Garantie/Gewährleistung/Kulanz - Ansprüche bei Schäden?

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ich muss gestehen, ich wurde zur Garantieverlängerung auch nicht informiert. Ich habe die Infomappe dazubekommen.
Da aber mein fMH die 4+5 Jahre immer beim Vertragsabschluss dazuschenkt, hinterfrage ich die Geschäftsbedingungen erst mal nicht.
Müsste ich aber die Garantieverlängerung selber bezahlen, wollte ich schon wissen, welche Leistungen dahinter stecken.
 

dekagon

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Hallo zusammen,
um hier ein wenig zur Klärung beizutragen, welchen Sinn die Anschlußgarantie bei Cargarantie und Co. macht, will ich den "Foris" uese und spolnad2 folgendes schreiben:
Ich hatte vor ein paar Wochen einen kapitalen Motorschaden wegen undichter Einspritzventilen und der daraufhin entstandenen Ölkoksverstopfungen des Ölansaugventils in der Ölwanne. Ich hatte bei Schadenseintritt eine Laufleistung auf meinem CX-5 (Baujahr 04/2012) von 147000 km.
Nach langem Hin- und Her hat Cargarantie (mein Anschlußversicherer) die von einem TÜV Gutachter geschätzte Schadenssumme von rund 15000 Euro und der Empfehlung den Motor komplett zu tauschen, mit der Begründung abgelehnt, dass das verursachende Bauteil, nämlich die Flammschutzringe an den Einspritzdüsen, nicht versichert sind und deshalb der Schaden nicht übernommen werde.
Ich bin damals zu Anwalt und wollte klagen. Dank meines FMH's und seiner zähen Verhandlungen mit Mazda Deutschland hat sich Mazda bereiterklärt, mir alle notwendigen Reparaturteile (es wurde alles ersetzt, bis auf den Zylinderkopf und die Einlassventile) auf Kulanz zu bezahlen.
Ebenso die Arbeitszeit des FMH wurde übernommen.
Jetzt aber kommts: mein FMH hatte mir mitgeteilt, dass er das nur durchgekriegt hatte, weil ich immer pünktlich meinen Service beim FMH gemacht hatte UND weil ich ohne Unterbrechung versichert war!
Also ohne Anschlußgarantie mag es sein, dass ihr einen Schaden zwar vielleicht nach 4 Jahren von Mazda bezahlt bekommt, aber es undenkbar schwieriger werden wird, das durchzubekommen.
Überlegt mal, welcher Hersteller, schon gar keiner aus unserem Ländle, hätte das gemacht?
Ich habe jetzt schon wieder fast 5000 km runter und mein Dicker schnurrt und läuft wie ein Kätzchen...
Ich bin sogar der Ansicht, dass er besser läuft als am Anfang, als er neu von mir eingefahren wurde...
Also ich würde immer eine Anschlußgarantie abschließen, denn die paar Euros waren und wären es mir wert!
Ein Hoch auf Mazda und seine Kulanzregelungen! Ich habe bis jetzt noch nie (und ich bin auch in meinem Leben schon einige Marken gefahren) so etwas erlebt!
Einfach Klasse!
Also spart nicht an der falschen Stelle und freut euch über ein schönes SUV, dass seinesgleichen sucht. Mir persönlich als Vielfahrer geht der ganze Dieselschwindel und die daran angeknüpfte Diskussion tangential am Ar... vorbei. Ich finde das ist wieder typisch hier in Deutschland für eine Lobbyregierung, aber die Zeche zahlt ja sowieso der Autofahrer, so war es schon immer.
Solange es keine vernünftige Alternative zum Diesel gibt (für Vielfahrer) fahre ich mit viel Spass meinen CX-5 weiter. Ich denk doch nicht im Traum daran, meinen Dicken zu verkaufen. Was wollt ihr denn als Alternative fahren? Einen Tesla 3 für 40000 Euro?
Bei der beschissenen Infrastruktur für Ladetankstellen und der noch viel zu ungenügenden Akkutechnik? Sorry Leute, man sollte die Energie, um auf hohem Niveau zu lamentieren, lieber dafür benutzen um entweder Einfluss auf die verflixte Lobbypolitik zu nehmen oder selber was erfinden, was die Autofahrer weiterbringt ;)

Viele Grüße

dekagon


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Ivocel

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CX-5 User

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Unabhängig davon muss ich für einen vergleichbar ausgestatteten BMW erheblich tiefer in die Tasche greifen und der neue CX 5 II kommt schon verdammt nah an die Premium Hersteller, um es bescheiden auszudrücken.
 

spolnad2

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Gewährleistung contra Garantie - Wo ist da ein Unterschied.....?

Du bekommst bei BMW nur Gewährleistung und keine Garantie.

Ich erlaube mir aus dem BMW 2+1 Gewährleistungsbrief zu zitieren (die im Kaufpreis kostenfrei enthalten ist!!!):
(Anfang des Zitats!)
„Mit der neuen BMW 2+1* Gewährleistung können Sie jetzt noch länger absolut gelassen bleiben. Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:
• Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
• Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
• Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
• Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.“ (Ende des Zitats!)

Vollständig kann man unter dem angegebenem Link nachlesen und in Erfahrung bringen, auf was alles Du Anspruch hast, wenn die „Nachbesserung“ länger als 1 h dauert!

Abschließend muss ich nur noch festhalten, dass ich überhaupt nicht verstehe, was für eine Wortklauberei wir hier eigentlich betreiben, oder kannst Du mir erklären, wo siehst Du eine Mehrleistung von Mazda mit Ihrer Werksgarantie? Außer, dass „die erheblichen technischen Mängel“ meines Motors mit einem Zeitaufwand von 6 (in Worten: sechs!!!) Wochen kostenfrei beseitigt worden sind, sehe ich persönlich keine. Keine Abschleppkosten, nicht einmal zum Bahnhof konnte man mich fahren, da kein Bereitschaftswaagen vorhanden war. Ein Ersatzfahrzeug, ein Fremdwort….usw.!
 

dekagon

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@spolnad2
Ich habe während der gesamten Reparaturzeit von 6 Wochen kostenfrei von meinem FMH einen Mazda 6 bekommen.
War zwar nicht nagelneu, ich habe aber in der Zeit rund 3400 km drauf gefahren und nur getankt [emoji846]


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19Andi73

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@spolnad2
Ich habe während der gesamten Reparaturzeit von 6 Wochen kostenfrei von meinem FMH einen Mazda 6 bekommen.
War zwar nicht nagelneu, ich habe aber in der Zeit rund 3400 km drauf gefahren und nur getankt [emoji846]


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War vermutlich eine Service Leistung deines fMH und nicht des Herstellers. ;)
 

dekagon

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Schon klar [emoji3]
aber kostenfrei ein Ersatzfahrzeug gibts doch beim deutschen "Premiumhersteller" auch nur wenn du beim Kauf oder beim Leasing eine Mobilitätszusatzleistung bezahlst oder etwa nicht [emoji6]


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spolnad2

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@spolnad2
Ich habe während der gesamten Reparaturzeit von 6 Wochen kostenfrei von meinem FMH einen Mazda 6 bekommen.
War zwar nicht nagelneu, ich habe aber in der Zeit rund 3400 km drauf gefahren und nur getankt [emoji846]


Das ist i.O., und sollte eigentlich selbstverständlich sein! Bei mir war es nun Mal anders!
Und wo bleibt die Mehrleistung…..??? Das war die Frage!!!
 

dekagon

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Ich denke dein FMH hätte sich etwas mehr engagieren können. Da trennt sich halt die Spreu vom Weizen.
Bei vielen Vertragswerkstätten gibt es welche, die den Kunden extrem versuchen zufrieden zu stellen und eben die, die es sich einfach machen...
Stichwort After-Sales-Service.
Bei deutschen Premiumherstellern zahlt man schon für das Auto viel, dann kommen noch die unverzichtbaren Extras drauf und wer es sich leisten kann/will packt halt noch einen Mobilitätsservice drauf...
Im Detail gibt es wohl nicht so viele Unterschiede, die Zusatzoptionen sind dann das i-Tüpfelchen im Schadenfall...


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Der Inschenör

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Hallo soplnad2.

Das ist i.O., und sollte eigentlich selbstverständlich sein! ...

Das kannst DU natürlich erwarten. Es gibt darauf aber keinen Rechtsanspuch. Auch nicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit. Du hast nur einen Anspruch auf Reparatur oder, wenn dies für den Händler zumutbar ist, Lieferung einer mangelfreien Ware. Bei einem Fahrzeug ist die Ersatzlieferung auf jeden Fall erst einmal unzumutbar. Ein Ersatz(-fahrzeug) während der Reparaturzeit ist eine Service-, Kulanz- oder Garantieleistung des Herstellers oder Händlers. Auf jeden Fall eine FREIWILLIGE oder ZUGEKAUFTE Leistung.

... Und wo bleibt die Mehrleistung…..??? ...

:confused: Die "Mehrleistung" besteht darin, dass Du auch nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren einen Schaden zumindest noch teilweise ersetzt bekommst. Sonst könntest Du jeden Schaden ab dem 1. Tag im dritten Jahr komplett selbst bezahlen.

PS: Lern bitte mal zitieren und lösch nicht immer die hinteren Steuerzeichen raus.

@jmutter2:
Ob ich der einzige in der EU bin der liest was er unterschreibt weiß ich nicht.
...

Nein, bist Du nicht.;) Immer wenn das Wort Versicherung fällt, schau ich mir zumindest gewisse Punkte in den Vertragsbedingungen sehr genau an.;) Aber ich gehöre ja auch zu den Wahnsinngen, die sogar mal Betriebsanleitungen lesen.:eek::rolleyes:;)

Gruß
Stefan
 
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anonymous302

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Ivocel

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@spolnad2
Der Unterschied lässt sich sehr gut in dem Gesetz nachlesen.
Bei der Gewährleistung muss der Mangel oder verdeckte Mangel beim Gefahren Übergang schon vorliegen, bei der Garantie nicht.
Lese selber mal den Unterschied durch, dann sollte es dir klar sein.

Ansonsten habe ich kein Bock wieder einmal alles dir vorzukauen.
Das du solche Probleme hattest, da kann keiner was für und wenn du aber auch bei deinen Händler so polterst wie hier, dann hätte ich dir auch kein Ersatz Wagen gegeben
 

spolnad2

Mitglied
@spolnad2
Ansonsten habe ich kein Bock wieder einmal alles dir vorzukauen.

Du kannst Dir sicher sein, dass Du ziemlich der allerletzte bist, von dem ich mir irgendetwas vorkauen lassen möchte! So gesehen interessiert es mich auch überhaupt nicht, auf was Du Bock hast, oder eben nicht hast!

Spolnad2
 

uese

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Nur 2 Fragen....

Nun möchte ich da so viele hier total Bescheid wissen folgende Fragen stellen:
Sollte diese Total OP ein 2. mal auftreten, innerhalb der Anschlussgarantie, werden diese Kosten übernommen und von wem, oder gar nicht?
Foriantwort bitte jetzt:

Sollte diese Total OP ein 2. mal auftreten, ausserhalb der Anschlussgarantie, werden diese Kosten in Kulanz von Mazda übernommen, von was ist das abhängig? Es geht ja bei dieser Geschichte nicht um normale Verschleisserscheinungen sondern um kapitale Motordefekte, auf die der Halter keinen Einfluss hat und enorme Kosten verursachen können, das durch Material- oder Konstruktionsfehler seitens Mazda.
Foriantwort bitte jetzt:

Übrigens habe ich eine tolle Garage, war stets zufrieden damit, der Garagebesitzer ein echter Vertrauensmann, ich bin überzeugt davon dass er sich sehr für mich einsetzen würde, sollte diese Schäden nochmals auftreten, ich fahre sonst sehr gerne Mazda, aber in 48 Jahren Auto fahren hatte ich diese Sorgen und Ungewissheit noch nie, so ist das!

Gruss Uese
 

jmutter2

Mitglied
der Garagebesitzer ein echter Vertrauensmann


Ja da hätte ich auch viel Vertrauen wenn er Anschlussgarantieen verkauft ohne die Vertragsbedingungen zu erklären.
Sorry aber da bin ich von meinem Händler anderes gewohnt [emoji3]
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Uese.

... Sollte diese Total OP ein 2. mal auftreten, innerhalb der Anschlussgarantie, werden diese Kosten übernommen und von wem, oder gar nicht? ...

Was (Material, Lohn) in welcher Höhe von der Anschlussgarantie-Versicherung übernommen wird steht m. E. relativ leicht verständlich in den Garantiebedingungen oder dem Flyer zur Anschlussgarantie. Für die versicherten Bauteile wird der Arbeitslohn immer voll übernommen, das Material anteilig abhängig von der Laufleistung. Für Details bitte selbst lesen. Ich habe keine Lust jetzt zum Auto zu laufen.

... Sollte diese Total OP ein 2. mal auftreten, ausserhalb der Anschlussgarantie, werden diese Kosten in Kulanz von Mazda übernommen, von was ist das abhängig? ...

Das kann Dir niemand außer Mazda beantworten.

... nicht um normale Verschleisserscheinungen sondern um ... Material- oder Konstruktionsfehler seitens Mazda. ...

Das ist eine unbewiesene Behauptung. Meines Wissens hat Mazda dies bisher weder eingestanden noch ist es durch Gutachten nachgewiesen worden. Und machen wir uns nichts vor, es gibt diese Motorschäden aber es hat nur eine verhältnismäßig kleinen Teil der Diesel getroffen. Das spricht m. E. schon mal gegen einen grundsätzlichen Konstruktionsfehler. Das ein Materialfehler bei bestimmten Chargen vorgelegen hat, ist sicher nicht ausgeschlossen. Aber wenn der Fehler bei Mazda erkannt ist, wird man da jetzt bestimmt zweimal hingucken. Was einen 2. Fall aufgrund eines Materialfehlers eher unwahrscheinlich macht. Aber auch das ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen und es kann ja auch mal etwas anderes am Motor kaput gehen das zu ähnlichen Symptomen führt.

Gruß
Stefan
 

dab_ch

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Anmerkung zur Anschlussgarantie:
@Uese kommt scheinbar aus Zürich/Schweiz.
Die Anschlussgarantie 4. + 5. Jahr von Mazda Schweiz entspricht der Herstellergarantie der ersten 3 Jahre was Ein-, Ausschlüsse und Leistungen anbelangt. Da ist nichts mit 90%, 80% und Unterscheidung zwischen Material und Arbeit.
 
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