Spurverbreiterung - Felgen frei wählbar?

wolf545

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Habe seit einiger Zeit die Eibach-Spurverbreiterung 15mm pro Rad eingebaut.
Die Begutachtung erfolgte mit der Mazda-Originalfelge und den Originalreifen in der eingetragenen Breite.
Bei der Dekra wurde folgendes im "Schein" eingetragen:

Gutachten.jpg

Da steht zwar die vorgeschriebene Reifenbreite, aber keine spezifische Felge.

Kann ich jetzt eine andere Felge mit den gleichen Dimensionen wie die Originalfelge fahren,
die z.B. eine ABE hat (Es geht um die Winterfelgen)?

Die Gießtaschen sind groß genug, genau wie bei der Originalfelge.
 

Blues

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Wenn eine ABE (oder EU-Prüfzeichen bzw. Freigabe) vorhanden ist oder eine KBA-Nr. auf der Felge steht, kannst Du alles fahren, was Du willst. Evtl. mußt Du das vom Prüfer abnehmen lassen, ist aber nur Schreibkram (sofern Du Dich an die Auflagen für die Felge hälst, der Klassiker: keine Schneeketten, oder auch gern: nur bestimmte Reifengrößen sind zugelassen, aber wenn Du bei der Seriengröße bleibst, ist auch das kein Problem).
 

CX5-HH

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Wenn man das ganz genau nimmt, dann gilt die ABE nur dann, wenn das Fahrzeug in einem serienmäßigen Zustand sich befindet. Also keine Distanzscheiben etc.
 

Blues

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Richtig. Mit Spurverbreiterungen muß eine Abnahme her.
Dabei geht es dann aber nur noch darum, ob irgendetwas schleift oder irgendwelche Minimaltoleranzen nicht eingehalten werden. Bei 15mm Spurverbreiterung pro Rad und einer 7,5" Felge (mit Bereifung 225er, sogar 235er x 17") ist das im Ergebnis sogar bei einer »etwas« anderen ET (bis 45 ist man da auf der sicheren Seite, ohne breitere Karosserieabdeckungen) unproblematisch, wenn die Felge eine ABE hat.
Die Abnahme kostet 48,-- bei der DEKRA und ist im Regelfall beim Reifenhändler möglich.
 
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