Moin in die Runde,
habe ein kleines Verständnisproblem, das mir erst heute aufgefallen ist: Im Verkaufsprospekt steht, dass der G192 bis 8% Steigung 2000 kg und bis 12% 1800 kg an den Haken nehmen darf.
Im Fahzeugschein ist das aber nicht differenziert. Da steht nur was von 1800 kg.
Kann mir mal jemand sagen, was nun erlaubt ist und ob es ggf. auch "Toleranzen" nach oben gibt? Was sagt der Ordnungshüter dazu?
Hintergrund: Habe einen Pferdeanhänger mit einem Leergewicht von 920kg. Der Hannoveraner meiner Tochter wiegt knapp 600 kg. Wir haben uns geeinigt, dass sie (meine Tochter) nie auf den Gedanken kommt, noch ´ne Freundin (nebst Pferd) auf ´ne Tour einzuladen. Wie ich das Fräulein aber kenne, kommt der Tag, an dem 2 Fahrgäste einsteigen sollen. Dann wird´s knapp mit 1800 kg.
habe ein kleines Verständnisproblem, das mir erst heute aufgefallen ist: Im Verkaufsprospekt steht, dass der G192 bis 8% Steigung 2000 kg und bis 12% 1800 kg an den Haken nehmen darf.
Im Fahzeugschein ist das aber nicht differenziert. Da steht nur was von 1800 kg.
Kann mir mal jemand sagen, was nun erlaubt ist und ob es ggf. auch "Toleranzen" nach oben gibt? Was sagt der Ordnungshüter dazu?
Hintergrund: Habe einen Pferdeanhänger mit einem Leergewicht von 920kg. Der Hannoveraner meiner Tochter wiegt knapp 600 kg. Wir haben uns geeinigt, dass sie (meine Tochter) nie auf den Gedanken kommt, noch ´ne Freundin (nebst Pferd) auf ´ne Tour einzuladen. Wie ich das Fräulein aber kenne, kommt der Tag, an dem 2 Fahrgäste einsteigen sollen. Dann wird´s knapp mit 1800 kg.