Ramses
Mitglied
§ 23 Abs. 1b StVO
... darf ein technisches Gerät nicht betreiben ... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...
Mmh?
Ist unser Navi dafür bestimmt? Das bezweifele ich mal.
§ 23 Abs. 1b StVO
... darf ein technisches Gerät nicht betreiben ... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...
Muss wohl eine Entscheidung von Mazda sein, dass man jetzt die StVo jetzt so sgrickt auslegt.
Wenn man diese Pois irgendwo runterladen kann würde ich es gerne testen,aber bis jetzt habe ich das noch nicht gefunden