Verkaufsförderung. Meiner sagte das Gegenteil[emoji12]Ich habe für meinen jetzigen CX-5 vFl, einen Satz Winterreifen auf original Mazda-Felgen. Nun sagte mir mein fMH man könnte die nicht mit dem Sensor nachrüsten. Wahrheit oder nur Verkaufsförderung?
Gruss
Sieglander
Ich habe für meinen jetzigen CX-5 vFl, einen Satz Winterreifen auf original Mazda-Felgen. Nun sagte mir mein fMH man könnte die nicht mit dem Sensor nachrüsten. Wahrheit oder nur Verkaufsförderung?
Gruss
Sieglander
Wo ist da die Verkaufsförderung? bei Nichtmontage
Lt. MEINEM fMH (mein 2017er kommt hoffe ich im Juli/August) ist das Aktive System beim Neuen notwendig /
der alte "kann das nicht" da doch über ABS.
@klawehei
Ich habe wahrscheinlich Infos unterschlagen. Ich bekomme im Sep. meinen neuen CX-5 und würde gerne den Satz Winterreifen meines jetzigen CX-5 weiter verwenden. Händler sagt, Sensoren können nicht nachgerüstet werden. Ob er das jetzt auf die Felgen bezieht, muß ich dann mal genauer erfragen. Das war seine Aussage beim Verkaufsgespräch. Meine Frage warum hatte er mit einem Hinweis auf noch laufende Klagen von Privatpersonen gegen 2 große deutsche Automobilhersteller beantwortet. Aber ich werde da auf jeden Fall noch vor der Auslieferung mal weiter bohren.
Danke für die Info.
Ich habe mich halt auf die Aussage des Autohauses verlassen.
In der COC steht unter Nr 35: 17x7J ET 50
Und unter Nr. 52: 17x7J ET 45
Theoretisch könnte ich die alten Winterreifen da draufmachen. Aber wie sieht es mit den Sensoren aus.
Passen die auf der alten Felge vom FL ?
Der belehrbare
Hans
Wieso brauche ich für Winterreifen eine Freigabe. Verstehe ich nicht.
Das sind Goodyear Reifen auf Original Mazdafelge in 17 Zoll. Waren auf dem VFL und dem FL drauf.
Dann mach ich halt neue WR in 17 Zoll drauf, wenn die Ventile dort nicht passen sollten.
Aber die Felgen kann ich doch benutzen, wenn beide in dem COC auftauchen?
Gruß
Hans
KEIN Reifen brauch ein Gutachten bzw. Freigabe, wenn die Dimensionen denen in den COC (Certificate of Conformity) Papieren entsprechen. Wenn man wissen möchte, welche Reifendimensionen gefahren werden dürfen, sollte man nicht in die Zulassungsbescheinigung, Teil*I sehen, sondern in oben angesprochene COC. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil*I) wird meist der Einfachheit halber nur eine Rad- Reifenkombination angegeben, auch wenn mehrere Kombinationen erlaubt sind.