CX-5 Totalschaden- Vollkasko - Erstattung Mehrwertsteuer???

Groofy

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D
Hallo,
habe mit meinem CX-5 leider einen wirtschaftlichen Totalschaden:
Neupreis: 27200,-
Reparaturkosten: 25395,-
Restwert: 10888,-
Wiederbeschaffungswert: 23500,-

Anschaffungspreis neuer CX-5: 29000,-
(alle Preise inkl. MwSt.)

Meine Versicherung zahlt den Neupreis aber erst mal ohne Umsatzsteuer. Bei Einreichung der Rechnung eines Ersatzfahrzeuges wollen die prüfen ob und wie viel Mehrwertsteuer sie auszahlen.

Frage:
Ist das eine KANN oder MUSS Bestimmung?
Auf Grund welchen Betrages zahlt die Versicherung die MwSt. dann?
- Neupreis (alter CX-5)
- Wiederbeschaffungswert
- Neupreis (neuer CX-5)

Könnt ihr da helfen, kennt sich da jemand gut aus?
 
G

Gelöschtes Mitglied 221

Guest
Die Versicherung muss die Mehrwertsteuer erstatten, die Du tatsächlich bezahlt hast. Also bei einem Kauf vom Händler den ausgewiesenen Betrag. Bei einem Kauf von privat gibt es keine Erstattung.

Gruss, Pistensau
 

AmiVanFan

Moderator
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@Groofy
Das hängt davon ab, ob Du Dir die MwSt. beim Finanzamt wiederholen kannst.
Bei Selbständigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird daher die MwSt. von der Versicherung nicht ausgezahlt.


...Bei einem Kauf von privat gibt es keine Erstattung.
beim Kauf von Privat wird ja auch keine MwSt. ausgewiesen...;)
 

Drachenreiter

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Erstmal:
Schade um das Auto, wenn dir/euch sonst nichts passiert ist,
ist´s wenigstens was.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Die kennen sich mit sowas evtl. besser aus als wir...
 

Mike v

Mitglied
wenn ich einen Unfallschaden habe und mir nur das Geld auszahlen lass bekomme ich immer die UMS abgezogen erst beim einreichen der Rechnung wird diese ausbezahlt.
Meine VS hat 2 Jahre Alt gegen Neu.
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Es wurde ja schon einiges geschrieben, ich möchte das mit eigenen Worten nochmal begründen:

Sach-Versicherungen zahlen in der Regel finanziellen Schadenersatz. Zum Beispiel die Reparaturkosten nach einem Unfall. Die Mehrwertsteuer (hier ist der Begriff "Umsatzsteuer" treffender) gehört bei Endverbrauchern aber nur dann zum Schadensersatz, wenn sie tatsächlich angefallen / gezahlt worden ist. Bei Abrechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist das aber nicht der Fall.
 

Groofy

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D
Ich bin nicht selbständig, somit müsste die Versicherung also die MwSt. vom Neupreis (alter CX-5) bezahlen, wenn ich die Rechnung vom neuen einreiche. Der alte wurde von uns privat vom Händler gekauft und der neue wird auch wieder vom selben Händler werden.


Ja, schade um das tolle Auto. Aber trotz Totalschaden hatte der Fahrer außer ein paar Prellungen keine Verletzungen! Das spricht für die Sicherheit von diesem Auto.
 

Groofy

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D
Es wurde ja schon einiges geschrieben, ich möchte das mit eigenen Worten nochmal begründen:

Sach-Versicherungen zahlen in der Regel finanziellen Schadenersatz. Zum Beispiel die Reparaturkosten nach einem Unfall. Die Mehrwertsteuer (hier ist der Begriff "Umsatzsteuer" treffender) gehört bei Endverbrauchern aber nur dann zum Schadensersatz, wenn sie tatsächlich angefallen / gezahlt worden ist. Bei Abrechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist das aber nicht der Fall.

Aber die MwSt. haben wir doch beim Kauf des Autos bezahlt!? Also ist sie doch damals schon angefallen.
Übrigens, das Auto war 10 Monate alt.
 

Vienna

Mitglied
Kommt drauf an, ob Du bei Deiner Vollkasko GAP Deckung dabei hast. (Quasi die Differenz zwischen Restwert & Wiederbeschaffungswert)

Schau mal in Deinen Versicherungsunterlagen.
(Zumindest in Ö ist es so)
 

Vienna

Mitglied
Nennt sich Alt gegen Neu. Gilt bei mir 2 jahre lang.

Also die Antwort meines Versicherungsmaxerls:
"ist interessant da du ein Leasingfahrzeug hast –> wenn es nämlich zu einem Totalschaden kommt, bekommt das Geld der Versicherung (aktueller Zeitwert des Fahrzeugs) die Leasinggesellschaft. Sollte der Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt unter dem dann aktuellen Restwert liegen, musst du die Differenz selbst bezahlen.

Diese GAP-Deckung ersetzt eben bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags (durch Totalschaden) auch diese zusätzlichen Kosten, die sich aus der Differenz Abrechnungswert der Leasinggesellschaft und dem Wert des Fahrzeugs ergeben."
 

Ivocel

Mitglied
Gap und neupreis Erstattung sind 2 verschiedene Dinge.

Gap ist nur interessant, wenn Leasing oder Finanzierung dran hängt.
Das andere immer:p
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Aber die MwSt. haben wir doch beim Kauf des Autos bezahlt!? Also ist sie doch damals schon angefallen.

Als Endverbraucher zahlen wir Steuern auf die Dinge, die wir konsumieren (deshalb "Umsatzsteuer"). Mit dem damaligen Kauf hast Du also die Steuer auf den Fahrzeugpreis bezahlt - fertig. So ist das mit Steuern. Sie fallen an und sind dann weg. :rolleyes:

Verkaufst Du das Auto anschließend privat, fällt keine Umsatzsteuer an.

Machst Du wieder Umsatz (z.B. bei einer Reparatur), zahlst Du wieder Umsatzsteuer auf das Material und die Leistungen. Dann zahlt die Versicherung auch die Umsatzsteuer.

Bei einer Abrechnung ohne Umsatz (mal abgesehen von Kosten für den Gutachter, wenn Du einen brauchtest) fällt keine Steuer an. Also erstattet die Versicherung auch keine Umsatzsteuer.
 

michel

Plus Mitglied
Oliver hat ja schon schön beschrieben.
Das dolle ist, dass sogar auf eigentlich Umsatzsteuerfreie Leistungen die Umsatzsteuer anfällt wenn irgendwo damit Umsatz gemacht wird.
Beispiel aus meinem Bereich: Eine Alarmanlage ist auf einen Wachdienst aufgeschaltet und der hat den Auftrag bei einem Alarm die Polizei hinzuschicken. Ist es ein Falachalarm berechnet die Polizei dem Wachdienst als Auftraggeber diesen Einsatz ohne Umsatzsteuer denn Polizeieinsätze sind USt frei. Berechnet der Wachdienst dieses nun an den Endkunden weiter, weil der ja der eigentliche Auftraggeber ist, wird auf diese Summe ZUSÄTZLICH USt (MwSt) fällig selbst wenn die Leistung dadurch keinen Cent mehr wert ist [emoji2]
Wäre die Rechnung direkt an den privaten Endkunden gegangen, wäre auch die USt nicht angefallen Wie immer zahlt die Zeche natürlich nur der private Endkunde denn als Firma bekomme ich die gezahlte Umsatzsteuer ja wieder... [emoji12]

Et ist schon so ein Kreuz mit den verdammten Steuern[emoji6]
 

Ivocel

Mitglied

Off-Topic:
Viel schlimmer finde ich ja, das man Steuer auf die Steuer zahlen muss, was eigentlich nicht so sein sollte aber Gang und gebe ist. Beispiel Benzin. Da haben wir die Mineralölsteuer und auf diese kommt dann die Umsatzsteuer.
 

Querfahrer

Mitglied
Einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte ich auch mal, die Allianz des Unfallverursachers wollte auch erst nicht die Mehrwertsteuer rausrücken, erst als ich diverse Gerichtsurteile zitiert habe, wurde mir der Betrag kommentarlos überwiesen. Ist aber schon ein paar Jahre her.
Es handelte sich um einen privat genutzten, beim Händler gekauften Gebrauchtwagen.
 
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