Moin Moin.
Also demnächst im Angesicht der Kelle, Handy aus und Herausgabe bzw. Entsperrung des Geräts mit Verweis auf die enthaltenen personenbezogenen Daten (Datenschutz) verweigern.
Gleiches gilt für TomTom. Da ist es ja ohnehin nicht so auffällig. Und die übertragenen Telefonlisten und E-Mails enthalten ja auch personenbezogene Daten. Also auch hier "Hands off" für die Rennleitung.
EDIT: Noch einfacher, die Rennleitung darf das Fahrzeug, außer bei begründetem Verdacht für eine Straftat, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl
nicht einmal betreten. Da dürfte es dann recht schwierig werden bei TomTom zu kontrollieren, ob die Blitzerwarnung aktiviert ist.
Lustig fand ich:
"... Zeuge vernommene Polizeibeamte K. ... Der Zeuge habe auf dem Display eine Blitzer-App erkannt, die er selbst - allerdings nur als Beifahrer - benutze und daher in ihrer Handhabung kenne. ..."
Nur als Beifahrer. Ja, ist schon klar. Wer's glaubt.
Getreu dem Motto, wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht dasselbe.
Gruß
Stefan