Ein Anruf bei "110" brachte Aufklärung: das Ding hatte wieder selbständig angefangen zu hupen und zu blinken und Anwohner hätten sich beschwert. Obwohl die Zeitdauer von 180 sec (3 Min) für den akustischen Alarm nicht überschritten wurde, (
Der akustische Alarm darf in D maximal 30 Sekunden lang aktiviert sein.
Darüber hinaus gilt es als Lärmbelästigung.
Ich empfehle Alarmsysteme mit Benachrichtigung über Handy oder Pager.
Bspw. Carguard.de
Da kann die Alarmierung auch still erfolgen und man hat die Gelegenheit den Dieb freundlich zu begrüßen und zu fragen, ob man behilflich sein kann.
Ergänzend noch zum GPS-Tracker:
Wenn kein GSM/GPS-Jammer eingesetzt wird, nutzt einem der Tracker soweit, dass man in diesem eine "Safe-Zone" definieren kann, in der sich das Auto gewöhnlich aufhält. Verläßt es diese (Auto zu weit nach Osten gefahren), informiert der Tracker per SMS den Besitzer. Man kann also früher aktiv werden und die Polizei informieren. Ob das was nutzt, sei mal dahingestellt. Da kennt sich Ramses besser aus.
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