Ein ab Werk lackierter Bremssattel ist vom Hersteller aus immer erlaubt. Laut dekra liegt das Problem darin das niemand ein Material Gutachten für den Lack vorzeigen kann in dem hervor geht das er geeignet ist (materialgutachten) für die Temperaturen die an einer bremse entstehen können. Es ist auch eine Bauartliche Veränderung. Somit eintragungspflichtig.
Diese Antwort habe ich von einem Prüfer der dekra.
Leute, ich kann auch nichts dafür, aber wenn jemand deswegen mir den tüv verweigert.....armes land