Moin,
in der letzten Zeit hat sich in der Rechtsprechung bezüglich des Dieselskandales einiges geändert.
Laut BGH-Urteil haben Diesel-Käufer nun Anspruch auf Schadensersatz.
In einer Liste betroffener Fahrzeuge die ich auf der Internetseite einer Anwaltskanzelei gefunden hatte, war auch
Mazda mit dem CX5 vertreten.
Um herauszufinden ob auch mein CX 5 (KE/GH Bj. 11.2016 ) vom Dieselskandal betroffen ist , habe ich Kontakt aufgenommen und auf Anfrage
zwecks Überprüfung von Ansprüchen eine Kopie des Fahrzeugscheines übersandt .
Nach einger Zeit bekam ich die Antwort das man in der Kanzelei zu der Rechtsauffassung gelangt sei , das auch ich betroffen bin.
Man riet mir jedoch nicht zu klagen , da in solchen Fällen die Beweislastumkehr gilt. Es können horrende Ausgaben bis zu 200K Euro auf den Kläger zukommen. Das finanzielle Risiko ist mir z.Zt. einfach zu hoch , falls das Ganze dann doch nicht so läuft wie man es gerne hätte.
Die besten Voraussetzungen für eine solche Klage hat man mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken.
Wichtig ist,das diese bereits zum Zeitpunkt der Bestellung bestanden hat.
Zudem sind auch noch einige Verjährungsfristen zu beachten wie z.B. die 10-Jahresfrist die ab dem Tage der Bestellung zu laufen beginnt.
Wichtig : Das Ganze ist unverbindlich und kostenfrei.
Hoffe es ist OK das ich den Link zur Webseite hier poste, ansonsten die Bitte an den Admin diesen zu löschen.
Quelle : http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Hinweis:
Der Ordnung halber weise ich darauf hin, das ich in keinerlei Weise mit der Kanzelei verbunden bin, noch das irgendeine Form finanzieller Interessen meinerseits bestehen.
in der letzten Zeit hat sich in der Rechtsprechung bezüglich des Dieselskandales einiges geändert.
Laut BGH-Urteil haben Diesel-Käufer nun Anspruch auf Schadensersatz.
In einer Liste betroffener Fahrzeuge die ich auf der Internetseite einer Anwaltskanzelei gefunden hatte, war auch
Mazda mit dem CX5 vertreten.
Um herauszufinden ob auch mein CX 5 (KE/GH Bj. 11.2016 ) vom Dieselskandal betroffen ist , habe ich Kontakt aufgenommen und auf Anfrage
zwecks Überprüfung von Ansprüchen eine Kopie des Fahrzeugscheines übersandt .
Nach einger Zeit bekam ich die Antwort das man in der Kanzelei zu der Rechtsauffassung gelangt sei , das auch ich betroffen bin.
Man riet mir jedoch nicht zu klagen , da in solchen Fällen die Beweislastumkehr gilt. Es können horrende Ausgaben bis zu 200K Euro auf den Kläger zukommen. Das finanzielle Risiko ist mir z.Zt. einfach zu hoch , falls das Ganze dann doch nicht so läuft wie man es gerne hätte.
Die besten Voraussetzungen für eine solche Klage hat man mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken.
Wichtig ist,das diese bereits zum Zeitpunkt der Bestellung bestanden hat.
Zudem sind auch noch einige Verjährungsfristen zu beachten wie z.B. die 10-Jahresfrist die ab dem Tage der Bestellung zu laufen beginnt.
Wichtig : Das Ganze ist unverbindlich und kostenfrei.
Hoffe es ist OK das ich den Link zur Webseite hier poste, ansonsten die Bitte an den Admin diesen zu löschen.
Quelle : http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Hinweis:
Der Ordnung halber weise ich darauf hin, das ich in keinerlei Weise mit der Kanzelei verbunden bin, noch das irgendeine Form finanzieller Interessen meinerseits bestehen.