Geschäftlichen Leasingvertrag vorzeitig beenden

bumpedibu

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Hallo Zusammen,

hat jemand von euch schon mal einen gesch. Leasingvertrag vorzeitig beendet? Scheint ja soweit unkündbar zu sein. Aber wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter der den Wagen fährt kündigt und keiner den Wagen fahren will?

lg
 

Ivocel

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Hast du/die Firma Pech gehabt. Deswegen machen viele mittlerweile Dienstwagen über Vermietung. Da hat man das Problem nicht, GEZ, Steuer und Versicherung ist auch bezahlt und die Miete kann man sofort absetzen.

Die Bank interessiert es nicht, ob der MA den Wagen nicht mehr fährt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1529

Guest
Hallo,
da hilft nur den Vertrag auf jemand anderen zu übertragen.

Ich kenne das so dass ein MA der ausscheidet per Arbeitsvertrag verpflichtet ist den Leasingvertrag zu übernehmen.
Damit ist man als AG die Probleme los.
 

MK2

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Ich kenne das so dass ein MA der ausscheidet per Arbeitsvertrag verpflichtet ist den Leasingvertrag zu übernehmen.
Damit ist man als AG die Probleme los.

Einen Mitarbeiter, der so einen Arbeitsvertrag freiwillig unterschreibt, würde ich als Arbeitgeber nicht als Mitarbeiter haben wollen.

Grundsätzlich kommt man schon aus Leasingverträgen raus, kostet halt Geld. Müßte man halt mal die Vertragsbedingungen genau studieren und dann durchrechnen.

Alternativ kann es auch möglich sein einen Leasingvertrag zu übertragen / aufzustocken, wenn bspw. ein anderes Auto angeschafft werden soll. Bei potentiellen Neugeschäft macht der engagierte AD so manches möglich, was eigentlich nicht geht. Letztendlich ist alles verhandelbar. Hängt halt auch stark davon ab ob man ein größeres Finanzierungsvolumen hat und regelmässig Verträge bei der selben Gesellschaft abschließt.
 

michel

Plus Mitglied
Grundsätzlich kommt man schon aus Leasingverträgen raus, kostet halt Geld. Müßte man halt mal die Vertragsbedingungen genau studieren und dann durchrechnen.

Jepp, die Welt ist käuflich, gegen Zahlung eines Obolus ist immer vieles möglich.:p

Wir hatten mitte 2013 einen Kia Sportage angeschafft und dann ist mein Kollege schwer erkrankt und aus der Firma ausgeschieden. Plötzlich waren zwei Autos da. Das Leasing für meinen Sorento lief da noch 5 Monate und ich dachte mir, gut übernimmste halt den Sporty und hast eben die paar Monate 2 Autos. Leider hat mich der Sporty dermaßen genervt, dass ich ihn nach 6 Wochen wieder los werden wollte. Erster Ansprechpartner war da der fKh von dem der Sporty kam. Er hat ihn zurück genommen und alles mit der Leasing geregelt.

Für die Finanzierung dieses kleinen Entgegenkommens war ich dann zuständig. Hat alles in allem gut 4000 Euro gekostet...

Aber was ist schon ein bisschen buntes Papier gegen den Ärger die nächsten gut 3 Jahre mit einem Auto in der Gegend rumzufahren welches einen nur nervt...:D
 

Der Inschenör

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Off-Topic:
Hallo MK2.

Das kann ich aber auch von der anderen Seite betrachten. Ich würde keinen MA einstellen, der anscheinend schon beim Arbeitsvertrag darüber nachdenkt, dass er nicht lange bleiben will. Den brauche ich dann erst Recht nicht.
Solche Klauseln sind z.B. auch bei teuren Lehrgängen etc. durchaus üblich.

Gruß
Stefan
 

MK2

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Das vom Unternehmen finanzierte Weiterbildung an eine gewisse Verweildauer im Unternehmen gekoppelt ist, ist nachvollziehbar. Das ist ja auch ein Geben und Nehmen. Die Firma zahlt die Weiterbildung und bindet damit den Mitarbeiter. Verläßt der Mitarbeit kurze Zeit später muß er einen entsprechenden Teil der Kosten rückerstatten, die Weiterbildung nutzt er ja unter Umständen für seine Folgetätigkeit.

Das ist aber meines Ermessens etwas ganz anderes als solch eine Übernahmeverpflichtung des Geschäftswagens durch den Mitarbeiter. Das ist schlichtweg eine einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß so eine Klausel, unter Umständen, wenn es zu einem Arbeitsgerichtsverfahren kommt nicht unbedingt Bestand hat.


...

Für die Finanzierung dieses kleinen Entgegenkommens war ich dann zuständig. Hat alles in allem gut 4000 Euro gekostet...

Das muß einem bereits beim Abschluß eines Leasingsvertrages bewußt sein, auf ihren Gewinn wird die Leasinggeselschaft freiwillig nicht verzichten. Deswegen ja die Frage nach dem Gesmatfinanzierungsvolumen. Der Kleine, der nur ein oder zwei Autos finanziert hat, ist bei sowas meist der Gekniffene. Ein größeres Unternehmen mit entsprechendem Fuhrpark, bei dem regelmässig Neugeschäft kommt, hat da bessere Möglichkeiten ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten.
 

Der Inschenör

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Off-Topic:
Hallo MK2.

Ich denke, wir reden auch von zwei unterschiedlichen Versionen. Bei einem reinen Geschäftswagen (nur dienstlich, steht sonst auf dem Firmenparkplatz) stimme ich Dir voll zu. Dann fährt ihn ohnehin der "Nachfolger" weiter.
Wenn das Fahrzeug aber auch zur privaten Nutzung, als Teil des Gehalts, überlassen wird und das Fahrzeug vielleicht sogar auf speziellen Wunsch des MA angeschafft wurde, sehe ich es nicht ein, warum dafür das Unternehmen das alleinige Risiko tragen sollte. Wenn der "Nachfolger" dann ein ganz anderes Fahrzeug möchte, bleibt die Firma auf dem Fahrzeug sitzen. Bei einem Großkonzern sicher völlig unproblematisch, bei einem kleinen Betrieb aber nicht machbar.
Aber, für mich ohnehin kein Problem. Ich habe bisher noch kein Fahrzeug, weder privat noch fürs Büro, geleast. Meines Erachtens ist es langfristig unwirtschaftlich. Einziger Vorteil ist eine Liquiditätsschönung, aber die kann man auch durch einen Kredit erreichen.

Gruß
Stefan
 
G

Gelöschtes Mitglied 1529

Guest

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Meines Erachtens ist es langfristig unwirtschaftlich. Einziger Vorteil ist eine Liquiditätsschönung, aber die kann man auch durch einen Kredit erreichen.

Gruß
Stefan

Hallo,
rein kosten- und steuertechnisch betrachtet ist Leasing nach meinen Erfahrungen die bessere Lösung.
z.B. CX-5 kostet mich mtl. 450€ netto für drei Jahre = 16.200€ und nach diesen 3 Jahren geht die Kiste zurück. Restwert liegt bei ca. 16.000€ und ob der erzielt wird kann mir aber egal sein weil der Leasingvertrag nach km-Leistung berechnet wird.

Für eine Finanzierung über 3 Jahre muss mtl. bei 1,5% Zins ca. 975€ (in drei Jahren 35.000€ und Schlussrate von 8.000€) aufgewendet werden.

Bei Kauf ist die Abschreibungsdauer 6 Jahre = für 3 Jahre ca. 20.000€ und mit dem Nachteil dass der Verkaufserlös wieder versteuert werden muss.

Gruss
 

Der Inschenör

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Off-Topic:
Hallo wodik.

Ohne mir jetzt die Mühe gemacht zu haben, das nachzurechnen, habe ich den Eindruck Du vergleichst Netto-Leasing-Raten mit Brutto-Kredit-Annuitäten. Beim Barkauf (auch Kreditkauf) bekomme ich die gesamte Umsatzsteuer nach dem Kauf sofort erstattet.
Und zum Thema Versteuerung des Verkaufserlöses. Ich habe nach drei Jahre, nach Deiner Angabe, noch 16.000 € (brutto o. netto?), die ich versteuern muss, wenn ich ihn denn überhaupt verkaufe. Die versteuere ich dann doch gerne. Beim Leasing habe ich nach drei Jahren nämlich nichts, außer möglicherweise noch Ärger mit dem Leasinggeber, weil vielleicht ein paar Schrammen am Fahrzeug sind.
Der Vergleich Vollfinanzierung versus Leasing wird wohl mal so mal so ausgehen. Ist stark von der Unternehmenssituation (Umsatz, Gewinn, Steuerlast) abhängig.
Je mehr Eigenkapital ich aber zur Verfügung habe, desto eher lohnt sich der Kredit- / Barkauf. Am günstigsten wird immer der Barkauf aus der "Portokasse";) sein.
Etwas anderes verbietet sich schon rein logisch. Auch der Leasinggeber will schließlich einen möglichst hohen Gewinn erwirtschaften, muss den Vorgang bearbeitet, das Kapital (den Leasing-Kredit) refinanzieren und sich am Ende um den Weiterverkauf des Fahrzeugs kümmern und das Alles zahlt nun mal der Leasingnehmer.

Gruß
Stefan
 
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Ivocel

Mitglied
Wenn das Fahrzeug aber auch zur privaten Nutzung, als Teil des Gehalts, überlassen wird und das Fahrzeug vielleicht sogar auf speziellen Wunsch des MA angeschafft wurde, sehe ich es nicht ein, warum dafür das Unternehmen das alleinige Risiko tragen sollte. Wenn der "Nachfolger" dann ein ganz anderes Fahrzeug möchte, bleibt die Firma auf dem Fahrzeug sitzen. Bei einem Großkonzern sicher völlig unproblematisch, bei einem kleinen Betrieb aber nicht machbar.

Deswegen die Variante mit der Langzeitmiete, wo in der Rate ALLES drin ist (Werkstatt/Inspektionen, GEZ, Steuer, Versicherung).
Ebenso die Möglichkeit, den Wagen schnell und problemlos wieder ab zu geben.
Ein Freund von mir hat dauerhaft einen Mietwagen als Dienstwagen. Weiterer Vorteil:
Wenn alle 5 Wochen der Wagen gewechselt wird, dann fällt der geldwertene Vorteil weg. Man muss also nicht 1% versteuern.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Ivocel.

Das Thema Langzeitmiete werde ich mal im Hinterkopf behalten, bis der Dicke mal in die Jahre gekommen ist;) oder hier sonst jemand ein neues Auto braucht.
Die Variante zur Vermeidung des geldwerten Vorteils ist zwar grundsätzlich interessant, aber wer will schon alle 5 Wochen ein anderes Auto? Als Dienstwagen vielleicht noch okay, aber zur privaten Nutzung!?

Gruß
Stefan
 

Martinoo

Mitglied
Aktuellere Gerichtsentscheidungen sind hier pro Arbeitnehmer ausgefallen. Eine verpflichtende Übernahme des Leasingvertrages bei Kündigung durch den Arbeitnehmer stellt eine klare Beeinträchtigung der arbeitsplatzbezogenen Berufswahlfreiheit dar. Sprich Unternehmen stehen in der Pflicht die Verträge dann so zu gestalten, damit diese nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzenbleiben.

Mehr steht zum Beispiel hier drin: KLICK
 

Der Inschenör

Mitglied
Danke Martinoo.

Hatte ich auch fast schon so erwartet.
Hieße, wenn ich denn leasen würde, im Falle eines Falles bei neuen Mitarbeitern, entweder nur noch die von Ivocel vorgeschlagene Langzeitmiete oder es wird das gefahren, was Chef auf den Hof stellt und das auch nur während der Dienstzeit. Punkt.
Beim Langzeit-Stammpersonal könnte man da ja mal ein paar Hühneraugen zudrücken.;)

Gruß
Stefan
 

Martinoo

Mitglied
Viele Unternehmen schreiben bestimmte Fahrzeugtypen und Austattungen vor. Damit ist eine weitere Verwendung im Unternehmen etwas leichter. Wenn der Laden klein ist, dann bringt das oft leider auch nicht viel. Unternehmerisches Risiko nennt man dann wohl sowas.... :rolleyes:
 

Der Inschenör

Mitglied
Hmm. Wenn ich jemandem etwas Gute tut, indem ich ihm das Auto stelle, dass er gerne hätte und dann nachher daran kleben beibe, dann fallen mir dafür auch Begriffe ein. Aber sicher nicht unternehmerisches Risiko.;)
Ich bleibe erst mal bei der bisherigen Lösung, Dienstfahrten mit dem Privatwagen und Abrechnung über Kilometergeld. Wobei mich das daran erinnert, dass ich mich mal über eine Dienstreisekaskoversicherung informieren wollte, sonst kann's nach deutscher Rechtsprechung trotz Fahrzeughaftpflichtversicherung des MA wohl blöd für den AG werden.:mad:

Gruß
Stefan
 

Pampersbomber

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Ein Leasingvertrag ist ein Kreditverhältnis.

Nach § 489 BGB kann dieses vorzeitig (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) beendet werden. Vertraglich könnte u.U. noch eine kleine Entschädigung dem Leasinggeber zustehen.

Wenn jedoch eine Grundschuld (Immobiliensicherheit) als Sicherheit dient, wäre die vorzeitige Beendigung eines Darlehens ausgeschlossen, bzw. ist dann als Kulanzlösung möglich. Hier ist dann ein Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen. Diese Absicherung ist aber im gewerblichen Mobilienleasing sehr unüblich!

Im Leasingvertrag gäbe es dann noch zu prüfen, ob die Abrechnung

  • auf Kilometerbasis
  • auf Basis eines Zeitrestwertes
stattfindet. Hier bilden sich gerne "Finanzierungslücken", die ein Nachschießen von Geld erforderlich machen.

Bon Chance!
 
Ich hatte im Unternehmen 2 Mazda 6 mit 4 Jahren Laufzeit und jährlichen km geleast.

Nun war es so, dass ich im Februar letzten Jahres meine vereinbarten Gesamtlaufzeit-km runter hatte und noch 1,5 Jahre Leasingvertrag auf der Uhr waren.

Alle Raten und Kosten für Mehr-km, Wartung und Reifenkauf zusammengerechnet lag ich bis zum Vetragsende bei ca. 7-8 T€ pro Auto.
Letztendlich hat mein fMH die Autos bei der Santander ausgelöst, ich habe pro Wagen 4 T€ Wertausgleich bezahlt und seit April letzten Jahres fahren wir 2 neue CX 5.

War, denke ich, kein allzuschlechtes Geschäft, aber ohne Entschädigung, Abstandszahlung, Wertausgleich oder wie immer man es auch nennt, wird es wahrscheinlich bei vorzeitiger Vertragsauflösung niemals ausgehen.

Gruß topspinntiger
 

bumpedibu

Mitglied
okay... das es nicht ohne Wertausgleich bzw. Gewinnausfallrückzahlung geht, das ist mir klar... ich habe exakt die Hälte der vereinbarten Leasing Zeit rum und die KM sind lt. Plan... ich stelle mich wohl mal auf 4000 € ein... damn... die Kündigung wird teuer!
 
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