Kauf über Gewerbe

G

gehrt

Guest
Hallo Leute,

ich bekomme nächste Woche meinen CX-5, den ich über Gewerberabatt gekauft habe. Wie lange muss der Wagen aufs Gewerbe zugelassen sein? Gibt es da irgendwo schriftlich verbindliche Informationen und evtl. angedrohte Konsequenzen? Der Händler sagte mir, dass der Wagen 6 Monate aufs Gewerbe angemeldet sein muss.
Was ist, wenn ich den früher ummelde? Ich habe im Vorfeld mit dem Vertrag nichts bekommen. Selbst auf dem Vertrag steht nichts von Gewerberabatt. Ich habe nur ein Schreiben bekommen, wo bei der Anmeldung der Straßenverkehrsamt eine Gewerbeanmeldung bestätigen soll.

Grüße
Gehrt
 

Desaster

Mitglied
Erstzulassung auf Gewerbebetrieb

Hallo,

6 Monate ist normal, kommt aber darauf an, was der Hersteller/Verkäufer da genau fordert.

Solltest Du den Wagen vorher ummelden, liegen die Voraussetzungen für den Rabatt ggfs. nicht mehr vor und es könnte zu einer Forderung auf Rückzahlung des Rabatt kommen.
Da es keinen Unterschied für Dich macht, ob der Wagen nun 3 oder 6 Monate auf den Gewerbebetrieb zugelassen wird, wäre eine Unterschreitung der geforderten Zulassungsdauer sowieso unnötig.

In der Regel wird die Gewerbeanmeldung von dem Händler vorgenommen, bei dem Du das Fahrzeug erworben hast.
Der hat die Verbindungen zu den Gewerbetreibenden und bekommt von diesen auch die notwendigen Unterlagen für die Zulassung des Fahrzeuges.

Es sei denn, Du hast selber ein angemeldetes Gewerbe.

Gruss
Desaster
 

CX5-HH

Mitglied
In meinem Vertrag stand auch nichts derartiges drin. Ich habe zwar nicht vor zu verkaufen, sollte es trotzdem so sein, würde ich das recht entspannt sehen. Was ich nicht unterschrieben habe, kann von mir nicht gefordert werden.
Auch während der Anmeldung musste nichts bestätigt werden. Lediglich meine Gewerbetätigkeit habe ich Mazda gegenüber nachgewiesen.
 
G

gehrt

Guest
Ich musste auch nur das Gewerbe nachweisen und muss noch von der Zulassungsstelle eine Zulassung aufs Gewerbe bestätigen lassen auf einem speziellen Formular von Mazda.

Eigentlich würde ich auch sagen das nichts passieren kann, da ich schriftlich zu nichts verpflichtet wurde. Niemand kann auf irgendwas pochen, wo es keine schriftlichen Vereinbarungen gab.

Hintergrund ist einfach in meinen Fall, dass die Versicherung durch unterschiedlichen Halter<->Versicherungsnehmer nicht unerheblich teurer wird. Das Gewerbe läuft halt nicht auf meinen Namen, der Wagen schon. Durch eine rechtzeitige Ummeldung würde ich da halt ordentlich Geld sparen. Die Versicherung ist eh schon verdammt teuer ;-)
 

CX5-HH

Mitglied
Ich musste auch nur das Gewerbe nachweisen und muss noch von der Zulassungsstelle eine Zulassung aufs Gewerbe bestätigen lassen auf einem speziellen Formular von Mazda.

Eigentlich würde ich auch sagen das nichts passieren kann, da ich schriftlich zu nichts verpflichtet wurde. Niemand kann auf irgendwas pochen, wo es keine schriftlichen Vereinbarungen gab.

Hintergrund ist einfach in meinen Fall, dass die Versicherung durch unterschiedlichen Halter<->Versicherungsnehmer nicht unerheblich teurer wird. Das Gewerbe läuft halt nicht auf meinen Namen, der Wagen schon. Durch eine rechtzeitige Ummeldung würde ich da halt ordentlich Geld sparen. Die Versicherung ist eh schon verdammt teuer ;-)

Ich würde es einfach tun. Sollte es Stress geben, kannst du locker nachweisen, dass der Wagen weiterhin von dir genutzt wird. Um was es Mazda geht, ist , dass die Fahrzeuge nicht günstig gekauft und gleich weiter verscherbelt werden.
 

Desaster

Mitglied
Erstzulassung auf Gewerbebetrieb

Hallo,

Halter und Versicherungsnehmer des Fahrzeuges müssen nicht identisch sein.

Der Aufschlag liegt im Bereich von wenigen Euro.....jedenfalls nach meinen Erfahrungen.

Gruss
Desaster
 

Desaster

Mitglied
Erstzulassung auf Gewerbebetrieb

Hallo,

huch, bin bei der HUK und da waren es AFAIK ca. 20 € im Halbjahr.....:confused:

Gruss
Desaster
 

donald68

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Hallo,
war bei mir definitiv nicht so.....! Da solltest Du noch einmal genau nachfragen....!
Gruss
Desaster

Also ich habe eben auch mit der HUK telefoniert, OK nicht wegen Gewerbe, weil ich den Wagen eines Schwerbehinderten auf ihn anmelden muss / will aber VS über ein Familienmitglied laufen lassen will weil der Halter ab und zu doch mal zum Arzt muss und so und dafür ein Behindertengerechtes Auto braucht aber auch einen Fahrer. Da der Halter weit über 75 ist soll die VS nicht über ihn laufen da sonst Alterszuschläge sind. Der HUK Mitarbeiter sagte mir auch das wenn der Halter und VS Nehmer unterschiedlich sind gibt es einen Aufschlag, Ausnahme wenn Halter Schwebehindert und VS Nehmer Familienmitglied ist. Das sei aber von VS zu VS unterschiedlich meinte er noch.
 

Desaster

Mitglied
Erstzulassung auf Gewerbebetrieb

Der HUK Mitarbeiter sagte mir auch das wenn der Halter und VS Nehmer unterschiedlich sind gibt es einen Aufschlag, Ausnahme wenn Halter Schwebehindert und VS Nehmer Familienmitglied ist. Das sei aber von VS zu VS unterschiedlich meinte er noch.

Hallo,

das ist wohl korrekt, jede Versicherung handhabt das offenbar anders, ist womöglich auch Verhandlungssache.

Bei der von Dir erwähnten HUK hatte ich 2017 nur einen geringen Aufschlag zu leisten.

Daher wunderte mich Deine Mitteilung, dieser Aufschlag liege bei der HUK im Bereich von 200 - 300 €....!

Gruss
Desaster
 

Ivocel

Mitglied
ca. 40-50 EUR im Jahr ist die HUK gegenüber der HUK24 teurer. Ein Unterschied zwischen Halter und Versicherungsnehmer kostet bei beiden einen saftigen Aufpreis ....

Kann es vielleicht eher sein, dass es unterschiedliche Zulassungsbezirke sind???

So ein hoher Aufschlag im gleichen Zulassungsbezirk ist nicht normal.

Mein Auto wäre auch ca. 400 € günstiger / Jahr (oder mehr), wenn ich ca. 7 km weiter wohnen, weil es dann nicht mehr "Berlin" ist.
 
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