Moin Moin.
Um mal die Frage zumindest teilweise zu beantworten:
Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle nach Prüfung beim TÜV geht, wenn es Lösungen von gewerblichen Chip-Tunern sind, die eine ABE oder ein Teilegutachten mitliefern. Sonst, bei einer "Bastlerlösung", wird es wohl eine richtig teure Einzelabnahme, wenn man es denn überhaupt hinbekommt. Aber das steht ja auch schon im Artikel des TÜV.
Mit der Eintragung in die Fahrzeugpapiere sollte die Versicherung es dann ohnehin automatisch mitbekommen.
Und eine Leistungssteigerung nur der Versicherung zu melden, nicht aber der Zulassungsstelle wird wohl nicht wirklich funktionieren.
Ohne Eintragung / Meldung gibt es sehr wahrscheinlich mindestens folgende versicherungstechnischen Konsequenzen:
- Verlust des Vollkaskoschutzes
- Rückfall auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen bei der Haftpflichtversicherung
- bis zu 5.000 € "Selbstbeteiligung" am Haftpflichtschaden (Leistungskürzung wegen Pflichtverletzungen)
Gewährleistung und Garantie gegenüber dem Fahrzeughersteller bei Motor, Getriebe etc. sind mit dem Chiptuning natürlich auch futsch oder zumindest schwieriger durchzusetzen. Bei einem gewerblichen Chip-Tuner übernimmt der Tuner wohl häufig diese Garantien. Ob das im Falle eines Falles funktioniert
Ob und wie man unter den Voraussetzungen ein Chiptuning durchführen lässt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
Stefan