Hallo CX 5 Gemeinde,
nach der verschwurbelten Aussage, die ich von Bosal/Oris zu der Anzahl der Fahrräder auf ihrer Anhängekupplung erhalten habe, möchte ich euch meinen Schriftwechsel mit dem Fahrradträgerhersteller Uebler nicht vorenthalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor drei Wochen habe ich meinen lange erwarteten Mazda CX 5 erhalten. Als Zusatzausrüstung hatte ich eine abnehmbare Anhängerkupplung bestellt. Verbaut wurde eine Oris Kupplung A50-X Typ E484. Bei der Durchsicht der zugehörigen Bedienungsanleitung musste ich leider feststellen, dass diese Kupplung nur für den Transport von zwei Fahrrädern zugelassen ist. Mit dieser Einschränkung könnte ich Ihren Träger "Uebler X31 nano" nicht mehr voll nutzen. Ich habe deshalb mit der Firma Oris Kontakt aufgenommen, um mich nach dem Grund zu erkundigen.
Antwort der Firma Oris vom 11.03.2014:
Anhängevorrichtungen dienen in erster Linie zum Ziehen eines Anhängers. Entsprechend durchlaufen diese Produkte Tests bezüglich Zugbetrieb zur Homologation. Hierfür gibt es gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die eine Anhängevorrichtung durchlaufen muss. Eine zusätzliche Option ist die Anbringung einer Transportplattform auf der Anhängevorrichtung. Hierfür gibt es generell keine gesetzlichen Prüfungen für den Transport von Fahrradhaltern. Es gibt lediglich Prüfungen von Instituten entwickelt die von Fahrzeugherstellern und Kupplungsherstellern teilweise angewendet werden. Bei diesen Prüfungen wird die Anzahl/Gewicht/Abstand von Fahrrädern berücksichtigt jedoch wird keine einheitliche Prüfung vorgegeben. Diese uneinheitlichen Prüfungen bergen Risiken für die Haltbarkeit der Kugel bei Anwendung von Prüfkräften, die für die Simulation von mehr als 2 Fahrrädern vorgegeben sind. Solange keine einheitlichen Prüfungen festgelegt sind, können wir daher keine Freigabe für die Nutzung von 3 Fahrrädern auf der Anhängevorrichtung erteilen. Wir bedauern, keinen für Sie günstigeren Bescheid geben zu können.
Die Antwort von Oris hinterlässt mich rat- und radlos. Die Firma Oris beruft sich auf Prüfungen für die Anbringung einer Transportplattform, die anscheinend gesetzlich nicht verpflichtend sind und lässt ihre Kupplung nur für zwei Fahrräder zu. Dabei stellt sich mir die Frage: prüfen andere Kupplungshersteller ihre Produkte hinsichtlich der Anbringung von Fahrradträgern nicht, oder nach anderen Kriterien?
Ich gehe davon aus, dass Sie, als Hersteller einer der hochwertigsten Kupplungsträger für Fahrräder, bei der Entwicklung Ihrer Produkte in engem Kontakt mit allen namhaften Kupplungsherstellern stehen. Ihre Vorgaben für die Verwendung des Trägers x31 nano für drei Fahrräder sehe ich bei meiner Anhängerkupplung als erfüllt an. Bei Zuladung von max. 54 kg fordern Sie ein Soll von 75 kg Stützlast und einen D-Wert von min. 6,7 kN. Die Ist-Werte der Kupplung betragen 88 kg und 10.8 kN. Reserve ist also mehr als ausreichend vorhanden. Der verwendete Werkstoff für die Kupplung kann sicherlich kein Schwachpunkt sein. Wo liegt das Problem? Können Sie mir weiterhelfen?
Antwort der Firma Uebler:
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Nachricht von Oris, die Sie an uns weiter geleitet haben, können wir nicht nachvollziehen.
Unsere Kupplungsträger sind generell für alle AHKs geeignet, die die vorgeschriebene Stützlast, den vorgeschriebenen D-Wert und die Materialgüte von ST50-3 oder höher erfüllen.
Entscheidend für die Festigkeit sind die Kräfte und Momente, die in die AHK eingeleitet werden.
Der TÜV hat die Befähigung zum Transport von 3 Fahrrädern für AHKs generell durch Berechungen und Praxisuntersuchungen bestätigt. Deshalb haben die Kupplungsträger von Uebler auch eine Freigabe und eine Europäische Betriebserlaubnis erhalten.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Aussage weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Vergnügen bei Ihren Fahrradtouren.
Was auch immer der Grund der Firma Bosal / Oris für die Beschränkung auf 2 Fahrräder ist, es ficht mich nicht mehr an. Ihre Kupplung hat die Materialgüte von
ST50-3 und muss damit 3 Räder vertragen. Basta!
Flotsches