Speedcam BRD für CX 5 (2017)

Guss

Mitglied
Es macht sich ja auch nicht der AppStore strafbar, sondern der Nutzer ;)


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G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Warum sollten Anwendungen bzw Apps verboten werden, die in unseren Nachbarstaaten erlaubt sind?
Die App Stores können nichts für unsere Gesetzgebung.
Es macht sich ja auch nicht der AppStore strafbar, sondern der Nutzer ;)
Der Store ist ja regional, abhängig vom "Empfangsgebiet", vom Anbieter konfigurierbar. Unabhängig davon: strafbar macht sich niemand, er handelt bestenfalls ordnungswidrig nach deutschem Recht. Ein feiner, aber entscheidender Unterschied; insbesondere, was Maßnahmen zur "Beweissicherung" angeht.

Edit/Zusatz: "Radarwarner" werden/sind nicht nur bei uns "verboten", sondern auch in einigen anderen Ländern, guckst Du, und da nicht nur deren Betrieb, sondern in Teilen auch Mitführung.
 

peho49

Mitglied
Man kann sie ja benutzen, sollte sich nur über die Konsequenzen im klaren sein.
Es bleibt jedem selbst überlassen.

Ich fahre seit einiger Zeit übrigens ohne Helferleine. Geht auch....
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Ich kann da nur für D schreiben: wenn von außen nicht erkennbar ist, dass der Warner in Form einer App (also sichtbar auf dem Bildschirm des Smartphones oder grad heftigst per Ansage o.ä. warnend) oder sich bei POI im stationär verbauten Navi ähnlich outet, wird's für kontrollierende Institutionen schwierig, den Nachweis zu führen.

In wie weit sich berechtigte Personen im benachbarten Ausland das Smartphone zur "Inhaltskontrolle" aushändigen lassen dürfen, vermag ich nicht beurteilen zu können.

Ich habe zwar einen Warner auf dem Handy installiert (warum auch immer:confused:), nutze diesen aber zu 99,99 % nicht.
 

skipper49

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.0 G
Tja, das wäre mal wieder am falschen Ende begonnen, nämlich beim Nutzer.
Unabhängig davon, dass die Nutzung erst einmal nachgewiesen werden muss (also der "Warner" offensichtlich auf dem Handy / dem Navi zu erkennen ist und aktiv ist, denn sich mal eben zur Kontrolle das Handy geben lassen, ist rechtl. nicht möglich), sollte doch dann konsequenter Weise der Bezug / der Vertrieb der Anwendungen untersagt werden. Demzufolge müsste man gegen Apple, Google und Co in deren App-Stores bzw. die Vertreiber der Apps vorgehen. Insbesondere bei den Erstgenannten wird man wegen deren Lobby wohl eher nichts machen.
I h finde es schade, dass Mazda sich hier als Oberlehrer aufspielt es .muss doch Jedem selbst st überlassen sein ob er das benutzt Oder nicht
I h benutze Eben mein Garmin SmartDrive
Weiter und kann updaten so Oft ich will und das kostenlos
 
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