1. Generation Facelift Led-Scheinwerfer defekt...schon wieder...Kulanz?

Vienna

Mitglied
Muss euch heute mal von meinen Scheinwerfer-Problemen berichten.
Bei wurde nach 2 Jahren linke Scheinwerfer getauscht. (Tagfahrlicht fiel aus)
Nach 2 1/2 Jahren der rechte Scheinwerfer. (Tagfahrlicht fiel aus)
Vor einer Woche und natürlich 2 Wochen nach Ablauf der Garantie, scheint nun der rechte Scheinwerfer nur noch auf den Boden...also nach unten. Am Freitag habe ich einen Termin beim FMh...mal schauen, wie kulant er sich hier zeigt.
1300€ für einen neuen Scheinwerfer, bin ich definitiv nicht bereit zu zahlen, zumal der eingebaute Scheinwerfer lediglich 1/2 Jahr alt ist...
Nun hoffe ich auf Kulanz seitens des Händlers.
Ich halte euch auf dem Laufenden...
 

Ivocel

Mitglied
Hat man nicht automatisch wieder 2 jahre Gewährleistung auf die neu eingebauten Teile?

Wenn du die bezahlst, dann ja.
So war es aber eine Beseitigung eines Sachmangels.

Sonst hättest du ja dauerhaft Garantie, wenn du z. Bsp. immer kurz vor Ablauf das Gerät (Fernseher oder so) tauschen lassen würdest
 

TToby

Mitglied
Das mit dem Neubeginn der Frist ist leider gesetzlich nicht „wasserdicht“ geregelt und somit in der Praxis etwas komplizierter:
Entscheidend ist hier, ob der Schuldner (also der Verkäufer) bei Nacherfüllung (hier: der Tausch des Scheinwerfers) den Sachmangel bzw. den Gewährleistungsanspruch des Kunden anerkennt.
Besteht eine Anerkennung, beginnt die Gewährleistungsfrist bei Austausch des Scheinwerfers erneut ( also zwei Jahre). Beruft sich der Händler aber darauf, dass es sich um einen Austausch aus Kulanz gehandelt hat, endet die Gewährleistung auf den Austauschscheinwerfer mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht (i.d.R. zwei Jahre nach Kauf des Fahrzeugs).

PS: hier die Quelle https://www.ra-rehfeldt.de/2016/09/23/verjährung-bei-nachbesserungen-aus-kulanz/
 

Vienna

Mitglied
Hat man nicht automatisch wieder 2 jahre Gewährleistung auf die neu eingebauten Teile?

Ha...Du hast tatsächlich Recht!

"Österreich, Kroatien, Estland, Griechenland, Island: Ab Lieferung des reparierten / ausgetauschten
Artikels beginnt eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist."

Quelle
“Verbrauchsgüterkaufrichtlinie” 1994/44/EG und “Verbraucherrechte-Richtlinie” 2011/83/EU, nationale Umsetzungen
 

swt38

Mitglied
Ich dachte immer Mazda hat 3 Jahre Garantie:confused:
 

Vienna

Mitglied
Hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, weil die Dinger nicht gerade 200-300€ kosten und ich habe gerade mit Mazda Austria telefoniert.
Auf Ersatzteile hat man in Ö eine 24-monatige Ersatzteilgarantie!
 

Ivocel

Mitglied
Ha...Du hast tatsächlich Recht!

"Österreich, Kroatien, Estland, Griechenland, Island: Ab Lieferung des reparierten / ausgetauschten
Artikels beginnt eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist."

Quelle
“Verbrauchsgüterkaufrichtlinie” 1994/44/EG und “Verbraucherrechte-Richtlinie” 2011/83/EU, nationale Umsetzungen

Auf Ersatzteile, die du BEZAHLST.... aber nicht, wenn es auf Garantie behoben wurde.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/9/gewaehrleistungs-nach-reparatur.aspx
 

Vienna

Mitglied
Auf Ersatzteile, die du BEZAHLST.... aber nicht, wenn es auf Garantie behoben wurde.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/9/gewaehrleistungs-nach-reparatur.aspx

Ist das im Deutschen Recht anders?
Ich hatte vorhin gerade ein ausführliches Gespräch mit Mazda Austria und die haben mir nach Einsicht in die Historie unseres Dicken bestätigt, dass ich auf einen während der Garantie getauschten Scheinwerfers, weitere 24 Monate Ersatzteilgarantie habe.
 

hr-v

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Sitzgestell. Die Garantie auf ausgetauschte Teile endet bei Mazda in Deutschland wie Ivocel bereits schrieb mit Ablauf der Fahrzeug Garantie nach 3 Jahren bzw. nach einer event. Garantieverlängerung nach 5 Jahren. Da ist es egal, ob da Teil schon ein Jahr oder einen Monat verbaut war. Mit den der Garantie ist Schluß. Dann kann man nur mit Kulanz bzw. Kostenübernahme durch Mazda sein Glück versuchen.
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Bitte nicht wieder Garantie und Gewährleistung in einen Topf werfen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Garantiegebers, nach seinen Bedingungen.
Gewährleistung gibt es von Gesetz wegen.

Gruß HolgiHSK via TT
 

Vienna

Mitglied
Also: Erst mal Entwarnung. Durch eine Unterspannung, hat sich der Scheinwerfer verstellt. Konnte leider noch nicht wieder neu initialisiert werden, da hier eine Online-Verbindung benötigt wird und das Intranet bei meinem fMh gesponnen hat.
Falls etwas kaputt gewesen wäre, hätte ich lt meinem Mazda Händler 24 Monate ErsatzteilGARANTIE gehabt.
 
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