So leicht ist unser Auto weg !

verleihnix

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Und wenn der Motor läuft ohne Fahrer in Sicht? :confused:
 

peho49

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@AuD
Gemäß § 243 StGB droht bei einem Autodiebstahl eine Freiheitsstrafe drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Also das reine Knacken und Stehlen.

Das von dir oben geschilderte sind ja quasi noch 'Erweiterungen'.
 

verleihnix

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1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Leider trift das bei der Haftpflicht und Alkohol nicht zu, die kann sich nur einen kleinen Teil (5k€) wieder holen.
So unterschiedlich kann das sein mit der Rechtsprechung.
 

Cillian

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Was hat Alkohol und die Haftpflicht damit jetzt zu tun?
Diebstahl wird über die Teilkasko abgegolten, und der Alkoholpegel des Bestohlenen interessiert die Versicherung dabei herzlich wenig.
 

Headhunter

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Mal zum Thema GPS-Tracker...

Von Serienmäßig verbauten GPS-Trackern halte ich überhaupt nichts.
Einige Herstelle haben bereits die Vorgaben von den Versicherungen für bestimmte Länder sowas zu verbauen.

Zum einen sind die Diebe, ja auch nicht doof und wissen wo die Systeme verbaut sind und wie sie deaktiviert werden können.
Dann schnappt man sich den Wagen, fährt in die nächste Tiefgarage und hat Zeit genug die Teile auszubauen und zu entsorgen.

Dann lieber zur Alternative selber einen Tracker im Fahrzeug verstecken. Sind auch nicht größer als eine halbe Zigarettenschachtel und per App weltweit zu orten.
Vorteil dabei ist - man kann das Teil verstecken wo man will (unter dem Rückbankbezug unter der Rücksitzlehne, im Motorraum unterhalb der Scheinwerfer oder im Pollenfilter zB.) Möglichkeiten gibt es da genügend. Und man wird ebenfalls gewarnt wenn die Batterie den Geist aufgibt und wieder geladen werden muss...
 

Ivocel

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Wie kommt Du auf das Strafmaß?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
...zunächst einmal, sofern z.B. der Fahrzeugschlüssel nicht durch vorherigen schweren Diebstahls (z.B. Wohnungseinbruch) in deren Besitz gekommen ist und z.B. eine "rechtswidrige Zueignungsabsicht" (noch) nicht unterstellt werden kann.
Eine weitere Strafzumessung ist darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig, nicht "nur" von einer Historie (damit meinst Du vmtl. die Strafakte?).

Der "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs"

ist was anderes, als der DIEBSTAHL eines Wagen.



Unbefugt zum Beispiel ist es, wenn du als Mitarbeiter in einem Autohaus einfach ein Vorführwagen nimmst, um damit nach Hause zu fahren, ohne Anspruch auf ein Dienstwagen zu haben oder nicht auf ein Dienstwagen der Klasse.... da kann dann das Autohaus dich abmahnen oder sogar anzeigen.

Hat mir Fahrzeug DIEBSTAHL nichts zu tun.

Edit:
Es gilt beim Fahrzeug-Diebstah §243 Absatz 1, Satz 1:
(1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
 

verleihnix

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2.2 D AWD
Was hat Alkohol und die Haftpflicht damit jetzt zu tun?

Beides ist Fahrlässig oder sogar Grob, nur bei Alc-Unfall haftet die Versicherung, obwohl es eine Straftat ist,
sein Auto mit laufendem Motor klauen zu lassen nicht.

Jeder normale Mensch würde sein Auto nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und mit 0,00 Alc fahren.
 

Ivocel

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m.d.B. um Herausstellen der Tatbestandsmerkmale sowie Prüfung der Strafbarkeit, wenn die genannten Täter nur eine Spritztour machen wollten!

https://juraschema.de/index.php?thema=stgb243

Damit zurück zum Thema.

Auch wenn sie "nur eine Spritztour" machen wollten, aber den Wagen aufgebrochen haben, ist es besonders schwerer Diebstahl, da ein Auto mit einer WFS "bsonders gesichert durch andere Schutzmaßnahmen" ist.
 

Ivocel

Mitglied
Beides ist Fahrlässig oder sogar Grob, nur bei Alc-Unfall haftet die Versicherung, obwohl es eine Straftat ist,

Trotzdem vollkommen irrelevant bei einem Diebstahl.

Haftpflicht interessiert es nicht und dann kommt es auch noch darauf an, was drin steht.
Ebenso bezahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit erst einmal.... evtl. holt sie sich das wieder oder einen Teil, das kommt auf die VS an und was abgeschlossen ist. Die Haftpflicht zahlt ja auch NUR den Schaden des Unfallgegners.

Oder bist du der Meinung, wenn ich dir betrunken rein fahre und nicht zahlungsfähig bin, dass du dann auf deinen Schaden sitzen bleibst, weil meine Haftpflicht nicht zahlt wegen grober Fahrlässigkeit? ;)

Kasko zahlt ggfs. nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist.
 

verleihnix

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Motor
2.2 D AWD
Oder bist du der Meinung, wenn ich dir betrunken rein fahre und nicht zahlungsfähig bin, dass du dann auf deinen Schaden sitzen bleibst, weil meine Haftpflicht nicht zahlt wegen grober Fahrlässigkeit? ;)

Kasko zahlt ggfs. nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Du hast mich nicht verstanden, bei Alc Unfall zahlt die Haftpflicht immer, kann sich aber nur eine kleine Summe (5k€) wieder holen vom Versicherungsnehmer. Der Rest, zB geschrotteter LKW zahlt die Versicherung.

Die Kasko zahlt Dein Diebstahl nicht, wenn zB der Motor lief.
DAS ist der Unterschied.
 
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