CX-5 Unterschiede von KE zu GH

Teddy

Mitglied
Hallo zus@mmen.

Ich habe einiges über kleinere Mängel des Modelljahres 2012 gelesen. Anscheinend wurde 2013 vieles geändert.
Armlehnen verbessert, vom Haubenflattern und Spiegelzittern glaube ich auch von einer Verbesserung gelesen zu haben, ebenso war doch auch von einem nachträglich angebrachten Unterbodenschutz(Antwerpen) die Rede. Mazda arbeitet auch an der Behebung des USB-Problems. Gibts da schon was Neues?
Da für meine Dicken bislang nicht mal die Bleche gepresst sind, würde mich interessieren, welche Änderungen mich noch erwarten.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Typ KE und GH

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren woran ich erkenne ob ich einen Typ KE oder GH habe.
Ist wichtig für mich beim Felgenkauf. Die meisten Felgenhersteller bieten für GH noch keine Gutachten. :mad:
 

Teddy

Mitglied
Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, bezieht sich die Bezeichnung auch auf das Produktionsjahr. KE - 2012, GH - 2013.
 

Teddy

Mitglied
Wenn du ihn hast, guckst du hier:
Bei mir: Zulassungsbescheinigung Teil II, Abschnitt D.2 - Typ: KE
nicht hier:
Laut fMh ist meiner KE...

Ferner ist auch nicht davon auszugehen, dass die komplette Produktion am 01.01.2013 umgestellt wurde. Ist mehr als grobe Richtung anzusehen.

Jetzt bitte wieder zum Thema!

@Steven Dann bist du ab nächster Woche der Topkandidat. Kannst die anfänglichen Mängellisten mit dem heutigen Zustand abgleichen:p
 

Fraenk

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
@karlipe hatte mal MD dazu kontaktiert:
Mazda Deutschland Hallo Karl,
das gesamte Modelljahr 2012 des Mazda CX-5 läuft unter dem Modellcode KE. Das Modelljahr 2013 wurde hingegen auf Basis des Modellcodes GH homologisiert.
Daher kommt es zu den unterschiedlichen Angaben in den Zulassungsbescheinigungen.
Viele Grüße
Dein Mazda Team
Ich denke das schafft dann eine gewisse Ausklärung.
 

stevenhw8

Mitglied
Wenn du ihn hast, guckst du hier:nicht hier:
@Steven Dann bist du ab nächster Woche der Topkandidat. Kannst die anfänglichen Mängellisten mit dem heutigen Zustand abgleichen:p

Hoffentlich sind alle Fehler beseitigt! Aber ich werde das natürlich hier auch berichten :rolleyes:

Dann warte ich doch lieber auf die Zulassungsbescheinigung bevor ich Winterreifen bestelle :rolleyes:
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Die meisten Felgenhersteller bieten für GH noch keine Gutachten. :mad:

Das ist leider richtig ...
Die "Original"-Zubehörfelgen sind von Borbet. Die Firma habe ich angeschrieben, die hielten es aber keinesfalls für nötig mir zu antworten. :mad:

Irgendein Trockenobst-Ausscheider beim TüV wird das vielleicht beanstanden, weil ich keine ABE für meinen GH habe, sondern nur für den KE. :eek:
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Komisch! Laut fMh ist meiner KE, aber den sollte ich erst nächste Woche abholen. Sind wir noch im Jahr 2012? :rolleyes:

Nein, aber Dein fMH sieht in seinem Computer schon Deine Fahrgestellnummer und darin ist "KE" enthalten. Daraus interpretiert er, dass die Zulassung ebenfalls mit dem Typ "KE" stattfindet.

Stimmt aber nicht. In meiner FIN steht auch "KE" und in der Zulassung "GH".

Händler verkaufen. Die kümmern sich nicht um Details, die uns hier im Forum ggf. wichtig sind. So ist zumindest meine Erfahrung.
 

stevenhw8

Mitglied
Nein, aber Dein fMH sieht in seinem Computer schon Deine Fahrgestellnummer und darin ist "KE" enthalten. Daraus interpretiert er, dass die Zulassung ebenfalls mit dem Typ "KE" stattfindet.

Stimmt aber nicht. In meiner FIN steht auch "KE" und in der Zulassung "GH".

Händler verkaufen. Die kümmern sich nicht um Details, die uns hier im Forum ggf. wichtig sind. So ist zumindest meine Erfahrung.

Eben! Deswegen lieber warten bis das Auto da ist und gucken was in der Zulassung steht :eek:
 

hanjupps

Mitglied
Typbezeichnung

Hallo zusammen,
Mazda hat mir zu dem Thema folgendes geantwortet
(genau weiß ich es morgen bei der Übergabe :cool::cool::cool:):

Zu Ihrer Anfrage bezüglich der unterschiedlichen Typbezeichnungen bei dem Mazda CX-5 teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Hintergrund hierfür ist die Diskussion und die noch nicht vollständig abgeschlossenen Untersuchungen bezüglich des Klimakältemittels R1234yf. Mazda hat sich trotz der derzeitigen Bewertung der gegebenen Sicherheit der Fahrzeuge mit R1234yf entschieden, neben allen anderen Mazda Modellen auch den Mazda CX-5 und den neuen Mazda6 weiterhin mit dem Kältemittel R134a anstelle des klimafreundlichen R1234yf zu produzieren. Dies entspricht auch nach dem 01.01.2013 geltendem EU-Recht, da sowohl der Mazda CX-5 als auch der neue Mazda6 auf Basis einer vor dem 01.01.2011 erteilten EU-Fahrzeug-Typgenehmigung (WVTA) homologiert sind.

Das bedeutet, dass der von Ihnen bestellte Mazda CX-5 die Typbezeichnung GH haben wird.
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Schöne Klärung! Damit liegt der Vorteil auf der Hand (zumindest für mich):
Lieber GH und R134a, anstatt KE und dieses Dreckszeugs R1234yf in der Klimaanlage.
 

mura

Mitglied
Schöne Klärung! Damit liegt der Vorteil auf der Hand (zumindest für mich):
Lieber GH und R134a, anstatt KE und dieses Dreckszeugs R1234yf in der Klimaanlage.

Die Klärung mag vielleicht schön sein aber das ändert nichts an der Problematik dass viele Felgen Gutachten nur den KE drinnen haben. Ich hab ja die Brock B32 wo im Gutachten auch nur KE steht, nach nem Telefonat mit Brock wo man alles etwas erklärt hat haben sie zwar gesagt dass ein Nachtrag für das Gutachten angefordert ist aber sie auch nicht genau wissen bis wann das erledigt ist. Hätte selber am 1.10 nen Termin für Eintragung der Felgen aber wenn bis dahin dass Gutachten nicht aktualisiert wurde kann ich mir das wahrscheinlich sparen! Werde dann wahrscheinlich die Winterreifen montieren und gemütlich nächstes Jahr die Felgen eintragen lassen, mal schauen!?:confused:;)
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Schöne Klärung! Damit liegt der Vorteil auf der Hand (zumindest für mich):
Lieber GH und R134a, anstatt KE und dieses Dreckszeugs R1234yf in der Klimaanlage.
Naja, irgendwie ist diese Erklärung von Mazda aber nicht ganz korrekt.
Warum? - Weil mein KE hat auch das R134a!
Daran kann man es also nicht ausschließlich festmachen...
Oder hat Mazda bei den ersten CX-5 mit den R134a-Umrüstungen geschummelt und ich habe jetzt ein Fzg. ohne EG-konforme Zulassung :confused: (Stichwort Kältemittel-Streit Daimler vs. Frankreich :D) Ist mir allerdings sch...-egal.
 

Osterhase

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Bj. 2013 alles i.o. . GH mit dem "alten. Kältemittel"! Du solltest einen GH haben! S. Zulassung Pkt. D2
 

mura

Mitglied
Als ich mit jemandem bei der Firma Brock telefoniert habe um wegen der fehlenden GH Gutachten bei den Felgen nachzufragen hat man mir das so erklärt dass die Kennzeichnung mit teilweise alten Modellbezeichnungen damit zu tun haben soll dass es anscheinend seit irgendwann Anfang 2013 oder sogar schon Ende 2012 für Neuwagen Pflicht ist ein Reifendruckkontrollsystem eingebaut zu haben. Die Hersteller sind da aber teilweise nicht begeistert davon und haben eben ein Schlupfloch entdeckt dass bei Zulassung mit einer alten Kennung das umgangen werden kann. Das Problem ist kein Mazda spezifisches sondern soll alle möglichen Hersteller umfassen (Mercedes und noch 2-3 andere hat er mir am Telefon genannt), ob das jetzt stimmt oder nicht kann ich nicht überprüfen aber es könnte wirklich so sein!:confused:?
 

19Andi73

Mitglied
Ist mir jetzt neu und sieht nach einer Ausrede aus die völlig aus der Luft gegriffen ist. Nicht bei jedem Neuwagen wird Reifendruckkontrollsystem eingebaut. Der Wechsel von KE zu GH hat nur mit dem alten Kältemittel zu tun und mit nichts anderem.
 
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