Ivocel
Mitglied
Lerne du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erst einmal kennen.
Und ein Schriftstück / Streitigkeit mit dem Händler ist wohl alles andere, als eine ERSTBERATUNG.
Bei der Erstberatung wird nur geklärt, ob überhaupt eine Chance auf Erfolg besteht oder nicht.
Und wenn bei der Erstberatung rauskommt, dass es evtl nur über den Klageweg geht und er die Klage verliert???? Ist ja dann davon abgedeckt....
Lies einfach erstmal, WAS ich geschrieben habe....und wach auf.
Und das hat der TO schriftlich und kann es (notfalls vor Gericht (welches NICHT in der Erstberatung ist)) beweisen??
Bezweifel ich.
Aber hauptsache mal wieder IRGENDWAS von Stapel lassen, NICHT richtig lesen können, aber glauben, die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben....
Und ein Schriftstück / Streitigkeit mit dem Händler ist wohl alles andere, als eine ERSTBERATUNG.
Bei der Erstberatung wird nur geklärt, ob überhaupt eine Chance auf Erfolg besteht oder nicht.
Und wenn bei der Erstberatung rauskommt, dass es evtl nur über den Klageweg geht und er die Klage verliert???? Ist ja dann davon abgedeckt....
Lies einfach erstmal, WAS ich geschrieben habe....und wach auf.
Der Händler hat die Garantie auf die Elektronik ja selber bestätigt,
Und das hat der TO schriftlich und kann es (notfalls vor Gericht (welches NICHT in der Erstberatung ist)) beweisen??
Bezweifel ich.
Aber hauptsache mal wieder IRGENDWAS von Stapel lassen, NICHT richtig lesen können, aber glauben, die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben....