht, dass kann dir doch egal sein.

Du machst hier ein Wind, wo gar keiner nötig wäre und ich würde wetten, dass du so gehörig "auf die Schnauze" fallen wirst.

Btw. Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung eines Garantie-Gebers zu deren Bedingungen.

Gewährleistung MUSS der Verkäufer immer gewähren - Das ist der Händler
 

Rainer dre

Mitglied
So, meine Spiegel wurden eben getauscht.
Ein Hinweis aufs Forum hat genügt und mein Händler stellte sofort den garantieantrag und schrieb das mit dem Forum auch da rein.
Postwendend kam die Genehmigung von Mazda.

Aber: Nun zuhause angekommen, stell ich fest, dass die Fensterutomatik nicht mehr funktioniert.
Kann es sein, dass da was initialisiert werden muss, oder hat die WS da was falsch gemacht beim Zusammenbau?
 

Ivocel

Mitglied
war bestimmt abgeklemmt.....

Einmal aufmachen komplett und dann komplett zumachen und ca. 5 Sekunden dann noch halten. Danach geht die Automatik wieder
 
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