+++ KENNZEICHENAUFKLEBER +++
Da ich zu diesem Thema immer wieder Fragen reinbekomme stelle ich hier gerne nochmal meine Antwort dazu rein.
"Moin Moin. Ich hab auch mal ne Frage an dich. Sind kennzeichenaufkleber erlaubt oder wie sieht's da aus. Danke im Voraus"
UND HIER MEINE ANTWORT:
"Moin, leider nein, aber es droht lediglich ein Bußgeld von 10 Euro!!!
"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. § 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat"
oder
"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. § 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat"
Nach meinem Dafühalten ist es zudem solange keine Urkundenfälschung, so das eigentliche Kennzeichen noch gut zu erkennen ist und der Beweiswert der Urkunde Kennzeichen noch vorhanden ist.
Auch ein Kennzeichenmißbrauch dürfte nicht vorliegen, da das ganze ja nicht in rechtswidriger Absicht passierte.
"§ 22 StVO Kennzeichenmissbrauch (1) Wer in rechtswidriger Absicht 1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Zumindest jedoch bewirkt eine kleinere Veränderung wie im Bild keine Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens.
Um sich jedoch Ärger zu ersparen, kann ich von Veränderungen am Kennzeichen nur abraten !!!"
Euch damit einen schönen Abend
der TSA