Anleitung: US Style Heckleuchten

bigi1983

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Hallo,

... wäre so eine kleine, feine .pdf nicht verkehrt ;)


Hier die kleine, feine .pdf Anleitung - Anhang anzeigen Mazda CX5 - US Style Heckleuchten.pdf

Der Einbau kann die Mazda Neuwagen Garantie beeinflussen!


Wenn man sie richtig ausführt, soll das ganze am Ende so aussehen:


4upc.jpg



Was wird gebraucht?

2x T10 W5W Gummi Fassung:
T10 W5W Standlicht Parklicht Gummi Fassung Sockel Socket 14-16mm Bohrung
http://www.ebay.de/itm/4-Stuck-T10-...553902782?pt=DE_Autoteile&hash=item53f2aff2be

2x W2W Glühbirnen:
2er Set xenohype W5W T10 Standlicht Kennzeichenlicht Autolampe Glassockellampen
http://www.ebay.de/itm/2er-Set-xeno...957753334?pt=DE_Autoteile&hash=item43be6efbf6

4x Stromdiebe:
Abzweigverbinder Stromdiebe Schnellverbinder
http://www.ebay.de/itm/Abzweigverbi..._Zubehör&var=540232764225&hash=item4d11e76dcf

1x Stuffenbohrer:
Stufenbohrer Satz 3tlg,Kegelbohrer, Schälbohrer, Senker HSS-TIN 4-32 mm
http://www.ebay.de/itm/Stufenbohrer...4?pt=Bohren_Senken_Reiben&hash=item3f0f567e5e

Gruß,
BIGI
 
Zuletzt bearbeitet:

dabruada

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@BIGI:
Danke! und ich hoffe Du bist mir nicht böse, wenn ich Dich drauf hinweise, dass das Dokument noch die Kopfzeile der "ODBII Modifikation" hat :cool::cool:
 

Frogman

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Ich möchte ja nicht den Spielverderber machen... - allerdings ist Dein Verweis auf Absatz 6 des §51a StVZO nicht ausreichend.
Ja, auch Pkw, für die seitliche Begrenzungsleuchten nicht vorgeschrieben sind, können damit ausgestattet werden. Dabei gelten allerdings zum einen auch die Einschränkungen des Absatzes 3 (d.h. es fehlt damit eine Begrenzungsleuchte im vorderen Drittel des Fahrzeugs), zum anderen müssen alle Begrenzungsleuchten gemäß §22a StVZO eine Bauartgenehmigung für die Anbringung an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen besitzen - das ist hier für die verbauten Leuchten nicht der Fall. Im Gegensatz - durch die Veränderung der serienmäßigen Rückleuchte erlischt deren Bauartgenehmigung!

Das sprengt den Rahmen eines "wir tauschen mal das Birnchen gegen 'ne LED..." um einiges - wenn Du damit einen Unfall hast (erst recht im Dunkeln), wird der Gutachter Dir das Ganze um die Ohren hauen - Verlust des Versicherungsschutzes ist garantiert.
 

karlipe

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Ich war gerade extra in der Garage und die Rücklichteinheit hat ein Prüfzeichen ;)

Hat man einen Unfall mit einem der rollenden Weihnachtsbäume, werden dann die zuviel angebrachten Leuchten gegeneinander aufgerechnet und wer die Meisten hat ist am Meisten schuld, Fragen über Fragen, grübel....
 

Ramses

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Leute, wenn ihr wissen möchtet, wie schlimm die Umbauten sind und ob Eure Versicherung im Notfall zahlt, dann schaut einfach mal in Euren Versicherungsvertrag rein. Nur der zählt. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, wonach bei erlöschen BE die Versicherung nicht zahlen braucht. Das sind privatwirtschaftliche Sachen, die müssen in Verträgen geregelt werden.
Ich habe gerade mal meinen Vertrag (HUK24) extrem grob überflogen (NFL läuft, da schaue ich nur in den Pausen mal kurz rein, Spiel ist aber eh gelaufen ;)). Da steht nirgends etwas von erlöschen BE etc. (schaue morgen aber nochmals genauer rein)

Meine persönliche Meinung speziell mal zu diesem Lichtthema ist folgende:
Was kann denn schon passieren beim Aktivieren der seitlichen Rücklichter. Uns fährt einer hinten drauf und behauptet er sei durch die seitlichen Lichter geblendet worden? Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Wer nimmt ihm den diese Behauptung ab? Außerdem habe ich mal gelernt, dass zwischen Verursachung und Eintreffen eine Kausalität (Beziehung) bestehen muss. Wenn ich eine Rückleuchte mehr am Heck habe, die genau so hell ist, wie die anderen, ist das vielleicht nicht erlaubt, blendet aber noch lange nicht den Verkehr hinter mir und führt normal nicht zum Unfall.
Es gibt auch diesen schönen Sachverhalt, wonach der Besoffene im Auto an der roten Ampel steht. Einer fährt hinten drauf. Ja, der vorne ist betrunken, also Straftat "Trunkenheit am Steuer (§316 StGB), er ist aber nicht verantwortlich für den Unfall.
 

bigi1983

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2.2 D AWD
Ich frage mich ob der Typ der sein Outlander >>so<< aufgemotzt hat schon im Gefängnis sitzt:rolleyes:

Rückleuchten "richtig" aufgemacht und dazu LEDs benutzt!!!
 
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AmiVanFan

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Diese Diskussion über eine erlöschende Betrieberlaubnis und den damit zusammenhängenden Folgen ist hier im Thread eigentlich off topic, war aber wie immer bei solchen Themen eigentlich zu erwarten.
Darum auch mein Statement dazu:

- Leuchten für die Seitenmarkierung benötigen die ECE-Kennzeichnung SM1 oder SM2; unsere Rückleuchteneinheiten haben diese leider nicht

- pro forma greift die Veränderung in die Bauartzulassung des Bauteils ein

- Veränderungen können zum Erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis führen, vgl. StVZO §19 II 1-3 vorsätzliche technische Änderungen
(es gibt dazu auch einen "Beispielkatalog für Änderungen an Fahrzeugen und deren
Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis")

- dazu kann man sich auch das folgende Script reinziehen: "Technische Veränderungen an Kraftfahrzeugen - Betrugsvarianten im Dornröschenschlaf" (Stichwort Regress)

- im eigenen Haftpflicht-Versicherungsvertrag muss bezüglich des Versicherungsschutzes bei erlöschender BE auch nichts geregelt werden. Da greift u.a. des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz, hier u.a. §3). Hier wird zwar geregelt, das gegenüber Dritten sich die Versicherung wegen der fehlenden BE nicht verweigern darf, allerdings wird sie es auf dem Regressweg vom VN zurückfordern.

- leider sind die Reglementierungen hier in D für den durchschnittlichen Bundesbürger nicht so einfach nachvollziehbar. Wenn der TÜV oder die Rennleitung meint, das darf so nicht sein, zahlt man ggf. seine Spende und baut es zurück.
Und im Fall des Falles heißt es ja: "vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". Ob jemand dieses Risiko eingehen will, kann er ja selbst entscheiden.

- allerdings sehe ich persönlich die in diesem Trööt beschriebene Modifikation nun nicht für sooo gravierend an, dass man vor der Obrigkeit stramm stehen muss - also: Weitermachen...
(ich bin dem Thema auch positiv aufgeschlossen, problematischer wären da eher nach vorn gelb leuchtende Blinker als Begrenzungleuchten; mir ist aber noch kein Fall bekannt, das deswegen ein Unfall verursacht wurde. Weis da jemand vielleicht mehr?)

Jeder muss selber wissen, was er tut. In diesem Sinne sind auch meine Ausführungen zu verstehen - keine Gewähr für garnix... :p
 

bigi1983

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Aber den STVO-Hinweis würde ich aus der Anleitung rausnehmen. Jeder muss selber wissen, was er tut - sonst heißt es noch: "...der hat´s aber geschrieben."

Was für Hinweis?:rolleyes:




Ansonsten gut geschrieben. 1000 Richtlinien, dass es nicht ganz legal ist und am Ende: "Ich mach's auch" :)


Gruß,
BIGI
 
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AmiVanFan

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Wo hast du denn jetzt diesen Hinweis auf den Hinweis her :confused:
(ja, manches ändert sich schneller, als man denkt...)
 

jmsv1000

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US Style Heckleuchten

Danke, für die anleitung,
 

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CX5ler

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Und wer bei der TÜV-Vorstellung auf Nummer sicher gehen will dreht die Birnchen halt für diesen Tag raus.

Wenn dir bei Dunkelheit jemand hinten drauf brummt schaut die Pol Ente höchtens ob der Vordermann Licht an hatte oder nicht.
Da wird keiner auf die Idee kommen, ja aber da war an der Seite ein Birnchen zu viel.

So lange du keinen Weihnachtsbaum hast wird auch der drauf Brummende am wenigsten wissen wie viele Birnchen an deinem Wägelchen brennen dürfen und auch dementsprechend ebenfalls nicht reklamieren.

Wenn......aber .....hätte.......können.......
Ward ihr noch nie ein wenig zu schnell unterwegs, was da alles hätte passieren können.
Da finde ich die Fummelei manch eines erleuchteten an den Hauptscheinwerfern mit Birnchen höherer Leistung deutlich bedenklicher.

Dabei fällt mir gerade ein.
Meine Mazda Zubehör Tagfahrleuchten in der Schürze unten sind zusätzlich als Begrenzungsleuchten geschaltet.
Eigentlich dürften sie das nicht weil zu tief.
Bin ich jetzt ein Krimineller..........

Wenn alle ihre Heckleuchten so gepimpt hätte und dafür vernünftig fahren würden wäre uns deutlich mehr geholfen.

Gibt es hier eigentlich ein Bildchen von den gepimten Leuchten bei Dunkelheit, ich überlege auch gerade.
 

Dj-Bierbauch

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Es sieht sehr geil aus :) habe sie ja auch, kann ich aus optischen Gründen nur empfehlen :)


Rechtlich kann ich es natürlich nicht empfehlen xD
 
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rg1072

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Hallo,
Hab mal ne Frage zu den Begrenzungsleuchten. In der Beschreibung von Biggi steht was von Standlicht einschalten zum testen und auf Steini's Bild sieht es auch nach Standlicht aus.. Vorne ist ja kaum Beleuchtung zu erkennen..
Leuchten die Lichtchen;) auch bei der normalen Beleuchtung:confused::confused: oder nur beim Standlicht.
 
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