inspektion, service und garantie

juan777

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.0 G AWD
auf der mazda app zeigt 2900 km empfohlene ölwechsel und weiter unten zeigt service einträge 07.09.2023
4,216 km, mein farhzeut ist 16 639 km gefahren.

ist das nicht in der service in 20000 km auch der öl wechsel mit dabei?
verstehe nicht warum in 2900 empfohlen wird, wenn fest steht das erst in 20000 km der service gemacht werden soll.

muss bei ein mazda händler alles gemacht werden sonts verliert man die garantie? oder kann sowas zum beispiel bei "stop and go" werkstäten gemacht werden ohne der garatie zu verlieren.

die preise ziwschen mazda händler und andere namenhafte werksatäten sind massiv unterschiedlich desgewen interssiert mich zu wissen ob man die garantie verliert wenn man nicht bei mazda es machen lässt.

was heist mazda vetrags partner eigentlich?
gefühlt jeder zweiter werkstatt behauptet "partner" zu sein, muss ich diese öl wechsel bei mazda machen? es ist etwas schwamig die infos die ich bei mazda bekommen habe diesbezüglich



danke für die info!
 

194BY

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
für dich wäre folgender Link bestimmt ganz interessant:


Betreffend Ölwechselintervall:

entweder alle 20tkm oder 12 Monate seit dem letzten - je nachdem was zuerst eintrifft.
 

"GK"

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Mal ganz einfach erklärt:

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Man kann natürlich hingehen wo man will,wenn diese Werkstatt nach Herstellervorgabe arbeitet.
Ist auch so gesetzlich geregelt.

Alles über 2 Jahre Garantie macht Mazda von sich aus und freiwillig.
Wenn man die ersten 2 Jahre keine Mazda - Vertragswerkstatt aufgesucht hat,wird Mazda danach jegliche Garantiearbeit ablehnen - ist ja freiwillig und an die Bedingungen geknüpft,die der Herateller vorgibt.

Bei einem Fahrzeug mit 6 Jahren Herstellergarantie würde ich so eine Karre in den ersten 6 Jahren als Gebrauchtwagen nicht mehr kaufen - diese 6 -Jahresgarantie ist unwiderruflich futsch.



Wegen paar Euro sparen...das würde ich mir aber ganz ganz schwer überlegen...;)
 

Ivocel

Mitglied
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Soweit alles richtig, nur eine kleine Verbesserung:
Auch bei Gebrauchtwaren sind die Händler verpflichtet, 24 Monate Gewährleistung zu geben. Diese kann aber auf 12 Monate verkürzt werden, was sie auch (logischerweise) nutzen.
Sollte die Verkürzung NICHT im Vertrag stehen, hat man bei Gebrauchtwaren auch 24 Monate :)
 

"GK"

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
@Ivocel ja das stimmt soweit.
Meist steht dann im Vertrag 1 Jahr.
Gibt aber Ausnahmen.
Da gibt es z.B bei Mercedes bei den jungen Sterne Gebrauchtwagen.
Immer 2 Jahre.

Detalierte Erklärung zu dem Thema vom ADAC.Die Gesetzeslage ist nämlich gar nicht so einfach...

 
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