Rückabwicklung des Kaufvertrages

Claudio

Mitglied
Hallo auch, werte Gemeinde, ich bin der Neue mit einem Problem.
Bereits fünf mal bin ich mit meinem CX 5 AWD wegen der Anzeige,"Allgemeiner Getriebeschaden" gezwungen gewesen, den Wagen in `E´, wo ich mich meist aufhalte, in die Werkstatt zu bringen. Das kostet mich jedes Mal einen stressigen Tag + einen halben bei der Abholung. Ich habe das Vertrauen in die Zuverlässigkeit dieses Fahrzeuges verloren und will nach knapp 2 Jahren und 20.ooo km den Vertrag rückabwickeln.
Hat jemand in dieser Angelegenheit Erfahrung?
Kann mir übrigens einer sagen, wo ich Gewährleistungs-und Garantiebedingungen im Internet finde?
Besten Dank im voraus
,
 

Tristan

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Schade, dass Du solch eine Erfahrung hast machen müssen.

Die dt. Händler-Webseiten zu Garantien (Beispiel) verweisen meist auf Mazda Deutschland`s hiesige oberflächliche Website zu Garantien.

Aber soweit mir bekannt ist, hat man nach 2-maliger Nicht-Behebung ein und des selben Fehlers durch den Händler die rechtliche Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten. Das wurde hier im Forum bestimmt aber auch schon mal von einem (dann wahrscheinlich ehemaligen) User gemacht...

Details u.a. zum weiteren (rechtlichen) Vorgehen findest Du z.B. hier oder hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

Claudio

Mitglied
Gewährleistung und Garantie

Guten Morgen,

weiß zufällig jemand, ob die Gewährleistungs-und Garantiebedingungen bei allen Mazdahändlern identisch sind.
Ich kann meine nicht in den Unterlagen finden, brauche sie aber unbedingt.
Gruß Claudio
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Der Rahmen der Gewährleistung ist rechtlich festgelegt.

Die Garantie gibt die Mazda und i.d.R. nicht der Händler, daher ürfte diese bei allen Händlern iegentlich gleich sein.
 

Ivocel

Mitglied
Evtl gibt es ein Unterschied zwischen Spanien und Deutschland.
Wo hast du den Wagen denn gekauft? Wo warst du mit dem Fehler immer?
 

Claudio

Mitglied
Rückabwicklung Kaufvertrag

Den Wagen habe ich 01/17 in ´D´gekauft aber bisher nur beim spanischen Mazda Kozessionär reparieren lassen. Ich weiß, dass ich dem Verkäufer die Möglichkeit bieten muss, das Fahrzeug selbst zu untersuchen. Das nächste Mal, wenn die Fehlermeldung erfolgt, lasse ich ihn von Der Servicezentrale München zu ihm transportieren. Selbst zu fahren, ist mir zu riskant. Mir fehlt die Dokumentation über die Gewährleistung und Mobilitätsgarantie. Kann mir die jemand per Mail senden?
Gruß, Claudio
 

Ivocel

Mitglied
Das Problem aber, was ich sehe, ist, dass der Verkäufer noch KEINE Nachbesserungsmöglichkeit hatte.

Ein Rücktritt ist aber nur nach Gewährleistung möglich, nicht nach den Garantie Bedingungen.

Rechtlich sehe ich da derzeit schlechte Karten, nur wenn Mazda Europe mitspielt (wobei der Importeur auch MAzda Deutschland war) ist evtl. eine Wandlung möglich, aber Anspruch darauf sehe ich derzeit leider nicht bei dir.
 
A

anonymous15405

Guest
@Claudio

wo ist denn das Problem mit dem AT-Getriebe? Was passiert denn genau ?


Wurde das ATX mal neu initialisiert ?
 

Guss

Mitglied
Wie oft hast du denn schon die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben? 3mal musst du Mauda Dir Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Erst dann hast du die Möglichkeit auf Wandlung.

Nur weil du das Vertrauen verloren hast, kannst du ihn nicht einfach zurückgeben.,

Den Ärger kann ich gut verstehen aber den kannst du schwer mit in das ganze Thema reinwerfen. Gehört halt mit dazu! Aber vllt kannst du dich mit deinem Hàndler darauf einigen, dass er dich mobil hält ?!?!


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Claudio

Mitglied
Rückabwicklung Kaufvertrag

Von den 5 Malen, die der Wagen wegen des Symbols für die Motorkontrollleuchte in die Werkstatt musste, wurde 4 x ein Update gemacht und einmal die Einspritzpumpe ausgewechselt. Jedenfalls habe ich es so verstanden. Eine Analyse wurde mir aber mit der Begründung nicht ausgehändigt, weil es sich um Garantiefälle gehandelt habe, die im Zentralcomputer abgespeichert werden. Fand ich zwar nicht befriedigend, musste ich aber zur Kenntnis nehmen.
 

Ivocel

Mitglied
Wie oft hast du denn schon die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben? 3mal musst du Mauda Dir Chance geben, den Mangel zu beseitigen. Erst dann hast du die Möglichkeit auf Wandlung.

Falsch.... du musst dem VERKÄUFER im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG die Chance geben.....
Da war er bisher leider nicht einmal.

Edit:
Bitte einmal den Unterschied Gewährleistung und Garantie sich ansehen.
 
A

anonymous15405

Guest
@Claudio hast du ne Fahrgestellnummer für mich? Ich guck mir mal an was gemacht wurde.


Kannst bitte mal etwas genauer beschreiben welche Symptome vorliegen , was passiert usw....
 

Claudio

Mitglied
Rückabwicklung des Vertrages

Okay, es muss schon einen Unterschied zwischen der garantieverpflichtung des Herstellers und dem dem Verkäufer als direkten Partner des Käufers geben.
Aber irgendwie ist das nicht logisch.
Was sollte der Verkäufer besser machen können als irgendeiner der spezialisierten Konzessionäre?
Misstrauen die sich gegenseitig? Immerhin haben die hier bei Mazda 5 mal versucht, einen Mangel festzustellen, der das Warnsignal auslöst. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine konstruktive Schwäche im elektronischen System. Muss ich mich nach Ablauf der Gewährleistung damit Abfinden, andauernd den Wagen in die Werkstatt bringen zu müssen?
 

Claudio

Mitglied
Rückabwicklung des Vertrages

Ja danke Rocksteddi!

Aufenthalte in Vertragswerkstatt

Mazda CX-5 JMZKEN91800541369
27. März 2017 – wegen „Motorsignalleuchte“ -nach Update erledigt
02. April 2017 – wegen „Motorsignalleuchte“- 1 Woche
24. November 2017 – wegen „Motorsignalleuchte“ 3 Tage
15. Dezember 2017 - wegen Klappergeräuschen und Durchsicht
26. März 2018 – wegen „Motorsignalleuchte“ 3 Wochen
23. Juli 2018 - wegen Fehler Lautsprecher, 1 Tag
06. November 2018 – wegen „Motorsignalleuchte“ 1 Tag
 
A

anonymous15405

Guest
@Clauido



06/11/18

19.590 KM

PCM Re-Programming



27/07/18

17.864 KM

SPEAKER,LOUD-DOOR



23/07/18

17.864KM

AJ024B/C/D_PCM reprogramming with MDRT



30/04/18

13.819 KM

VALVE,E.G.R.



31/03/17

5.821 KM

PCM Re-Programming
 

Ivocel

Mitglied
Okay, es muss schon einen Unterschied zwischen der garantieverpflichtung des Herstellers und dem dem Verkäufer als direkten Partner des Käufers geben.
Aber irgendwie ist das nicht logisch.
Was sollte der Verkäufer besser machen können als irgendeiner der spezialisierten Konzessionäre?

Es sagt ja keiner, dass er es besser macht oder nicht, nur muss er rechtlich nun mal die Möglichkeit dazu bekommen, was zu machen und nachzubessern.

Ist doch das gleiche bei einem Fernseher oder so. Wenn du das immer auf Garantie weg schickst, dann kannst du ja beim Händler auch nicht ohne weiteres dein Geld zurück verlangen.
 
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