Welches elektronische Fahrtenbuch ist empfehlenswert?

CX-5 User

Mitglied
Wertes Forum,

welches elektronische Fahrtenbuch ist empfehlenswert, ich hatte mir Vimcar angeschaut, aber das scheidet aufgrund des Anschlusses am OBD Port aus. Gibts hier User, welche den CX-5 als Geschäftswagen nutzen und Fahrtenbuch führen, eventuell sogar eine elektronische Version?

Freue mich auf Erfahrungsaustausch.

Viele Grüße
Der CX-5 User
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Ich schreib´s seit Jahren klassisch ins Papierheftchen. Da gab´s bislang weder Knatsch mit dem StB noch mit dem FA... ;)
 

Ivocel

Mitglied
Ich habe auch die manuelle Variante.... ist schnell erledigt, wenn man es immer sofort macht und auch Privatfahrten werden nicht komplett aufgezeichnet ;)
Da schreibt man nur die KM rein, aber keine Route oder wohin es ging. Reicht einfach "Privat" und gut ist.

Das elektronische würde die Orte und Route mitspeichern.
 

uwschu

Mitglied
Ich benutze schon seit Jahren WISO Fahrtenbuch 14,50 Euro ohne Probleme oder bastle Dir doch eine Exel Tabelle, funktioniert auch sehr gut und beides wir vom Finanzamt aktzeptiert.

Gruß Uwe
 

Ivocel

Mitglied
@michel und wodik
Wo macht es denn die genannten Fahrtenbücher es einfacher, als ein manuelles mit Stift und Papier?
Ich habe z. Bsp. jeden Tag um die 25 Einträge zu machen (Außendienstler, muss jeden besuchten Kunden aufschreiben), da käme ich nicht klar, wenn ich es im Nachhinein am PC machen würde.
Wäre für mich wesentlich anstrengender.

Einzig sowas wie VIMCAR wäre vorteilhafter, da dort die Fahrten mit Zeit, Route und km gespeichert und dann übertragen elektronisch werden. Und ich denke, sowas würde wenn dann auch für CX-5 User in Frage kommen.

Allerdings würde mich die Überwachung der genauen Routen / Bewegungsprofil stören, gerade was die Privatfahrten angeht. Das braucht keiner zu wissen, wo, wie und wann ich privat irgendwo hin fahre.
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

Ich versteuere die Privatnutzung zwar auch nach der 1%-Regel, muss aber zum Nachweis der überwiegenden geschäftlichen Nutzung (> 50%) eine "Fahrtenliste" (Fahrtenbuch light);) führen. Hierfür nutze ich seit Jahren die Android-App Fahrtenbuch PRO (myLogbook). Die App kann wohl aber auch als vollwertiges Fahrtenbuch für's Finanzamt eingesetzt werden.

Da ich nicht so viele wechselnde Orte besuche, ist es schon eine Erleichterung es einfach aus der Liste wählen zu können und es nicht jedes mal neu eintragen zu müssen.

Die Erfassung der Strecke und die Auswahl des Ziels soll wohl auch über GPS automatisch möglich sein. Da ich das GPS im Terrorknochen aber immer deaktiviert habe, kann ich das natürlich nicht nutzen.

Bis auf einige Details bin ich mit der App sehr zufrieden.

Gruß
Stefan
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Uwe.

... bastle Dir doch eine Exel Tabelle ...

Wenn das bei Dir funktioniert, hast Du ein sehr lockeres FA.;)
Grundsätzlich wird eine Liste aus einem Tabellenkalkulationsprogramm o. ä. vom FA nicht als Fahrtenbuch akzeptiert, da hierbei normalerweise nicht gewährleistet werden kann, dass Aufzeichnungen nicht nachträglich änderbar bzw. Änderungen erkennbar sind.

Gruß
Stefan
 

uwschu

Mitglied
Hallo Inschenör,

ja bis jetzt ohne Probleme , muss aber dazu sagen nutze es privat für den täglichen Weg zur Arbeit. Bin in einer Fahrgemeinschaft und wir treffen uns auf halber Strecke und fahren dann mit einen Auto weiter . Alle 4 Wochen fahre ich dann eben die gesamte Strecke. Die gesamte Strecke und die bis zum Trefpunkt dokumentiere ich mit WISO und die anderen Km wenn ich bei meinen Kollegen mit fahre in der Exel Tabelle und das schon über Jahre ohne Beanstandung vom Amt.
Ich muss lediglich eine Rechnung mit KM Stand möglichst vom Anfang und vom Ende des Jahres vorlegen um die KM nach zuweisen.

Gruß Uwe
 

Der Inschenör

Mitglied

Off-Topic:
Hallo Uwe.

Aber wozu brauchst Du dann überhaupt einen Nachweis für das FA? Bei Fahrten zur Arbeitsstätte kannst Du doch ohnehin die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel für Dich in Anspruch nehmen. Oder ist die Entfernung so weit, dass die Höchstbetragregelung bei Fahrgemeinschaften eine Rolle spielt. Generell werden dabei aber wahrscheinlich weniger Ansprüche vom FA gestellt, als wenn Du es als Grundlage für die Versteuerung des Fahrzeuges als Gewerbetreibender oder Freiberufler brauchst.

Von einem Dienstwagen (Pauschalversteuerung vs. Nachweismethode) gehe ich mal nicht aus, da Du dann wohl mit dem Fahrzeug immer in der Firma erscheinen müsstest.

Gruß
Stefan
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Sollte man vielleicht auch zu diesem Thema auch wissen:

"Finanzämter stellen keine Zertifikate für elektronische Fahrtenbücher aus... Entsprechende Hinweise der Anbieter entsprechen nicht der Wahrheit...Der Steuerzahler muss also immer selber prüfen, ob ein Programm die Voraussetzungen erfüllt..."
(Quelle Stand 06/2013)

Weiss denn jemand definitiv, ob sich da seitdem etwas geändert hat?

Auch hier: Excel-Tabellen allein sind nicht ausreichend...

Daher bin ich immer noch beim Papier-Fahrtenbuch. Eine Excel-Tabelle führe ich zusätzlich, weil sich damit diverse Punkte leichter nachrechnen lassen (Verhältnis geschäftlich/privat; Reisekosten-Erfassung etc.). Auch sind es nur wenige Fahrten am Tag bzw. in der Woche, so dass ich da buchführungsmäßig gut hinterher komme.
Die Grundeinträge aus dem Papier-Fahrtenbuch werden also nur übernommen. Der StB erhält von mir beides: das Papier-Fahrtenbuch zum Jahresabschluss und die Excel-Ausdrucke zur monatlichen Buchführung. Er könnte aber auch jederzeit eine Kopie aus dem Fahrtenbuch haben...


Auch wissenswert: ich muss dem FA je nach vorgeschriebener Aufbewahrungsfrist bis zu 10 Jahren den Zugriff auf die Daten des elektronischen Fahrtenbuchs ermöglichen: >>klick<<
Wie sieht es da aus mit Datensicherung und -lesbarkeit?
Beim Papier ist das ja (fast) kein Problem.
 

Lancelot

Mitglied
Sollte man vielleicht auch zu diesem Thema auch wissen:

(Quelle Stand 06/2013)

Weiss denn jemand definitiv, ob sich da seitdem etwas geändert hat?

Es hat sich definitiv nichts geändert. Das Finanzamt stellt keine Testate aus.

Auch hier: Excel-Tabellen allein sind nicht ausreichend...

Im Zweifelsfall kann ein Excel-Fahrtenbuch vom Finanzamt verworfen und die 1%-Regelung angesetzt werden.


Auch wissenswert: ich muss dem FA je nach vorgeschriebener Aufbewahrungsfrist bis zu 10 Jahren den Zugriff auf die Daten des elektronischen Fahrtenbuchs ermöglichen: >>klick<<
Wie sieht es da aus mit Datensicherung und -lesbarkeit?
Beim Papier ist das ja (fast) kein Problem.

Da es sich hierbei um steuerlich relevante und digital erstellte Daten handelt, müssten hierfür auch die GOBD gelten.

Grüße Ralf
 
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