Interessant wird es dann noch, wenn man sich mit der Rennleitung über die gesetzliche Grundlage eines eventuell zu zahlenden Geldbetrages wegen der Benutzung der verengten Fahrbahn in Autobahn-Baustellen streiten sollte.
Das ist nämlich gar nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Für die Beschilderung und Zuordnung zu den Fahrspuren gibt es gesetzliche Regelungen, die leider durch die Baustellenbeschilderung eben nicht erfüllt werden.
Da ist ein einzelner angeklappter Spiegel dann nämlich genauso unsinnig, weil einfach die zugehörige Beschilderung nur in ganz wenigen Fällen korrekt aufgestellt ist. Also kann man das mit dem Spiegel auch sein lassen...
(
Mehr zum Thema Beschilderung im Baustellenbereich kann man sich über Google erarbeiten , z.B. >>hier<< und >>hier<<; leider ist auch in der neuen StVO 2013 §39 (2) keine Klarstellung erfolgt und auch nicht die kombinierten Überleitungsschilder mit Zeichen 264 in den Katalog aufgenommen worden. Lenkungstafel orden per Definition keine Ver- und Gebote an, deren Missachtung zu einer Ordnungswidrigkeit nach StVO §49 (3) führen könnten. Zu weiteren Fragen bitte den auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren... )
Und bis auf ganz wenige Einzelschicksale hat die Rennleitung wohl kaum jemanden deswegen belangt. Da würde es ja zum Dauerstau auf deutschen Autobahnen kommen...
Ich wurde jedenfalls bisher noch nie deswegen angehalten und auf den BAB schon gar nicht.
Aber so ein Thema birgt eben gewaltigen Diskussion-Stoff in allen Facetten. Also - weiter machen, aber die Kirche im Dorf lassen
PS. ich habe oben noch ein paar Links ergänzt. Sorry, falls es ins OT abgleiten sollte. Aber bevor man drüber diskutiert, ob ein einzelner Spiegel umgebaut wird und rechtens ist, sollte man sich zuerst mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen, ob überhaupt bei Benutzung der verengten Fahrbahn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Da der Obulus im allgemeinen bei ca. 20 EUR liegt, wird kaum jemand einen Anwalt beauftragen. Damit rechnen natürlich auch die öffentlichen Kassen...
Aber merke: nicht überall ist die Baustellenbeschilderung fehlerhaft.