Anhängelast ... Was ist denn nun richtig?

Mattis

Mitglied
Moin in die Runde,

habe ein kleines Verständnisproblem, das mir erst heute aufgefallen ist: Im Verkaufsprospekt steht, dass der G192 bis 8% Steigung 2000 kg und bis 12% 1800 kg an den Haken nehmen darf.
Im Fahzeugschein ist das aber nicht differenziert. Da steht nur was von 1800 kg.
Kann mir mal jemand sagen, was nun erlaubt ist und ob es ggf. auch "Toleranzen" nach oben gibt? Was sagt der Ordnungshüter dazu?
Hintergrund: Habe einen Pferdeanhänger mit einem Leergewicht von 920kg. Der Hannoveraner meiner Tochter wiegt knapp 600 kg. Wir haben uns geeinigt, dass sie (meine Tochter) nie auf den Gedanken kommt, noch ´ne Freundin (nebst Pferd) auf ´ne Tour einzuladen. Wie ich das Fräulein aber kenne, kommt der Tag, an dem 2 Fahrgäste einsteigen sollen. Dann wird´s knapp mit 1800 kg.
 

Finski

Plus Mitglied
Du kannst bis 12% Steigung 1800kg an den Haken nehmen, bei 8% sind es dann 2000kg. Es ist meistens nur der Wert bei 12% in den Papieren vermerkt. :)
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.
... Es ist meistens nur der Wert bei 12% in den Papieren vermerkt.

Nein, der Wert für 12 % wird bei Einbau einer AHK zusätzlich eingetragen. Die "normalen" Werte für die Anhängelasten stehen unter O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Da stehen dann auch die 2.000 kg. Auch bei mir ohne AHK.

Gruß
Stefan
 

karlipe

Mitglied
Na, die 2000KG im Flachland retten das Fraulein Tochter dann auch nicht vor Strafe bei Kontrolle und so weiter ;)
 

kh500h1

Mitglied
Hallo Mattis,

...da habe ich wohl einen Unsinn geschrieben, deshalb gelöscht...

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Mattis

Mitglied
Guten Morgen liebe Sonne...

Auer auer... wie peinlich!
Manchmal hilft es, den Fahrzeugschein komplett zu lesen.
Jetzt habe ich es auch gesehen. Danke für's " Wachmachen":eek:

Noch mal zu den Gewichten:
2 Pferde zu je 570 kg = 1140kg
Anhänger-Leergewicht 920kg
Ausrüstung und
Quaksalbereien 80kg
Gesamtgewicht 2140 kg
Nun die Frage: Wird die Stützlast abgezogen (hhabe mal irgendwo gehört) und gibt es tatsächlich eine Toleranz (10% geistert in meinem Kopf)
Ansonsten reicht's ja immer noch für'n Pferd und ein Turnierschwein....

Schönen Tag euch
 

Mattis

Mitglied
Hallo Mattis,

das zulässige Gesamtgewicht (steht in den Hänger papieren) des Hängers
darf nicht über der maximalen Anhängelast des Autos liegen.

Der Beladezustand des Hängers (leer oder voll) spielt dabei keine Rolle.

Evtl. musst Du deinen Hänger auf die 1800kg ablasten lassen,
macht TÜV usw..

Grüße

Da liegst du -glaube ich- falsch. Entscheidend ist das tatsächliche Anhängergewicht.
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

"Wachmachen" ist das Stichwort.

Ich habe da auch etwas Mist geschrieben.:mad: Der schlechtere Wert wird unter O.1 eingetragen. In diesem Fall also die 1.800 kg. Der bessere Wert (2.000 kg bis 8 %) sollte dann unten im Schein vermerkt sein. Wenn dies nicht so ist, nachtragen lassen. Bei mir ist es egal, immer 2.000 kg.:) Darum hab ich's auch nicht gleich geblickt.

... Der Beladezustand des Hängers (leer oder voll) spielt dabei keine Rolle. ...

Nein, ausschließlich das tatsächliche Gewicht (Leergewicht + tatsächliche Beladung) ist entscheidend. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt höchstens bei einer Fahrerlaubnis nach 1999 eine Rolle. Ggf. darf man das Gespann gar nicht fahren obwohl es grundsätzlich zum Fahren zulässig wäre.

Gruß
Stefan
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Bei der Hinzurechnung der Stützlast sind 3 "Lastfälle" zu unterscheiden:

1. zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
2. zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
3. zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens


zu 1:
zGG des Anhängers = 1.900kg, zulässige Anhängelast = 2.000kg (CX-5, 192PS, bei 8%)
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.900kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.900kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

zu 2:
zGG des Anhängers = 2.000kg, zulässige Anhängelast = 2.000kg (CX-5, 192PS, bei 8%)
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 2.000kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 2.000kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

zu 3:
zGG des Anhängers = 2.100kg, zulässige Anhängelast = 2000kg, zulässige Stützlast 88 kg (CX-5, 192PS, bei 8%)
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 2.088kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 2.100kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist die einzige Konstellation, bei der der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

(Quelle: ADAC, umgerechnet auf die Werte beim CX-5, 192PS, bis 8%)


Es ist also nicht die Stützlast vom Gewicht des Anhänger abzuziehen, sondern es darf (in einem Fall) die Stützlast auf die zulässige Anhängelast addiert werden.


In deinem Fall dürfen beim Pferde-Anhänger max. 2.000kg (Anhängelast) + 88kg (Stützlast) = 2.088kg zusammenkommen; vorausgesetzt, der Pferdeanhänger hat ein zGG von mehr als 2.088kg... (vgl. Fahrzeugpapiere)

Wenn Du jetzt schon ein Anhängergewicht von 2.140kg ausgerechnet hast, geht das in keinem Fall. Da darf das 2. Pferd nur ein kleines Pony sein, um wieder unter die 2.088 kg zu kommen ;)

Hier nochmal die Werte für Anhängelast und Stützlast in meinem "Fahrzeugschein":
Zulassung Teil I.jpg
Der große Diesel darf etwas mehr "ziehen". Im Fall 3 somit max. 2.188kg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Drachenreiter

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Variante 1: Nur ein Pferd mitnehmen
Variante 2: Die Hottis müssen Abspecken.
Variante 3: soviel von dem Krempel, den ihr sonst noch mitschleppt ins Auto packen, wie möglich
Variante 4: anderen Anhänger kaufen, es gibt welche die knapp 300KG leichter sind

Atec Starline oder so....
 

Mattis

Mitglied
Moin in die Runde,
danke danke für eure Mühe und die interessanten Antworten. Die Gesetzeslage ist jetzt also klar.
Die Sache mit der addierten Stützlast kannte ich nur als Gerücht, nicht fundamentiert.
Da mein Ifor Williams - Anhänger ein zGG von 2600 kg hat, könnte ich das nutzen.
Aber wie gesagt: Geplant ist nur EIN Pferdchen und damit alles gut.;);) Ich will den Dicken ja auch nicht übermäßig quälen...:eek:
Mich würde nur noch eine Sache interessieren: Habt ihr Erfahrungen mit Polizeikontrollen und wie genau wurde da hingeguckt?

Schönen Abend euch
 

Mattis

Mitglied
Variante 1: Nur ein Pferd mitnehmen
Variante 2: Die Hottis müssen Abspecken.
Variante 3: soviel von dem Krempel, den ihr sonst noch mitschleppt ins Auto packen, wie möglich
Variante 4: anderen Anhänger kaufen, es gibt welche die knapp 300KG leichter sind

Atec Starline oder so....

An einen anderen Anhänger habe ich zuerst auch gedacht, aber wenn man nicht gerade einen Planendach-Hänger nimmt, wird´s schwierig, unter 900 kg zu bleiben. Ein wenig Ausstattung muss sein und dann ist da noch ein "Einzelking", welches sehr genaue Vorstellungen vom Hippo-Shuttle hat...:D
 

Blauermax

Mitglied
Motor
2.2 D
Hab da schon erlebt das sie mit er Achslastwaage unterwegs sind und das sehr genau nachwiegen. Meißt auch aus Gründen der Führerscheinrechtlichen Seite.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
was kostet das Übergewicht...

Eigene Erfahrungen mit einer Kontrolle bei Gespannbetrieb kann ich (noch) nicht vorweisen. Aber wenn man nach "Überladung" googelt, kommt man schnell auf diverse "Bußgeldrechner".

Zwischen 2-5% Überladung kostet es noch nix; über 5% werden 10 EUR und über 10% sind 30 EUR als lastabhängige Spendenabgabe fällig.

Weiter vorn hatten wir ja diverse Annahmen gemacht: max. zulässige Anhängelast unter Hinzurechnung der Stützlast waren bei 2.088kg; die max. Last mit 2 Pferdchen wurden mit 2.140kg angegeben. Das macht eine "Überladung" von ca. 2,5% ... :eek:

Jetzt hat man eine ungefähre Ahnung, was einen erwarten würde bei der Kontrolle durch die Rennleitung ;)
Zumindest in D ist es also mit einem PKW-Gespann relativ entspannt; im Ausland gibt es wohl drastischere Strafen schon bei geringen Überschreitungen.

Ich hätte allerdings eher Sorgen um das Automatikgetriebe...
 

Fridosw

Mitglied
Naja, die Höhe der zu erwarteten Strafen ist ja eher vernachlässigbar.

Was aber passiert, wenn dir die Rennleitung bei Überladung die Weiterfahrt untersagt ?

Vielleicht vorsichtshalber einen Sattel dabeihaben ? :eek:;)
 

Mattis

Mitglied
;) Sattel ist gut, wiegt aber auch. Besser ist ein stabiler Anbinder. Dann kann der Zossen ggf. hinter´m Anhänger her laufen....:cool:
 

Falkomat

Mitglied
Ich muss zugeben das ich den Anhänger schon öfter sehr gequält habe und deutlich überladen habe ... kamm auch vor das es schon mit dem Auge zu sehen war...

Ergebnis: bei den offensichtlichen Überladungen bin ich vom fliesenden verkehr raus gezogen worden. (was auch sonst)

Kostenpflichtige Mündliche Verwarnung und abladen bis Gewicht stimmt! (wurde vor Ort geschätzt)

Polizist hatte mir gleich gesagt:
Wenn ich seine angaben nicht glauben würde (seine Gewichtsberechnung) könnten wir gerne auf die wache fahren und es offiziell machen... was ich Dankend abgelehnt habe. ;)

Ich bin bis jetzt nie mit normal geladenen Anhänger angehalten worden!

Einfach normal Fahren, nicht über 90 km :rolleyes: und aufpassen das er nicht schlingert!

Ich wünsche euch noch frohe Ostern...
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied

Off-Topic:
Die Diskussion um die Führerscheinklassen wurden in den Talk-Bereich ausgelagert, da sie jetzt doch zu sehr am ursprünglichen Thema vorbeigeht. Bitte dort weiterschreiben - Danke.
 
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