Hatten am 06.06.2013 die erste Inspektion da wir die 20 Tkm-Marke erreicht hatten:
Grundwartung 20Tkm: 1,2 AW à 69,98 => 83,98 Euro (Ohne Spar-Depot)*
+ Bremsenprüfstand => 9,92 Euro
+ Diagnose => 8,48 Euro
+ 0W30 DPF Original Oil Supra: 5,1 Liter á 20,99 Euro => 107,05 Euro
+ Dichtung => 1,93 Euro
+ Filterpatrone => 11,09 Euro
+ Zusatz: Diesel Additiv Common-Rail => 9,18 Euro
+ Scheibenreiniger 0,5 Liter => 1,48 Euro
+ Chemische Serviceprodukte (20G): 2,88 Euro
Gesamtkosten: 235,99 + Mwst => 280,83 Euro
(Mit Spar-Depot wären es nur 232,39 Euro incl. Mwst. gewesen)
*Bei der Grundwartung hätten wir noch ein wenig sparen können. Da gibt es so ein Spar-Depot bei unserem Händler.
Siehe Hier:
http://www.meine-inspektion.de/
Achtung: Rechnung hier incl. Mwst. !
In unserem Fall: 6 Inspektionen (Grundwartung) im Voraus bezahlen - Kostet: 309 Euro incl. Mwst.
Normalerweise 6x 99,94 = 599,64 incl. Mwst. => Ersparnis: 290,64 Euro / Knapp 50%
Habe es noch nicht gemacht weil man sich an die Werkstatt bindet.
Auf die Frage hin ob ich das nicht genutzte Guthaben heraus bekomme wenn ich die Werkstatt wechseln möchte habe ich folgende Antwort erhalten:
Zitat von dem "Spar-Depot-Dienstleister"
"Das Wichtigste zuerst:
Der Händler ist Ihr Vertragspartner, wir sind lediglich sein Dienstleister.
Das bedeutet:
Wenn Sie den Händler wechseln müssen wegen Umzugs (100 km laut Rechtsprechung), erhalten Sie das restliche Guthaben zurück. Beispiel: Sie haben für 200 € ein Depot gekauft, 2 Inspektionen eingelöst, bleiben 100 € übrig. Die würden vom Händler ausgezahlt.
Wenn Sie den Händler wechseln wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Sie geben das Depot an einen anderen Autofahrer weiter, verkaufen es über Ebay o.ä.
2. Sie finden mit dem Händler eine Kulanzbasis. Denn der Rabatt ist ja ein Mengenrabatt. Wer die Menge abnimmt, erhält den Rabatt. Wollen Sie jetzt vorher weggehen, würde die Voraussetzung nicht stimmen. Deswegen bieten manche Händler die Rückabwicklung an. Also Anrechnung der bereits erhaltenen Rabatte gegen Restguthaben. Das ist aber Kulanz. Bei Härtefällen wie etwas einer der Ehepartner stirbt, der andere hat keinen Führerschein, zahlen die Händler in der Regel das Guthaben ohne Zögern aus. In allen anderen uns bekannten Mobilitätspaketen (inkl. ATU) verfällt nicht genutztes Guthaben. Bei anderen "Abonnements" oder Jahresbeiträgen zahlt man ebenfalls im Voraus ohne Rückvergütung, ob man nun die Leistung nutzt oder nicht."
Zitat Ende