Mein CX 5 ist weg Berlin

weristda

Mitglied
Ein Anruf bei "110" brachte Aufklärung: das Ding hatte wieder selbständig angefangen zu hupen und zu blinken und Anwohner hätten sich beschwert. Obwohl die Zeitdauer von 180 sec (3 Min) für den akustischen Alarm nicht überschritten wurde, (

Der akustische Alarm darf in D maximal 30 Sekunden lang aktiviert sein.
Darüber hinaus gilt es als Lärmbelästigung.
Ich empfehle Alarmsysteme mit Benachrichtigung über Handy oder Pager.
Bspw. Carguard.de
Da kann die Alarmierung auch still erfolgen und man hat die Gelegenheit den Dieb freundlich zu begrüßen und zu fragen, ob man behilflich sein kann. ;)




Ergänzend noch zum GPS-Tracker:
Wenn kein GSM/GPS-Jammer eingesetzt wird, nutzt einem der Tracker soweit, dass man in diesem eine "Safe-Zone" definieren kann, in der sich das Auto gewöhnlich aufhält. Verläßt es diese (Auto zu weit nach Osten gefahren), informiert der Tracker per SMS den Besitzer. Man kann also früher aktiv werden und die Polizei informieren. Ob das was nutzt, sei mal dahingestellt. Da kennt sich Ramses besser aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Ich kannte die 180s nur von fest installierten Alarmanlagen, und die betreffende Kiste kam ja von der anderen Seite des "großen Teichs", da sind offensichtlich andere Alarmierungszeiten zulässig.
Nun gut, da ist also die Zeit bei EU-Kfz auf 25-30s eingeschränkt; kein Wunder, dass sich bei der Zeitspanne kein Dieb abschrecken lässt... naja egal - ist ja Geschichte und das Kfz im Auto-Himmel...

PS: zum Sinn von Tracker gibt es ja unterschiedliche Standpunkte...
 

weristda

Mitglied
Ich kannte die 180s nur von fest installierten Alarmanlagen, und die betreffende Kiste kam ja von der anderen Seite des "großen Teichs", da sind offensichtlich andere Alarmierungszeiten zulässig.
Nun gut, da ist also die Zeit bei EU-Kfz auf 25-30s eingeschränkt; kein Wunder, dass sich bei der Zeitspanne kein Dieb abschrecken lässt... naja egal - ist ja Geschichte und das Kfz im Auto-Himmel...

PS: zum Sinn von Tracker gibt es ja unterschiedliche Standpunkte...

Auch stationäre Anlagen dürfen nur 30 Sekunden jaulen.
Wie das in den USA ist - keine Ahnung.

Dazu eine Anekdote:
Wir hatten ein Geschäft das nach einem Einbruch mit einer AA ausgerüstet wurde.
Beim nächsten Einbruch funktionierte die auch einwandfrei.
Eine Anwohnerin direkt gegenüber sagte dann original: "Was ein Einbruch? Ich dachte da bellt ein Lassie!" Was nutzt einem da die beste AA, wenn die Anwohner so beschränkt sind.

Und zum Thema Tracker:
Da die Dinger so günstig sind, schadet es nicht einen zu verbauen.
Den Nutzen muss man selbst abwägen. Ich habe keinen.
 

michel

Plus Mitglied
Im Hausbereich kann ich mitreden [emoji2] Außensignalgeber dürfen tatsächlich maximal 180 Sekunden laufen. Bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich meine es gibt da auch unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.

Werksmäßig ist die Laufzeit bei den meisten Zentralen (zumindest bei denen die ich verbaue) auf 90 Sekunden eingestellt und da lasse ich meine Anlagen auch stehen. Die Sirene ist eh nicht das entscheidende. Wichtig ist eine Rufweiterleitung.
 
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