Feststellbremse von Anfang an defekt, und keine Lösung !

multiball

Mitglied
Die Automatische Feststellbremse war bei unserem im Juli Neu abgeholten FL Benziner 2L defekt. Gleich bei der ersten Fahrt, stinken und qualmen, die Bremse hing quasi, man kann aber noch fahren. Fahrzeug war schon mehrmals beim Händler, es wurden Steuergerät und auch Teile der Bremse gewechselt, und immer wieder tritt das Problem in sporadischen Abständen auf, Bremse hängt, man merkt es erst wenn man den Wagen abstellt, es stinkt und Qualmt, die Bremsen hinten sind heiß und die Scheiben haben natürlich Laufspuren. Alles nur hinten. Ich weiß nicht mehr weiter, Ich kann doch nicht ständig den Wagen in die Werkstatt bringen und es passiert nichts effektives, weiß keinen Rat mehr.
Jemand ähnliche Probleme bei seinem Neuwagen gehabt?
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
So wie Du es beschreibst, habe ich es hier noch nicht gelesen.

Allerdings habe ich da ein komisches Gefühl, wenn die Werkstatt so ein gravierendes Problem nicht in den Griff bekommt und euch quasi im Regen stehen lässt.

Wenn das Fzg. erst im Juli neu übernommen wurde (ich gehe mal davon aus, dass das bedeutet, das es als Neufahrzeug von euch als Erstbesitzer gekauft wurde), solltet ihr euch überlegen, ob es ggf. auf eine Wandlung hinauslaufen soll.

Die Werkstatt hat offensichtlich mehrmals (?) versucht, den Mangel zu beheben. Kann sie das nicht erfolgreich machen, habt ihr ja entsprechende Ansprüche als Käufer. Innerhalb der ersten 6 Monate sogar, ohne das ihr den Mangel erst beweisen müsst (oder so ähnlich...). Innerhalb der ersten 6 Monate ist nämlich davon auszugehen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war (scheint ja auch so gewesen zu sein).

Ihr müsst nur aufpassen, das die Werkstatt nicht auf Zeit spielt. Die 6 Monate sind gleich rum. Alles weitere solltet ihr mit einem rechtlichen Beistand klären. Nur der kann Euch eine verbindliche Auskunft geben; hier erhaltet ihr nur angelesenes Laien-Experten-Wissen - egal wer hier schreibt ;)
 

multiball

Mitglied
Hallo und Danke für Deine Antwort

ja der Mangel war am ersten Tag vorhanden, aber es war noch nicht 3 mal das die Werkstatt versucht hat den Mangel zu beheben. Ist es nicht so, das diese 3 mal die Gelegenheit dazu hat ? Kann mich auch irren, weis das nur von Elektrogeräten, da ist es so.

Gruß
Frank
 

multiball

Mitglied
so Freitag hab ich Termin, das wäre dann das dritte mal. Das die aber so ruhig bleiben dort und das alles für normal ansehen ist unfassbar. Ich kauf doch nicht für 32K einen Neuwagen und hab von Anfang an Probleme mit den Bremsen. Meine Frau hat schon Angst mit dem Wagen zu fahren, in der Hoffnung das es nicht wieder stinkt und qualmt. Sie macht schon immer Geruchskontrolle auf halber Strecke.

Noch ne Möglichkeit wäre es die Werkstatt zu wechseln.:confused:
Den Kaufvertrag zu wandeln wird sicher nicht so einfach denke ich mal. Hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber noch nie in Anspruch genommen, mal schauen wie es weiter geht. Wenn die 6 Monate jetzt schon rum sind, müsste es aber doch wohl auch noch möglich sein zu handeln, oder ?

Gruß
 

multiball

Mitglied
was wäre denn bei einer Wandlung zu erwarten ? Doch sicherlich nicht der Neupreis des Fahrzeugs oder ? Wie würde sowas ablaufen hab echt keine Ahnung ?
 

Ivocel

Mitglied
Ein neues Fahrzeug, abzüglich einer Nutzungspauschale für den andere.
Aber gehe erst mal zu einem Anwalt (hast doch RSV). Evtl. ergeben sich noch andere Sachen.
Spontan würde mir noch §439 BGB einfallen, wonach du auch als Nachbesserung eine mängelfreie Sache fordern könntest, aber da kann dir ein Anwalt wesentlich mehr zu sagen und das wäre auch verbindlich dann. :p
 

V168330

Mitglied
Hi,

nutze deine Rechtsschutzversicherung ! Wozu bezahlst du sie sonst ?

In diesem Falle solltest du deine Rechte ausschöpfen und dann die Werkstatt, welcher deine Probleme offensichtlich am A... vorbei gehen, schnellsmöglich wechseln !

Es geht hier nicht um ein verschimmeltes Brötchen sondern einen Schaden von 32.000 €, da solltest du wissen was du tust und tuen kannst !

Grüße
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Über den Rechtsschutz laufen lassen. Ruf da an, dann bekommst du erstmal eine Zusage dich unverbindlich beim Anwalt beraten zu lassen.
Dann kannst du immer noch entscheiden, so läuft es bei der ARAG

Viele Grüße
Ingo (TT)
 

ernste-86

Mitglied
BGB §437 / §439 / §440

Wenn der Verkäufer bei der 2ten Nacherfüllung den Mangel nicht beheben kann/hat, hast du ein Anrecht auf Rücktritt oder Schadenersatz.
Wobei in deinem Fall ein Rücktritt sinnvoller wäre.
 

multiball

Mitglied
auf der einen Seite hast du schon Recht, aber wenn ich den Rücktritt will, was mache ich dann ? Ohne Fahrzeug ? Wieder warten ? andere Marke ? , ich weiss nicht ?

ich bin ja ansonsten bis auf die beiden Sachen zufrieden mit dem Auto, und Freitag soll wohl endlich was konkretes passieren, von daher ,,,,,
 

Smartdriver

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
An einen CX-5 in Deiner gewählten Ausstattung solltest Du schnell rankommen. Bei irgendeinem Händler in Deutschland steht der sicher schon als Neuwagen. Einfach mal kurz über die MAZDA-Homepage suchen. Wenn Du den nicht in der Ferne kaufen willst, geh zu einem neuen Händler in Deiner Nähe, erzähle ihm von Deinem Problem und wenn er gut ist, besorgt er Dir den Wagen innerhalb 1 Woche von dem anderen Händler.
Deshalb also keine Sorgen machen.

Auch wenn der Wagen jetzt teurer ist, kann man diesen Preiunterschied evtl. als Schaden durch die mangelhafte Qualität des Altwagens geltend machen. Aber hier beginnt die Juristerei und ich bin kein Jurist.

Deshalb auch von mir der Rat: Geh zu einem Anwalt mit Deinem Problem und zwar schnell - es geht um Deine 32.000 EUR!!
 

multiball

Mitglied
ja, genau einen gibt es mit Haargenau der Ausstattung, und der steht in Lübeck und kostet 34019 Euro. Aber warum sollte ich jetzt unbedingt wandeln ? Um einen Neuwagen zu haben ? Ich krige doch nicht den Preis den ich bezahlt habe zurück, garantiert nicht, auch nicht mit Anwalt. Der Händler ist ja eigentlich nicht so unfähig in dem Sinne, bin auch soweit zufrieden mit ihm, sehr nett und auch Hilfsbereit. Wenn das an Teilen liegt die von Mazda gegen Neue aus Japan getauscht werden müssen die nicht verfügbar sind, dann kann er doch auch nur das machen was Mazda sagt und auch Freigibt. Glaub mir das ist alles nicht so einfach. Letztendlich fehlen mir 2000 Euro abzüglich der Nutzung meines CX5, und einen Wagen hatte ich außerdem in Zahlung gegeben. Meinst Du denn das Problem mit den Bremsen liegt im verborgenen und kann nicht behoben werden ? Kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Die müssen ja was machen, und der Händler kann immer nur das machen was Mazda sagt, und das scheint mir ziemlich übel zu sein da bei Mazda Deutschland in Leverkusen. Habe mal versucht da Infos zu bekommen, nichts zu machen, als Endkunde keine Chance, wirst immer an den Händler verwiesen !

Gruß
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

... hast du ein Anrecht auf Rücktritt oder Schadenersatz. ...

Jein. Du hast ein Anrecht auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises und kannst ggf. zusätzlich Schadensersatz geltend machen. Wobei Schadensersatzforderungen gegen den Verkäufer eine Pflichtverletzung bzw. ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers voraussetzen und in Deutschland ohnehin eher schwierig durchzusetzen sind.

...
Auch wenn der Wagen jetzt teurer ist, kann man diesen Preiunterschied evtl. als Schaden durch die mangelhafte Qualität des Altwagens geltend machen. ...

Das wäre eine Schadensersatzforderung. s.o.
Außerdem muss der Käufer dem Verkäufer beim Rücktritt vom Vertrag unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Eine m. E. recht gute Übersicht zu dem Thema findet man unter: https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php

Grundsätzlich schließe ich mich aber meinen Vorredner an: Wenn der Vertragsrücktritt eine ersthafte Option ist oder wird, lass Dich vorher juristisch beraten.

Gruß
Stefan
 

multiball

Mitglied
so hab grade eben Nachricht bekommen, das es definitiv an den Bremssätteln liegt, diese Teile werden gegen die neuen modifizierten Sättel ausgetauscht, Bremssättel, neue Scheiben und neue Beläge. Also liegt es nicht am fMH. Da der Fehler ja auch gleich am allerersten Tag bei Abholung vorlag, und eben nicht immer vorkommt, ist dies schon Plausibel, m.E. Dem Mazda Händler trifft hier keine Schuld, das ist ein Problem seitens Mazda. Hier im Forum war ein Thread wo es schon mal jemand beschrieben hatte, der jenige mit der gesprungenen Heckscheibe, ich weis nicht wer den Thread gelesen hat, der User scheint aber nicht mehr angemeldet zu sein, wollte den Wagen wohl verkaufen.

Gruß
 

Desaster

Mitglied
Feststellbremse

Hallo,
wenn der Fehler bei Mazda bekannt ist, dann gibt es sicherlich auch einen techn. Hinweis in der Mazda-Datenbank, die den fMH zur Fehlerbehebung zur Verfügung steht.
Da es nun schon der 3. Reparaturversuch ist, wundere ich mich etwas.
Evtl. hätte eine techn. Anfrage des fMH an Mazda schneller Klarheit gebracht?
Gruss
Desaster
 

michaonline

Mitglied
Hi,

also ich scheine offenbar das gleiche oder ein ähnlich gelagerters Problem zu haben. Ich habe das Fahrzeug im September übernommen. Am Montag Abend habe ich dann diesen stechenden Geruch wahr nehmen können und konnte kurz nach dem Aussteigen die Bremsscheibe glühen sehen.
Am Dienstag bin ich dann gleich zum fMH. Er hat aber keinen techn. Hinweis in der Datenbank finden können.

Nach Rücksprache mit Mazda stellte sich nun heraus, dass die komplette Bremsanlage (Sattel, Scheiben...) hinten gewechselt werden muss. Blöder Weise sind die Teile im Rückstand... :(

Mein fMH meinte noch, dass dies bereits das zweite Fahrzeug mit diesem Problem sei, dass er zu Gesicht bekommt. Mich wundert ein wenig, dass es dann aber nichts konkretes in der Mazda-Datenbank zu geben scheint?!
 

CX-1904

Mitglied
Mal ne ganz blöde Frage

Hallo zusammen,

mal eine ganz blöde Frage zu der Problematik von einem technisch Ahnungslosen: Merkt man das denn nicht während der Fahrt/beim Beschleunigen, dass die Bremse sich nicht löst? Hab eigentlich immer die Handbremse (jetzt die Feststellbremse) auch als eine Art Notbremse gesehen. Ja, ich weiß, die Feststellbremse ist elektronisch und die Handbremse wurde früher über irgendwelche Bowdenzüge(?) aktiviert.

Danke für euer Mitleid mit einem Ahnungslosen!

Erwin
 

multiball

Mitglied
Hallo,
wenn der Fehler bei Mazda bekannt ist, dann gibt es sicherlich auch einen techn. Hinweis in der Mazda-Datenbank, die den fMH zur Fehlerbehebung zur Verfügung steht.
Da es nun schon der 3. Reparaturversuch ist, wundere ich mich etwas.
Evtl. hätte eine techn. Anfrage des fMH an Mazda schneller Klarheit gebracht?
Gruss
Desaster

ja, es gibt einen Hinweis, und es war erst der zweite Versuch, aber was soll der Händler machen wenn die Teile im Rückstand sind ? Habe ja eben gehört das sie nächste Woche kommen sollen. Will die Schuld da auch nicht beim Händler suchen, wäre einfach nicht fair, denn er kann nur mit den Teilen arbeiten die er zur Verfügung hat !

mfG
 

multiball

Mitglied
Hallo zusammen,

mal eine ganz blöde Frage zu der Problematik von einem technisch Ahnungslosen: Merkt man das denn nicht während der Fahrt/beim Beschleunigen, dass die Bremse sich nicht löst? Hab eigentlich immer die Handbremse (jetzt die Feststellbremse) auch als eine Art Notbremse gesehen. Ja, ich weiß, die Feststellbremse ist elektronisch und die Handbremse wurde früher über irgendwelche Bowdenzüge(?) aktiviert.

Danke für euer Mitleid mit einem Ahnungslosen!

Erwin

ja Du sagst es, die Frage ist wirklich blöd. NEIN, man merkt es definitv nicht, weil die Bremsen nicht komplett fest sitzen, wie es bei einigen VWs der Fall war.
 
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