Zusätzlichen Unterbodenschutz & Hohlraumversiegelung anbringen - Ja oder Nein ???

Ramses

Mitglied
Hallo,

wie steht diese ganze Sache eigentlich im Verhältnis zur Mazda Garantie, die ja 12 Jahre auf Durchrorstung gibt? Muss Mazda dann bei Rost nicht ohnehin den Schaden sanieren?
...

... und immer schön die Inspektionen machen, sonst gelten keine Garantien.

Hat schon mal einer einen Garantiefall gehabt und vorher bei einem anerkannten Schrauber (ATU soll soetwas sein) seine Inspektionen machen lassen? Wie reagiert Mazda da?
 

CX5ler

Mitglied
Hmm.........also für mich pers. ist ATU garantiert kein anerkannter Schrauber.
Ich glaube nicht, dass auch nur irgend ein Hersteller problemlos in Garantie Leistung geht wenn ATU nachweislich am Fahrzeug rumgefuscht hat.
 

Ramses

Mitglied
Über die Qualität von ATU wollte ich jetzt hier nicht sprechen ;) War ja nur ein Beispiel.

Bei Mazda weiß ich es jetzt auch nicht, ich habe es nur offiziell von ATU gehört, dass die die Inspektionen in die Onlinedatenbank bei Honda (konform zu Mazda) eintragen können.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Die Diskussion entwickelt sich derzeit etwas offtopic, aber weil es nunmal hier angesprochen wurde:

Mit der Durchsetzung von Garantie-Ansprüchen ist das so eine Sache. Auf jeden Fall muss der Kunde nachweisen, das alle planmäßigen Servicearbeiten im Digitalen Service Nachweis (DSR = Digital Service Record) dokumentiert sind (darum z.B. auch einen Papierausdruck aushändigen lassen).
Dann müssen die Arbeiten nach den MAZDA-Vorschriften gemacht sein. MAZDA empfiehlt dafür die Vertragshändler/Servicepartner (schreibt also nicht vor! wahrscheinlich aus wettbewerbsrechtlichern Gründen...)

Die Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn u.a.
- "Wartungs- oder Reparaturarbeiten von einem Fachbetrieb, nicht von einem MAZDA Vertragshändler/Servicepartner durchgeführt worden sind." (Zitat aus Mazda Service Bordbuch)

Damit ist der kleine Kfz-Betrieb um die Ecke erstmal außen vor, es sei denn (jetzt kommt die Ausnahme):
- "dies gilt nicht, wenn der Fachbetrieb die Wartung oder die Reparaturarbeiten sachgemäß und nach den Vorgaben von MAZDA durchgeführt hat."

Und hier liegt das Problem: Das die Arbeiten sachgemäß von einem Kfz-Betrieb durchgeführt werden, unterstelle ich mal (schließlich sollte es dafür einen Kfz-Meister im Betrieb geben). Allerdings, wie kann der Kunde nachweisen, dass die Vorgaben von MAZDA eingehalten wurden. Dazu müsste der Kfz-Betrieb Zugang zu sämtlichen Werkstatthandbüchern, Service Bulletins und ggf. auch dem herstellerspezifischen Diagnosegerät haben. Das kostet alles offiziell richtig viel Geld, dass der kleine Krauter dafür wohl eher nicht übrig hat (ob ATU das für jede Kfz-Marke hat, wäre auch zu bezweifeln...)

Theoretisch wäre es also möglich, den Service etc. auch bei einer Nicht-Mazda-Werkstatt durchzuführen. Die Hürden dafür sind allerdings relativ hoch und mit Risiken für den Kunden (Nachweise...) behaftet, schließlich ist der Kunde Vertragspartner im Garantiefall, nicht der Fachbetrieb. Um den Fachbetrieb mit in die Pflicht zu nehmen, müsste ja schriftlich von der Werkstatt eine Bestätigung vorliegen, das sie nach den MAZDA-Vorgaben arbeitet (und u.a. auch die Berechtigung hat, dass im DSR einpflegen zu können). Und das wird wohl kaum eine Werkstatt machen, weil gemessen an den Anforderungen/Kosten könnte sie dann auch gleich ein MAZDA Serviceparter werden...

Mein Fazit:
Während der Garantiezeit sollten diese garantierelevanten Arbeiten wie Inspektionen nur bei MAZDA gemacht werden; auch wenn´s vielleicht erstmal teurer zu sein scheint.
Nur ganz Mutige werden sich darüber hinwegsetzen ;). Nach der Garantiezeit sind alle Möglichkeiten offen...

Und: es kommt immer auf die Beurteilung des Einzelfalls an (damit auch Anwälte etwas zu tun haben...)
 

CX5neu

Mitglied
Mercedes hat eine Kundenklage wegen Rost abgelehnt und Recht bekommen. Dieser hatte auch in anderen Werkstädten seine KD machen lassen. Bei über die gesetzlichen Garantien hinausgehende Garantieversprechen, können die Hersteller Vorgaben machen, die bei nicht einhalten, die zusätzliche Garantie erlöschen läßt! Ein Mieter von mir hatte das gleiche Problem. Ein KD bei einer freien Werkstadt, schon wurden Rostbeschwerden bei einer 6 Jahre alten C Klasse abgelehnt. Schon ein paar Jahre her!
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Wie es bei Mercedes aussieht - keine Ahnung. Ich kenne die Garantiebestimmungen nicht. Und es gehört wieder in die Rubrik "Hören-Sagen", keiner von uns kennt die besagten Vorgänge im Detail, um sich ein Urteil bilden zu können.

Ich kann mir vorstellen, dass diverse Hersteller ziemlich unnachgiebig reagieren, wenn sie Abweichungen von den Garantiebestimmungen herausfinden, und sei es nur die Überschreitung des Wartungsintervalls um einen Tag.

Aber wir sollten das Thema nicht mit anderen Herstellern verwässern. Hier geht es eigentlich um Mazda. Und deren Garantiebestimmungen sind im Bordbuch abgedruckt.

Um wieder den Bogen zum eigentlichen Thema zu kriegen:
Wegen nicht nachträglich aufgetragenem Unterboden- und Hohlraumschutz werden m.E. die Garantiebestimmungen nicht ausgehebelt.
Bei nicht gemachtem zusätzlichen Hohlraumschutz sollte die Durchrostungsgarantie "von innen nach außen" greifen (Durchrostung Türen bzw. Schweller von innen nach außen) - wenn sie nicht durch mangelhafte Pflege verursacht wurde und die regelmäßigen Karosserieinspektionen gemacht wurden. Und zum Korrossionsschutz (auch als Unterbodenschutz) gibt es ebenfalls entsprechende Bestimmungen (Beschädigungen unverzüglich beseitigen lassen, natürlich gegen Knete).

Der FMH wird im Rahmen der Lackgarantie und der Durchrostungsgarantie also eher einmal zuviel als zuwenig auf kleine Lackbeschädigungen oder Kratzer und rechtzeitig auf beginnende Korrossion (auch am Unterboden, Türfalze, Schweller) hinweisen, deren Beseitigung der Kunde natürlich bezahlen muss. Wenn der Kunde es nicht machen lässt, wäre MAZDA raus aus der Garantie... (z.B. wegen mangelhafter Pflege).

Insofern ist so eine Garantie eigentlich sinnlos, da immer eine Mitwirkungspflicht auf Kosten des Kunden besteht. Der übersieht das aber meistens und freut sich über die Marketing-Sprüche zur Garantie. (im übrigen gilt die Lackgarantie beim CX-5 nur 3 Jahre, der eigentliche Ärger beginnt ja danach)
 

CX5neu

Mitglied
In der Presse wurde dieses Urteil, das zugunsten Mercedes ausging diskutiert. Es zeigt, daß Hersteller, wenn sie über die gesetzliche Garantie, Haftung übernehmen, Vorgaben machen können! Also zwingend KD beim Hersteller!
 

TTU

Mitglied
Mein Mazda 6 ist ca. 9 Jahre alt hat enormen Rost an den Türen und an den hinteren Kotflügeln, ein Teil wurde von meinem FMH kostenlos beseitigt, mit dem Rest gibts Probleme mit der Garantieübernahme.
Ich hatte 1 Jahr keine Inspektion bei Mazda gemacht, dies war vor 3 Jahren.
Meinen neuen CX 5 konserviert mein FMH gleich mit.
Wichtig ist halt auch nach der Garantiezeit den jährlichen Inspektionsintervall (leider bei Mazda) einzuhalten. Da ich eine gute Service Werkstatt (Mazda, ehemaliger Händler) an der Hand habe, gehe ich natürlich da hin als zu ATU und CO.

Gesendet von meinem HTC One S
 

Ramses

Mitglied
Mein Mazda 6 ist ca. 9 Jahre alt hat enormen Rost an den Türen und an den hinteren Kotflügeln, ein Teil wurde von meinem FMH kostenlos beseitigt, mit dem Rest gibts Probleme mit der Garantieübernahme.
...

Da sieht man wieder den Unterschied der fMHs.
Mein 6er war auch 9 Jahre alt. Vor rund 4/5 Jahren gab es eine Good-Will-Aktion der Händler, die besagten Stellen zu konservieren. Obwohl ich keine Inspektionen ab dem 3.Jahr mehr bei Ihm gemacht hatte, wurden die Stellen bearbeitet und ich hatte bis zum Verkauf vor zwei Monaten keine Rostprobleme.
 

Frogman

Mitglied
Es zeigt, daß Hersteller, wenn sie über die gesetzliche Garantie, Haftung übernehmen, Vorgaben machen können!
Man sollte aber immer schön hinschauen, um welche Begrifflichkeiten es hier geht. Wichtig: es gibt keine gesetzliche Garantie!
Was der Gesetzgeber vorsieht, nennt sich Sachmängelhaftung und läuft in Deutschland bei neuen Produkten über zwei Jahre. Alles, was ein Hersteller darüber hinausgehend auf freiwilliger Basis als Garantie bietet, kann er selbstredend an Bedingungen knüpfen - so etwas fällt grundsätzlich unter die Vertragsfreiheit.
 

Guggi

Mitglied
ist wohl nicht nötig

Hallo
ich erwarte meinen Ende März 2014.Hatte Gestern ein Gespräch mit dem Werkstattmeister.Dieser meinte es sei nicht nötig weil die Karosserie verzinkt ist.
Bezahlt hätte ich ca. 350 Euro incl. Türen.Heckklappe + Unterboden.
Lieber nach dem Winter eine Unterbodenwäsche machen.
 

Mollosse

Mitglied
Hallo Guggi,
werde das auch so wie Du machen mit der Unterbodenwäsche.

..... und herzlich Willkommen im Forum.

Vielleicht haben wir ja beim gleichen fMH unseren CX-5 geordert?:cool:
Habe in Karlsruhe bestellt.;)

Viele Grüße Mollosse
 

Totora

Mitglied
Wir holen unseren CX5 am Monatsende ab. Der bekommt, noch vor der Auslieferung, gleich für 350€ ne Unterboden- und Hohlraumkonservierung. Verzinkung hin oder her, wir wollen den Wagen etwas länger fahren, daher kann das nicht schaden.
Habe ich bei unserem letzten Wagen (Suzuki Vitara) auch gemacht, da der auch ab Fahrertür nach hinten weg nur grundiert war. Jetzt nach sieben Betriebsjahren kann ich nur sagen, dass der Unterboden noch top aussieht.

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Old Hippie

Mitglied
Unser soll Ende März 2014 kommen. Die Swift Ace liegt zurzeit im Hafen von Barcelona vor Anker.

Die Crux mit dem Unterbodenschutz scheint zu sein, dass Mazda global für Europa produziert und nicht abgestimmt auf einzelne Länder wie beispielsweise Deutschland, Österreich oder Frankreich. Wäre wohl auch ein viel zu hoher Aufwand und würde sich letztendlich wieder auf den Preis auswirken. Also macht man nur gerade so viel wie unbedingt erforderlich.

Da aber nun in Österreich oder Deutschland ganz andere Winterverhältnisse wie im Süden Spaniens herrschen (dieses Jahr mal ausgenommen), halte ich einen zusätzlichen Unterbodenschutz schon für notwendig und jeder der seinen CX-5 etwas länger fahren möchte sollte es machen lassen.

Und mal ganz ehrlich: Wer sich ein Auto für 35.000 Euro kauft, der kann die 300 Euro auch noch verschmerzen. :cool:
 

TTU

Mitglied
Da ich ein gebranntmarktes Kind bin, Mazda 6 Bj 2004, ordentlich verrostet, habe ich meinen FMH drauf angesprochen mit der Hohlraumkonservierung. Er meinte er würde dies ohnehin machen, kostenlos, wegen der massiven Probleme beim 6 er. Beim 6er würde es aber nur Bj bis 2006 betreffen.

Gesendet von meinem HTC One S
 

Rede040604

Mitglied
Hallo Guggi und alle Anderen,

woher hat Dein Werkstattmeister die Erkenntniss, dass die Karosse verzinkt ist?
Ich habe bisher keinen Hinweis dazu gefunden.
Unser Neuer steht gerade beim fmh zur Kompletierung und ich überlege ob ich noch Unterbodenschutz und Hohlraumkonservierung machen lasse, da eh schon viel abgebaut ist. Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
:confused:
 

Fischli

Mitglied
Bei meinem Mazda Händler lag ein Original Mazda Flyer zum Thema Mazda Unterbodenschutz aus (interessanterweise ist auf dem Deckblatt ein CX-5 abgebildet). Mazda rät hier zu einer Wachsversiegelung des Unterbodens um das Fahrzeug dauerhaft zu schützen. Nach den Rostproblemen mit meinem 6er Mazda habe ich das dann machen lassen. Kosten 225,00 EUR. Anscheinend vertraut Mazda seinem werksseitigem Rostschutz nicht und lässt über die Händler nachrüsten. Eigentlich etwas unverschämt, das dann dem Neuwagenkäufer extra in Rechnung zu stellen. Glücklich der, der das mit verhandeln kann. Ich hatte den Kaufvertrag schon unterschrieben.
 

Guggi

Mitglied
Verzinkte Karroserie

Woher der KFZ Meister das weis habe ich ihn nicht gefragt.
Bekomme meinen jetzt endlich am 13.03.14 ,2 Wochen früher wie vorrausgesagt.
Am 07.03.14 ist er am Autohaus ankekommen ( Karlsruhe )
Bestellt am 02.11.13 mit Modellpflege.
Habe nochmal mit Mazda Deutschland telefoniert, diese haben bestätigt daß die Karosserie verzinkt ist
 
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