Überführung/Versicherung v. Mietwagen?

Michael87

Mitglied
Hallo zusammen,
habe mir bei einem Autohändler einen CX-5 gekauft, Vertrag und Finanzierung sind eigentlich geklärt, nun sind aber noch vor Abholung des Fahrzeuges (steht ein paar 100km entfernt) ein paar Probleme/Ungereimtheiten aufgetaucht...

Das Fahrzeug ist laut Kaufvertrag ein Mietwagen (das erfuhr ich leider erst bei Durchsicht des Vertrages - machte mir an sich aber nix aus, lediglich 100km aufm Tacho). Als ich wegen Anmeldung fragte, meinte der Händler, das Auto sei noch angemeldet, ich müsse mich nur um die Versicherung kümmern. Außerdem müsse das Fahrzeug noch 4 Monate unter dem Autohaus angemeldet bleiben, danach könne ich es ummelden. Fand das ganze nun im Nachhinein irgendwie komisch, da meines Wissens ein Auto nicht angemeldet sein kann, wenn es nicht versichert ist. Auf die Frage danach bekam ich folgende Antwort:

Das Fahrzeug ist schon mit unserer Versicherung angemeldet worden. Trotzdem müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzten und eine neue EVB Nummer beantragen zum Tausch, damit das Fahrzeug auch auf Ihren Namen versichert ist. Bitte dabei unbedingt mit angeben, dass das "Autohaus [...]" Fahrzeughalter ist und Sie der Versicherungsnehmer. Bitte unbedingt dazu sagen, dass das Fahrzeug ein Selbstvermietfahrzeug ist.

Jetzt meine Frage: kommt euch das ganze irgendwie faul vor? Oder ist das gängig, dass der Fahrzeughalter nach dem Kauf des Fahrzeugs erst mal noch das Autohaus bleibt und ich es nur versichere, bis ich ummelden kann? Habe da irgendwie ein komisches Gefühl, es nicht "wirklich" zu besitzen. Außerdem weiß ich nun nicht, wie das mit dem "Selbstvermietfahrzeug" ist, bei der Online-Anfrage bei der Versicherung (HUK24) kann ich das gar nicht angeben - und ich habe so das gefühl, dass die Sache dadurch auch nicht grad günstiger werden würde. Allein schon, weil die ersten 4 Monate der Halter (Autohaus) nicht der Fahrer wäre...

Was mir zudem eben noch auffiel: im Fahrzeugschein sind andere Reifen/Felgen vermerkt als der CX-5 Sports laut Mazda (und auch laut Kaufvertrag) haben sollte. Im Schein stehen nämlich 225/65 R17 statt 225/55 R19... :confused:

Danke im voraus für eure Hilfe, ich bin echt am Grübeln...

Grüße,
Micha
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Prinzipell finde ich das schon seltsam, dass der Händler nicht von Anfang an mit offenen Karten gespielt hat.

Eigentlich ist es ja nicht unüblich, dass Fahrzeuge eine Zulassung auf das AH haben (z.B. Tageszulassung), um so den Verkauf anzukurbeln und Rabatte oberhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen geben zu können.

Aber was bei Dir gerade abläuft, würde mir auch nicht schmecken. Es werden sich bestimmt noch einige dazu melden, bei denen das Fahrzeug auch erst nach einer bestimmten Haltedauer auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde...
 
B

bastel

Guest
das gleiche hatte mir mein Händler auch angeboten. Dafür hätte ich einen kleinen Rabatt bekommen. Aber die ganze Ummeldung auf meinen Namen, neue Nummernschilder, und bei der Versicherung must du auch wieder alles ändern. Darauf hab ich keinen Bock.

MfG
 

Michael87

Mitglied
Naja, ummelden hätte ich ihn wohl sowieso müssen, Nummernschilder würde ich von meinem alten übernehmen - nur das mit der Versicherung bereitet mir halt Bauchschmerzen. Allein schon, weil Halter nicht der Versicherungsnehmer ist, wird es ja teurer - aber diese Mietwagengeschichte is für mich ganz dubios...
 
B

bastel

Guest
nun gut, aber sag doch einfach er soll das FZ abmelden und fertig. Melde alles neu auf Deinen Namen an wie du es gewohnt bist und gut ist. Mir hatte man dies Angeboten als eine Art Tageszulassung, ich hätte auch 4 Monate mit den Nummerschildern vom Autohaus fahren müssen und im KFZ Brief hätte als erst Besitzer das Autohaus gestanden.
 

Lennor

Mitglied
So wie ich das sehe läuft da gerade ein "Absatzprogramm" bei Mazda um mehr Autos in den Markt zu bekommen. (Evtl. um mehr Firmenwagen zu verkaufen)
Ich habe meinen CX-5 auch genauso bestellt. (Mit gar nicht so kleiner Rabattdifferenz >1500,-€ zum "Normalrabatt"):cool:
Daher ist es mir die Mühe wert nach den 6 Monaten kurz bei der Zulassungsstelle vorbeizuzuckeln und die Kiste auf mich umzumelden, kostet max. 50,-€ und bei einer geplanten Fahrzeughaltung von über 4 Jahren ist das für den Wiederverkaufspreis auch nicht mehr schädlich.:cool:

Der Wagen wird 6 Monate auf eine Firma zugelassen. (ob das immer eine Mietwagenfirma ist weiß ich nicht)
Fahrzeughalter ist solange die Firma (die Fahrzeugpapiere bekommst Du aber sofort, wer die Papiere hat dem gehört die Kiste)
Versicherungsnehmer bist dann sofort Du.

Hat man früher auch schon so ähnlich machen können um die Versicherung für Fahranfänger zu drücken. (Z.B. Sohnemann=Fahrzeughalter, Papa=Versicherungsnehmer, da der günstiger versichern konnte):cool:
 

Michael87

Mitglied
Vielen Dank schon mal für eure Infos!

@Lennor: war deins auch ein Mietwagen? Hat sich das irgendwie auf die Versicherung ausgewirkt (der Händler wies ja extra darauf hin, dass ich das bei meiner Versicherung angeben müsse - nur bietet zumindest online keine Versicherung diesen Vermerk an)?

Grüße und nochmal danke an alle!
 

Lennor

Mitglied
Da ich das mit der Versicherung ganz altmodisch mit meinem "Agenten" kläre kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen.

Da heute die Versicherungen ja alles wissen wollen muss man das auch alles angeben. (Sonnen oder Schattenparker, links oder rechtsträger...) :p
Da aber nur ich mit dem Fahrzeug fahre ist da sicher kein riesen Unterschied für das halbe Jahr...

ich denke das ist das gleiche bei Leuten die von Ihrer Firma einen Geschäftswagen "gestellt" bekommen, die müssen den ja auch auf sich versichern. Oder?
 

Ivocel

Mitglied
Lennor; schrieb:
ich denke das ist das gleiche bei Leuten die von Ihrer Firma einen Geschäftswagen "gestellt" bekommen, die müssen den ja auch auf sich versichern. Oder?

Nö, sowas läuft alles über die Firma, dafür musst man den geldwerten Vorteil versteuern
 

yoda-55

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Hallo Micha,

noch ein Punkt, was ist mit dem TÜV (äh, Hauptuntersuchung), soweit ich weiß,
hat ein Mietwagen nur 1 Jahr TÜV.
Hatte ich mal bei dem MX 5 Vorführer meiner Frau, war als Mietwagen zugelassen
und musste dann 8 Monate nach der Übernahme zur 1. HU. Keine große Sache aber
halt wieder Kosten und Aufwand.
Muss sich eben "rentieren" vom Rabatt.

Gruß
Yoda
 

Michael87

Mitglied
Ja, das stimmt, muss 2016 wieder zur HU... Schon tückisch, aber ja, der Rabatt war schon ordentlich :)

Warte nun mal auf die Antwort der Versicherung oder von jmd., der mir hier was dazu sagen kann :)
 

Rainer dre

Mitglied
....Was mir zudem eben noch auffiel: im Fahrzeugschein sind andere Reifen/Felgen vermerkt als der CX-5 Sports laut Mazda (und auch laut Kaufvertrag) haben sollte. Im Schein stehen nämlich 225/65 R17 statt 225/55 R19... :confused:
...
Das ist OK so. Bei meinem SL stehen auch die 17er drin. Die möglichen Größen stehen im Brief.
 

Fridosw

Mitglied
Rischtisch.

In der Zulassung wird immer nur die kleinste für das jeweilige Serienmodell zugelassene Reifengrösse eingetragen.

Ist manchmal gar nicht verkehrt, sich mal eine Kopie des COC in die Bordmappe / ins Auto zu legen. Eh es bei einer Verkehrskontrolle zu Diskussionen kommt.
Die Beweispflicht liegt zwar mittlerweile nicht mehr beim Fahrzeugführer, kann aber trotzdem einen Zeitvorteil bringen.
 

Michael87

Mitglied
Ah, super, das beruhigt mich mit den Reifen. :)

Gute Nachrichten: habe gerade bei der Huk-Coburg angerufen und freundlich nachgefragt. Die waren auch nicht 100%ig sicher, da sie eigentlich keine Mietwägen versichern (die HUK24 hat mich aus dem gleichen Grund an ihre Muttergesellschaft verwiesen). Nach Rückfrage konnte mir dann aber mitgeteilt werden, dass ich das Auto ganz normal bei ihnen versichern kann, sie würden einen extra Verweis machen, dass ich das ganze als Mietwagen angegeben habe aber komplett privat nutze. Und das Angebot war auch günstiger als alle anderen, die ich online errechnet habe. *freu*

Zulassungsbehörde weiß auch Bescheid über den Versicherungsnehmerwechsel - vermutlich am Samstag hol ich dann das Auto ab. :)

Danke an alle für die hilfreichen Beiträge!!!
 
A

anonymous4664

Guest
Dann viel Glück mit deinem Neuen!
Ich habe seit Februar ja auch einen CX-5 als "Ex-Mietwagen", allerdings hatte der schon 19000 km auf der Uhr. Bei mir lief das aber wie ein normaler Neu- oder Gebrauchtwagenkauf ab. Auch TÜV u. ASU wurden vor Übergabe noch gemacht, brauch ich mich also in 2 Jahren erst wieder drum kümmern.

Grüße
 
B

bastel

Guest
aber warum willst du das Fahrzeug als Mietwagen bei der Versicherung angeben? Du kaufst ihn doch jetzt und Mietest ihn nicht. Oder? So wie ich das jetzt verstehe ist es ein Ex Mieter von einem Autohaus den du jetzt kaufst, also ist der auch ganz normal für Privat Person anzumelden.

MfG
 

Michael87

Mitglied
Das Auto ist aber als Mietfahrzeug angemeldet und muss das auch noch 4 Monate bleiben (Haltefrist). Der Verkäufer wies mich explizit darauf hin, das müsse ich bei der Versicherung angeben. Dieser ist das aber anscheinend relativ egal, solange ich es privat nutze, wie du sagst, und versichert ihn über den normalen Tarif (Halter = Autohaus, Versicherungsnehmer = ich) mit dem Vermerk, dass es eben ein privat genutztes Mietfahrzeug ist - einfach um auszuschließen, dass es später schlechte Stimmung gibt, wenn was ist und es dann heißen könnte "Moment, Sie hätten angeben müssen, dass das ein Mietwagen ist". Unterm Strich trotzdem ganz normal versichert. :)
 
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B

bastel

Guest
Nun gut dann sei es so:D Bei mir ging es ja auch um diese 4 Monate, aber das das Fahrzeug als Mietwagen läuft davon war bei mir keine Rede.
 

Michael87

Mitglied
Ich find's ja selbst auch albern - aber wie man bei uns sagt: "dr Deifel isch a Eichhörnle", so bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und keiner kann mir an den Karren fahren (und wenn doch, dann isser wenigstens versichert :D).
 
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