HH CX-5
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Daraus folgt halt nicht, dass man mit NSL nur max. 50Km/h fahren darf. Das sind halt die kleinen Spitzfindigkeiten in den Gesetzen.
Vielleicht nicht explizit, aber implizit folgt das schon, siehe auch Wikipedia (Fettung durch mich):
Wikipedia schrieb:In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Und ja, auch ich liebe diese "rücksichtsvollen" Autofahrer, die bei jedem Nieselregen die NSL reinhauen und dann fröhlich weiter mit 150 km/h über die Bahn brettern ...