Gewährleistung und Folgen

vRallev

Mitglied
Hallo,

Samstag ist mein 4 Monate alter CX-5 (Neuwagen, Facelift) stehen geblieben und sprang nicht mehr an. Daraufhin wurde er abgeschleppt. Heute habe ich ihn zurück bekommen, die zentrale Motorsteuereinheit war kaputt.

Samstag hat mir der Mazda gesagt, dass ich keinen Ersatzwagen bekomme, zumindest fällt das nicht unter die Haftung des Mobilitätsservice. Meinen Händler habe ich nicht erreicht, daher habe ich bei dem 24h Service angerufen. Die Nummer stand auf seiner Eingangstür. Dort hat man mir anschließend einen Ersatzwagen gegeben.

Nun steht eine Rechnung von 112€ für den Ersatzwagen von einer anderen Firma im Raum. Ich habe angenommen, dass diese Firma mit meinem Händler zusammen arbeitet, beide kennen sich und deren Nummer steht an der Tür meines Händlers. Mein Händler will diese Rechnung aber nicht übernehmen. Das kann ich nicht nachvollziehen, weil eigentlich sollten Folgekosten durch die Gewährleistung abgedeckt sein. Es ist nicht meine Schuld, dass der Wagen einen Mangel hatte. Soweit es mir bekannt ist, kann ich auch die entgangene Nutzung in Rechnung stellen.

Mein Händler war bisher sehr kulant, daher bin ich bisher ruhig geblieben. Nur sehe ich es nicht ein, diese Rechnung zu übernehmen. Ist meine Annahme richtig? Kennt sich jemand genauer aus?

Danke und viele Grüße
 

Ivocel

Mitglied
Nö, deine Annahme ist nicht richtig.
Der Leihwagen fällt nicht unter Gewährleistung.

Und die Mobilitätsgarantie greift erst ab 50 km Entfernung vom Wohnort
 

Ivocel

Mitglied
Auch nicht. Ist ja kein Unfall.

Edit
Vergleiche doch einfach mit einem Handy oder Fernseher, sind die gleichen Gesetze ;)
 
Es gibt auch keine Entschädigung für den Nutzungsausfall?

Nee, selbst wenn du wochen auf teile warten müsstes gibts gar nix.
Das die mobilitaetsgarantie nicht greift liegt sicher an den ≤ 50km. Wirklich mobil ist man mit diesem vertrag eh nicht.
Egal wie. Traurig allemale.
Es gibt hersteller da steht 1,5 std nach defektmeldung ein ersatzfahrzeug neben dir. Egal wie lange.
Selber erlebt.

Nicht ärgern.
Beim nächsten autokauf berücksichtigen.

Gruss

Rene
 

Vienna

Mitglied
Ich kann Dir nur sagen wie mein Händler in Ö das handhabt:
Ich habe beim Kauf einen extra Vertrag unterschrieben.
Jedes Service wird während der Garantiezeit bei ihm gemacht, dafür bekomme ich für JEDEN Werkstattaufenthalt (auch wenn ich mir Zubehör einbauen lasse) einen Leihwagen gratis.
 

vRallev

Mitglied
Ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann. Dennoch helfen mir die Aussagen. Beim nächsten Autokauf werde ich auch auf solch einen Vertrag achten, damit es erst gar keine Diskussionen gibt.

Ich werde einen Anwalt beauftragen. Ich sehe mich immer noch im Recht.
 
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