Mordanschlag auf den schwatten!

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thomas0906

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Beispiel in einem anderen Fall für die Berechnung der merkantilen Wertminderung:
◾Wiederbeschaffungswert= 25.000 EUR laut Gutachten
◾Reparaturkosten = 2.500 EUR laut Gutachten
◾Fahrzeug ist im dritten Zulassungsjahr.

Berechnung des Reparaturverhältnisses:
◾Reparaturverhältnisses = 2.500 EUR / 25.000 EUR x 100 = 10% des Wiederbeschaffungswert
◾Faktor der Wertminderung (im dritten Zulassungsjahr) gemäß Tabelle = 3 %

Berechnung der Wertminderung:
◾Summe der Wertminderung = (25.000 EUR + 2.500 EUR) x 3% = 825 EUR

kommt das bei Dir in etwa auch hin mit Deinen Werten?

Ob das der Realität entspricht, wenn der Käufer hört "Unfallfahrzeug" ist eine andere Frage.

Gruß
Thomas
 

michel

Plus Mitglied
kommt das bei Dir in etwa auch hin mit Deinen Werten?

Sorry, habe bei der ersten Zeile mit Rechenformel aufgehört zu lesen, das ist mir zu kompliziert :p
Mir reicht i.d.R. die Summe die unten drunter steht, wie die zustande kommt ist mir eigentlich egal :cool:

Soviel kann ich sagen, da der Schaden weit weg von Totalschaden ist, wurde lt. Gutachten auf die Festlegung eines Wiederbeschaffungswerts verzichtet. Warum und wieso jetzt 300,-? Keine Ahnung.
 

dab_ch

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Kleine Frage: Ab wann ist in Deutschland ein "Unfallfahrzeug" ein Unfallfahrzeug?
 

shyce

Mitglied
Kleine Frage: Ab wann ist in Deutschland ein "Unfallfahrzeug" ein Unfallfahrzeug?

Der hier diskutierte CX-5 ist nun definitiv ein Unfallfahrzeug.

Bezüglich der Problematik "ab wann" gibt es (höchst)richterliche Rechtsprechung, bitte googlen.

Vereinfacht ausgedrückt: Unfallfahrzeug ja, wenn mindestens ein Karosserieteil ausgetauscht oder gespachtelt
wurde.

Die Wertminderung legt auch der "eigene" Gutachter gerne niedrig fest, um zu verhindern, dass die gegnerische
Versicherung das Gutachten angreifen kann. Schlecht für den eigenen "Kunden", aber gut für
das Arbeitsleben des Gutachters. Ich habe es selbst erlebt, dass mir "mein" Gutachter erklärt hat,
dass er den Zeitwert meines Autos (klarer wirtschaftlicher Totalschaden)
bewusst niedrig ansetzen wird, weil er nicht von der gegnerischen
Versicherung wegen zu positiver/unzulässiger Begutachtung angegriffen werden möchte, und
"weil es sich ja eh um ein altes Auto handelt und dieser Fahrzeugtyp von Mercedes ja als
Mangelware bekannt sei". Ich war erstmal baff...
Der Zeitwert wurde dann auf lächerliche 3500 Euro für mein vor dem Unfall komplett
durchrepariertes Fahrzeug angesetzt, obwohl vergleichbare Fahrzeuge ohne Komplett-Durchreparatur
erst ab 6000 Euro kaufbar gewesen wären. Reparatur hätte sich auf 18.000 Euro belaufen,
Gutachten kostete 900 Euro. Liest sich "ungerecht", ist aber laut meiner
Verkehrsrecht-Fachanwältin gängige Praxis.

Ich hatte übrigens extra einen Gutachter ausgewählt, der nicht für große Versicherungsgesellschaften
tätig ist. Derartige Gutachter riskieren nämlich ihre zukünftige Wiederbeauftragung
durch die großen Versicherungsgesellschaften, wenn sie nicht im Sinne ihrer Hauptauftraggeber begutachten.

Übrigens: Die Überschrift dieses Threads finde ich extrem übertrieben/unpassend.
Ein Mordanschlag ist nun wirklich etwas anderes und mit derartigen Begriffen sollte man nicht rumspaßen,
um Aufmerksamkeit zu erheischen...
 

michel

Plus Mitglied
Übrigens: Die Überschrift dieses Threads finde ich extrem übertrieben/unpassend.
Ein Mordanschlag ist nun wirklich etwas anderes und mit derartigen Begriffen sollte man nicht rumspaßen,
um Aufmerksamkeit zu erheischen...

Danke für Deine Einschätzung. Ich finde meine Überschrift durchaus passend, erkenne deine tiefe Betroffenheit aber an.

In diesem Thread soll es aber um den Unfall gehen und ich habe keine Lust auf Diskussionen darüber wie weit Political Correctness in einem Autoforum zu gehen hat, wenn es um die Beschreibung eines Unfallschaden geht.

Für alle dermaßen Spaßbefreiten habe ich mal ein anderes Thema aufgemacht, wo ihr euch gerne dazu austoben könnt. Jede weitere Antwort die euch dazu also auf der Zuge liegt bitte dort posten. Hier in diesem Thread werde ich es von einem Mod löschen lassen.

Also ---> hier weiter machen wenn es nicht mit dem Schwatten zu tun hat!
 
A

anonymous01

Guest
Nachdem mir am Dienstag auf dem Parkplatz eine Junge Dame in die Front gefahren ist (wenigstens ist sie nicht abgehauen und hat die Polizei verständigt), bin ich mal gespannt auf das Gutachten. Da das Auto nicht mal eine Woche alt war und unter 250km Fahrleistung, bin ich mal auf die Wertminderung gespannt.

Ich bin allerdings gleich zum fMH, der seinen "Haus und Hof" Gutachter eingeschaltet hat und habe auch einen mir dort empfohlenen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragt (den die Gegenseite zahlen muss). Der sagte, dass es theoretisch sogar zu einem Neuwagen kommen kann, falls der Schaden einen gewissen Wert übersteigt (muss kein wirtschaftlicher Totalschaden sein), da das Auto jünger als 1 Monat ist und weniger als 1000km Laufleistung hat. Das wusste ich bisher auch nicht. Sind aber enge Grenzen für sowas gesetzt.

P.S.: @michel - Dein Posteingang ist laut Forumssoftware voll -- ich hoffe, dass das nix mit dem obigen Kommentar zu tun hat ;-)
 
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