Zusammenhang?
Haltemoment durch niedrige Kompression geringer wie bei hoher Kompression, keine mechanische Sperre bei eingelegtem Gang und Gefälle, Haltemoment nur solange, wie der Gegendruck der Kompression ausreicht, das Auto am Losrollen zu hindern, erst stuckernd, nach her bei mehr Geschwindigkeit ohne Stuckern, hier denke man ans Anschieben
Je stärker das Gefälle, umso eher ist das Autochen selbstständig unterwegs, hat es sich einmal in Bewegung gesetzt wird es auch noch mit jedem Überwinden des Kompressionsdrucks schneller und schneller, je steiler umso heftiger anschließend der Knall. Versicherung zahlt wegen Fahrlässigkeit nicht, bis auf die Haftpflicht für Sach- und Personenschäden, damit die Opfer nicht leer ausgehen. Selbstbeteiligung mindestens 5000,- Euro, plus Regressforderungen von Versicherung, Opfern, Krankenkassen und Rententrägern.....
Nicht auf gepaßt, Sicherung des Fahrzeuges gegen Wegrollen fahrlässig unterlassen, vielleicht kommt bei Gericht gar grob fahrlässig dabei raus, Auto kaputt und und und, viel Spaß, im Falle eines Falles möchte ich nicht in der Haut des Betreffenden stecken
Übrigens, auch eine Zivilklage der Beteiligten ist sehr wahrscheinlich, wenn die strafrechtliche Seite abgehandelt ist, da geht's dann mal richtig an die Substanz, Häuschen, Erspartes und wenn das nicht reicht, wird lebenslänglich alles über dem Existenzminimum gepfändet. (Bei einer Querschnittslähmung ist eine Million kein Betrag, auch wenn das Opfer wenig bekommt...)
Ich könnte nun mit den Szenario fortfahren, laß es aber
Kleines Grundwissen für Autofahrer, grundsätzlich Fahrzeug durch Betätigen der Feststellbremse ordnungsgemäß sichern, bei ganz starkem Gefälle Räder z.B. in Richtung Bordstein drehen, fertig, alles richtig gemacht.
Rückwärtsgang einlegen schützt vor Strafe nicht und ist eher ein Ammenmärchen....