Unterfahrschutz + Zulässigkeit im Straßenverkehr (ohne/mit ABE)

Icefeldt

Mitglied
Das Thema habe ich nun mal ausgelagert, so dass der "Was wurde an deinem CX-5 geändert"-Thread nicht weiter gestört wird:

Ich rekapituliere mal:


- General Dave hat einen Unterfahschutz von Ivocel und findet, dass der originale Unterfahrschutz überteuert ist.
- Ich erkläre, dass der höhere Preis dadurch Zustande kommt, da der originale Unterfahschutz auch eine Zulassung in Form einer ABE für en Straßenverkehr hat.
- Ivocel schreibt, dass man für hinten keine ABE braucht. (für vorne aber schon)
- Mir erscheint das unschlüssig, weil Mazda für vorne + hinten jeweils eine ABE mitliefert.

Schlussendlich:

Frag mal ein tüver, der sagt dir, dass für hinten nichts notwendig ist.

Ich schreibe also eine Mail an den TÜV:

Aber da mir gerade lanweilig ist, hab ich nun mal eine Mail an den TÜV rausgehauen.
Ich halt euch auf dem Laufenden!

Guten Tag,

ich interessiere mich zur Verbesserung der Optik, für einen Unterfahrschutz/Diffusor für meinen Mazda CX-5 .
Zu sehen auf diesem Bild: http://i.imgur.com/C3CDuE0.png (das silberne Teil unten an der Stoßstange)
Das Teil gibt es entweder aus Plastik bzw. aus Edelstahl und wird mit Karosseriekleber bzw. Klebeband an der Stoßstange angeklebt.

Meine Frage ist nun, ob ich für dieses Teil ein Gutachten inkl. Eintragung bzw. eine ABE zur legalen Verwendung im Straßenverkehr benötige, oder ob das Teil "einfach so" legal montierbar ist?

Vielen Dank im Voraus
**********


Heute nun endlich eine Antwort bekommen:


Sehr geehrter Herr *********,

der Diffusor ist eintragungspflichtig. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob ein Teilegutachten beiliegt.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
A******* E*********

Service Center Mannheim

TÜV SÜD Auto Service GmbH
Dudenstraße 23
68167 Mannheim
Germany

(Falls einer direkten Kontakt mit dem Herrn aufnehmen will für weitere Nachfragen, stelle ich auch gerne den kompletten Namen per PM zur Verfügung, einfach so wollte ich fremde Namen aber nicht im Netz posten.)


Somit dürfte das wohl nun hoffentlich geklärt sein.
ABE oder Eintragung mit Teilegutachten für den Unterfahrschutz ist laut dem Herrn vom TÜV Süd nötig.


Daraufhin:


Unterfahrschutz ist aber was anderes, als ein Diffusor.

Das ein Diffusor eintragungspflichtig ist, ist logisch... warum?
Weil ein Diffusor die Aerodynamik des Fahrzeuges verändert, deswegen ist ein Diffusor eintragungspflichtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Diffusor

Der Unterfahrschutz hat aber diese aerodynamische Funktion nicht.

Auch sieht ein Diffusor etwas anders aus, als ein Unterfahrschutz.

Da habt ihr m.M.n. aneinander vorbei geredet.

Wäre also interessant, wenn du direkt noch mal nachfragen würdest.


Unterfahrschutz ist aber was anderes, als ein Diffusor.

Das ein Diffusor eintragungspflichtig ist, ist logisch... warum?
Weil ein Diffusor die Aerodynamik des Fahrzeuges verändert, deswegen ist ein Diffusor eintragungspflichtig.

99% der Anbauteile welche außen angebracht werden, verändern die Aerodynamik.
Mal mehr mal weniger.


Der Unterfahrschutz hat aber diese aerodynamische Funktion nicht.

"Diese Funktion" nicht. Aber er verändert genauso die Luftverwirbelungen am Fahrzeug, weil er teils unter das Fahrzeug reicht und so den Luftstrom verändert.


Auch sieht ein Diffusor etwas anders aus, als ein Unterfahrschutz.

Und wer legt wo die Grenze fest?
Ab wann ist ein Unterfahrschutz ein Diffusor und somit eintragungspflichtig?
Müsste ja gesetzlich irgendwo geregelt sein.


Wäre also interessant, wenn du direkt noch mal nachfragen würdest.

Anders: Da ich immernoch genug Zeit für diesen Spaß habe, habe ich das Wort Diffusor rausgenommen und nochmal Mails geschrieben an:

- TÜV Thüringen
- TÜV Saarland
- TÜV Rheinland
- TÜV Nord

Da die alle unabhängig voneinander sind, kann man hier ja jede Organisation mal direkt anschreiben :)
Mal sehen was die antworten.
Ich werde berichten.

Aber interessant, dass du immernoch so auf deinem Standpunkt beharrst.



Somit ist nun der aktuelle Stand, dass ich auf die weiteren Antworten der TÜV Organisationen warte.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
 

Icefeldt

Mitglied
Antwort vom TÜV Thüringen kam eben rein:


Sehr geehrter Herr ******,

für einen hinteren Unterfahrschutz benötigen Sie eine Teilgenehmigung, z.B. eine ABE, Teilegutachten. Aus dem jeweiligen Dokument geht hervor, ob eine Änderungsabnahme nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

C. H.
Stellv. Technischer Leiter
 

Icefeldt

Mitglied
Antwort vom TÜV Rheinland:

Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen dargestellte Anbauteil sollte im Regelfall über eine Teilegenehmigung (ABE oder Teilegutachten) verfügen bzw. kann bei einem originalen Zubehörteil in der Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten sein.

Alternativ könnte aber auch eine Einzelbegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen.

Der Anbau ohne eine Teilegenehmigung oder eine Begutachtung ist nicht zulässig.

Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrem Anliegen, möglichst mit mehr Details zu dem Bauteil an eine unserer TÜV-Rheinland Prüfstellen zu wenden.

Vor Ort kann man Ihnen detailliert und auf Ihr Vorhaben bezogen weiterhelfen.

Ihre nächstgelegene TÜV Rheinland Prüfstelle können Sie über unsere Homepage ermitteln.
https://www.tuv.com/de/deutschland/pk/auto_und_verkehr/pruefstellen/suche.jsp

Sollten Ihrerseits weitergehende Fragen bestehen, so lassen Sie mich dies bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen
J.W.

Leiter der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz
 

Icefeldt

Mitglied
Du kannst du einer Abnahme nach §21 vorstellig werden. Korrekt.
Dies ist aber mit jedem Umbau bzw Einbau möglich.

Ob der Sachverständige es dir dann abnimmt und einträgt ist die andere Sache. ;)
 

Ivocel

Mitglied
das ist bei vielen Sachen so ;)
Manche Sachen werden dir auch mit Gutachten nicht abgenommen :D
Und hattest du einmal eine 21er, dann ist es immer eine 21er.

Hatte nur früher die Auskunft von einem KÜS Prüfer, das halt hinten nicht abgenommen werden muss
 

Icefeldt

Mitglied
TÜV Nord:

Hallo Herr *****,
bitte teilen Sie uns noch die für Sie zuständige TÜV-Nord-Station mit sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Wir leiten Ihre Anfrage gerne an den Sachverständigen in Ihrer Nähe weiter.

Mit freundlichen Grüßen
C.S.

TÜV Nord Mobilität GmbH & Co.KG

Tel.: 0800 - 80 70 600
(gebührenfreie Service-Hotline Mo-Fr 7.30 - 18.00 Uhr)
Mail: info@tuev-nord.de


Da werde ich mir eine weitere Antwort wohl aber schenken :)
 
A

anonymous14005

Guest
Unterfahrschutz mit Heckschürze kombinierbar?

Hall@all
bin hin und hergerissen was ich denn bestellen soll. Erst dachte ich an den Unterfahrschutz hinten und vorne plus Schmutzfänger hinten und vorne. Jetzt gefällt mir aber auch die Frontschürze, die Seitenschweller und die Heckschürze sehr gut. Jetzt bin ich mir überhaupt nichtmehr sicher was ich tun soll. Meinen Wagen habe ich in weiß bestellt. Kann man die Heckschürze und den Unterfahrschutz hinten überhaupt kombinieren?
Wäre nett wenn ihr mir euere Erfahrungen weitergeben würdet.
 

Lancelot

Mitglied
Gestern war der Sonic beim TÜV und mein Ali-UFS vorne und hinten hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert.:D

Prüfung ohne Mängel absolviert und die Plakette bekommen.:cool:

Grüße Ralf
 
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