Kann das RVM oder SCBS bei Geschwindigkeitskontrollen die Messgeräte irritieren

towo-cx-5

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Hallo,

ich hatte eben eine Begegnung mit der Polizei.
Ich wurde mit einer Laserpistole gemessen, wurde angehalten und einer Straftat beschuldigt. Die Laserpistole hat einen Code ausgeworfen, der mich verächtigt, einen Radarwarner in Betrieb zu haben. Man hat mein Auto in Augenschein genommen, ich erläuterte das RVM ,ich war ja sehr kooperativ, und dann hat man mich ziehen lassen. Nun werde ich morgen mal zum fMH gehen, vielleicht stimmt ja irgendwas nicht.
Ansonsten funktioniert das RVM zuverlässig. Im ungünstigen Fall hätte der Beamte mein Auto sofort stillgelegt.

Bin mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht...........Fortsetzung folgt

Gruß towo-cx-5

PS. Zu schnell war ich nicht, er konnte aber meine Geschwindigkeit wegen des Fehlercodes nicht messen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

TTU

Mitglied
Das wäre ja mal ein Ding [emoji38]
Das RVM könnte evtl. ein Grund sein, er sendet ja Radarstrahlen allerdings nach hinten wo sie wiederum reflektiert werden Richtung Laserpistole.
Der Citynotbremsassistent sendet der eigentlich auch mit Radar oder Kamera? Kommt drauf an wie schnell du gefahren bist?
Vielleicht war es auch nur ein Bedienerfehler [emoji6] vom Cop.
 

weristda

Mitglied
Das automatische Bremssystem arbeitet nach meiner Kenntnis mit einem Infrarot-Laser, der den Bereich vor dem Fahrzeug abtastet/ausleuchtet.
Radargeräte mit Lasermessung ebenfalls.

Da könnte unter ungünstigen Winkeln oder Reflexionen wirklich eine Störung auftreten.
Im Extremstfall vielleicht sogar eine Notbremsung des Fahrzeugs?
 

TheCrow13

Mitglied
Hallo weristda, rein vom theoretischen her könnte vielleicht was dran sein!
Aber eine Vollbremsung wirst Du deswegen von Deinem CX5 nicht erleben!
Das System arbeitet nur ab ca.5km/h (so glaube ich mich zu erinnern) bis ca.30km/h danach "unterstützt" es nur noch Dein Bremsen, also Vollbremsung von alleine bei höherer Geschwindigkeit ausgeschlossen! Gruß Crow
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Wenn der Überwachungsbeamte ein Geschwindigkeitsmessgerät auf Radarbasis wie z.B. das Speedcontrol verwendet hat, kann ich mir Interferenzen durchaus vorstellen, die dann zu Fehlanzeigen führen.

Die Speedcontrol-Pistole arbeitet im Bereich von 24,000 - 24,250 GHz. Das ist das gleiche Frequenzband, wie es beim RVM angewendet wird. Hier mal ein Link zum vergleichbaren Radar-Sensor. (Mazda verwendet die Radarsensoren von Hella; Hella kauft die eigentlichen Platinen bei innosent ein.)

Nur allein am gleichen Frequenzband liegt es natürlich nicht, weil da noch andere Parameter reinspielen (z.B. vereinfacht gesagt, die Art der Codierung). Aber eine Beeinflussung ist wohl nicht auszuschließen.

Ergänzung: Die Beeinflussung wurde auch schon mal erfolgreich durch Amateurfunker getestet, >>hier<< unter Fall 2
 
Zuletzt bearbeitet:

bigi1983

Moderator
Teammitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Das Problem ist Mazda bekannt. Es ist nicht der RVM sondern der SCBS der die Messgeräte irritiert. Hier eine E-Mail von Mazda aus dem 6er Forum:


Nach Rücksprache mit unserer Abteilung Fahrzeugtechnik sind uns vereinzelnd Fälle bekannt, bei denen eine Geschwindigkeitsmessung mittels Laser-Messgerät an Fahrzeuge der neuen Generation die mit dem Mazda City-Notbremsassistent (SCBS) ausgerüstet sind, nicht möglich war und die Kunden darauf hingewiesen wurden.

Die sog. Laserpistolen emittieren infrarote Lichtimpulse in einem bestimmten Wellenbereich. Das im Mazda6 verwendete City-Notbremssystem arbeitet ebenfalls mit Lasertechnologie. Je nach Bauart und Hersteller der Laser-Messgeräte kann es ggf. zu einer Störung der beiden Lichtimpulse führen, falls sich die Wellenbereiche der Laserpistole und dem Mazda City-Notbremsassistenten überschneiden.

Der City-Notbremsassistent ist Bestandteil der serienmäßigen/wahlweisen Ausstattung des Mazda6. Dieses System wurde im Rahmen der EG-Typgenehmigung geprüft und von der Genehmigungsbehörde gem. Richtlinie 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technische Einheiten genehmigt. Somit ist der Betrieb des Fahrzeugs mit dem aktiven City-Notbremsassistenten auf öffentlichen Straßen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen,
Mazda Motors (Deutschland) GmbH






Ich bin überrascht, das es solange gedauert hat bis jemand hier das "Problem" erlebt hat. Im 6er Forum gibts schon paar User (einmal war das Auto sogar für Wochen beschlagnahmt und stand beim TÜV für Untersuchung) und CX5 gibts auf der Straße doch viel mehr als 6er GJ


Gruß,
BIGI
 

michel

Plus Mitglied
Das ist ja ein Ding.

Gibt es diese Mail auch irgendwo als offizielles Statement um es sich ins Handschuhfach zu legen?

Auch bei den Kollegen vom Trachtenverein gibt es ja (wie natürlich in anderen Berufen auch :). ) den einen oder anderen übereifrigen. Mit etwas schriftlichem könnte man zumindest einer ellenlangen Diskussion aus dem Weg gehen.
 

Mopedaugust

Mitglied
Moin,

ich werde bei einer eventuellen Kontrolle, zumindest den Beitrag aus dem Forum hier zu lesen geben!!

Auch von hier aus mal ein Dankeschön an das Forumteam, ihr macht eine super Arbeit.

Gruß
Mopedaugust
 

Schaenud

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
...
Nach Rücksprache mit unserer Abteilung Fahrzeugtechnik sind uns vereinzelnd Fälle bekannt, bei denen eine Geschwindigkeitsmessung mittels Laser-Messgerät an Fahrzeuge der neuen Generation die mit dem Mazda City-Notbremsassistent (SCBS) ausgerüstet sind, nicht möglich war und die Kunden darauf hingewiesen wurden.

Die sog. Laserpistolen emittieren infrarote Lichtimpulse in einem bestimmten Wellenbereich. Das im Mazda6 verwendete City-Notbremssystem arbeitet ebenfalls mit Lasertechnologie. Je nach Bauart und Hersteller der Laser-Messgeräte kann es ggf. zu einer Störung der beiden Lichtimpulse führen, falls sich die Wellenbereiche der Laserpistole und dem Mazda City-Notbremsassistenten überschneiden.

Der City-Notbremsassistent ist Bestandteil der serienmäßigen/wahlweisen Ausstattung des Mazda6. Dieses System wurde im Rahmen der EG-Typgenehmigung geprüft und von der Genehmigungsbehörde gem. Richtlinie 2007/46/EG für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technische Einheiten genehmigt. Somit ist der Betrieb des Fahrzeugs mit dem aktiven City-Notbremsassistenten auf öffentlichen Straßen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen,
Mazda Motors (Deutschland) GmbH

Danke dir Bigi. Das ist ja interessant. Ich wird mir das mal ausdrucken und zu meinen Papieren legen.... für alle Fälle :cool:
 

andreas9996

Mitglied
Und ich werde davor absehen mir den Radarwarner einzubauen und werde somit keine Straftat begehen. :) somit war der Bericht auch für mich ohne dem Assistenten . DANKE!
 

Ramses

Mitglied
Ich habe heute frei und bin erst morgen wieder im Dienst. Ich werde mich mal bei unserer entsprechenden Fachdienststelle um hören, wie dort die derzeitigen Erkenntnisse zu dem Thema sind.
Für mich ist das auch Neuland, da ich seit 15 Jahren keine Laserpistole mehr in der Hand hatte.
 

towo-cx-5

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen und besonders an BIGI, der hier ja wieder einmal ganz konkret das Problem eingenzen konnte.
Ich werde nun versuchen, ein offizielles Statement von Mazda zu erhalten. Bin mir nicht sicher, ob ich noch einen Anzeige seiten unserer Ordnungshüter zu erwarten habe.

Mein Dank in die Runde, es macht hier einfach Spaß.

Gruß towo-cx-5
 

andreas9996

Mitglied
Bin mir nicht sicher, ob ich noch einen Anzeige seiten unserer Ordnungshüter zu erwarten habe.

Wir leben in einem einigermassen recht guten Rechtssystem und wenn du nichts zu verschulden hast, wird dir auch nichts angehangen. Es ist Fackt, dass du keinen Radarwarner eingebaut hast und das Bremswunder hast auch nicht du erfunden und eingebaut. Locker und sachlich bleiben.

Gute Weiterfahrt!
 

towo-cx-5

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Wir leben in einem einigermassen recht guten Rechtssystem und wenn du nichts zu verschulden hast, wird dir auch nichts angehangen.
Gute Weiterfahrt!

Davon gehe ich auch aus und mache mir kein Streß. Wenn ich mir vorstelle, in Frankreich oder Italien damit Streß zu bekommen???:confused: Zumindest sind die Polizisten dort u. U. etwas "entschlossener", dazu noch das Sprachproblem??
 

michel

Plus Mitglied
Ich bin überrascht, das es solange gedauert hat bis jemand hier das "Problem" erlebt hat. Im 6er Forum gibts schon paar User (einmal war das Auto sogar für Wochen beschlagnahmt und stand beim TÜV für Untersuchung) und CX5 gibts auf der Straße doch viel mehr als 6er GJ

Die CX5er Fahrer fahren halt ordentlicher :p
(oder lassen sich einfach nicht erwischen) :cool:
 

Niubee

Mitglied
Ich habe heute frei und bin erst morgen wieder im Dienst. Ich werde mich mal bei unserer entsprechenden Fachdienststelle um hören, wie dort die derzeitigen Erkenntnisse zu dem Thema sind.
Für mich ist das auch Neuland, da ich seit 15 Jahren keine Laserpistole mehr in der Hand hatte.
Dankeschön! Sowas hilft meistens am besten, denn wenn das einmal gut dokumentiert ist gibt es keine Probleme mehr. Bitte frag auch mal nach ob ein Auszug aus dem Forum den Kollegen auf der Straße helfen würde...
 

andreas9996

Mitglied
Bitte frag auch mal nach ob ein Auszug aus dem Forum den Kollegen auf der Straße helfen würde...

Das kann auch ich dir auch gleich mit einer Gegenfrage beantworten: seit wann berufen sich Beamte auf Forumaussagen? :) Wikipedia wird auch nicht als Quelle anerkannt. Da muss man schon mit einem besseren Wisch antanzen. Mazda muss ein Schreiben von einem Gutachter zur Verfügung stellen.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Wobei dann noch an alle xzigtausend "Freunde und Helfer" eine entsprechende DA rausgehen sollte... ;)
 

Niubee

Mitglied
Also ich kenne das so dass man immer reden kann und wenn man die entsprechenden konformitätserklärungen im Handbuch noch dazu zeigt ist zumindest die Chance höher mit den Wagen weiterfahren zu können als ohne irgendwas.
Am optimalsten wäre eine eine solide Information der Beamten intern. Eine DA ist glaube ich da überzogen aber ich kann da mal den Nachbarn fragen...
 
Oben