Nach Scheibenreparatur Antenne defekt

justinmanu

Mitglied
Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und ich weis nicht ob ich jetzt hier richtige bin.
Ich hatte eine Steinschlagreparatur vorn rechts unten. Da ich eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen habe (war und ist ein Fehler) musste ich laut Versicherung in eine Ford- Werkstatt. Scheibe war repariert und i.o.
Nur jetzt kommts.
Beim ausfahren aus der Werkstatt hat der Mitarbeiter die Dachantenne abgerissen und eine Delle ist nun im Dach, da die Hebelwirkung die Antenne nach vorn gedrückt hatte. Das Tor war zu tief geöffnet gewesen.
Jetzt wollen sie den Schaden von einem Beulendoktor richten lassen.
Jetzt meine Fragen: Was steht mir zu? Gutachter, Wertminderung (Wiederverkauf...), Leihwagen. Rechnung mit Summe "0" (null) wegen Garantie?
Das Thema ist recht frisch und ich soll kommenden Dienstag bereits zur Reparatur.
Die Zeit hängt mir im Nacken.
Danke
 

Rainer dre

Mitglied
Was erwartest du denn?
Das Auto wird repariert und wenns der Beuelndoktor richten kann, ist doch besser als wenn irgendwelche Blecharbeiten notwendig sind.
Für die Dauer der reparatur steht dir eine Nutzungsausfall/Leihwagen zu. Wertminderung wirds bei so einem geringen Schaden ohne Lackierarbeiten nichts geben.
Eine Rechnung mit Summe 0? Was meinst du damit?

Meine Reparatur im Sommer betrug 18500 Euro bei meinem 3 Monate alten Auto.Da bekam ich ganz normal eine Rechnungskopie. Alles andere vom vom Rechtsanwalt über den Nutzungsauasfall bis zur Wertminderung hat die gegnerische Versicherung bezahlt.

Da dieser Schaden nichts mit deiner Versicherung zu tun hat, kannst du den da reparieren lassen wo du willst. Das kann dir der Schädiger nicht vorschreiben.
 

Fridosw

Mitglied
Zumindest würde ich mir mal eine Zweite Meinung einholen.
Am besten von deinem Mazda-Händler.

Und du hast freie Wahl des Reparaturbetriebes, auch wenn das seitens der Ford-Werkstatt vermutlich erstmal etwas Unwillen hervorrufen wird. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Hi,
es wird Dir hier letztlich niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Frage bei Deiner Versicherung diesbzgl. nach.
Ein paar Hinweise sind aber möglich:
- es handelt sich um einen Haftpflichtschaden des Auftragnehmers, also der Werkstatt.
- der Schden darf Dir nicht zu Deinem Nachteil gereichen, sprich, er muss für Dich kostenneutral abgewickelt werden = 0 Euro
- Dir steht Schadenersatz zu (Leihwagen oder Nutzungsausfall während der Instandsetzung, Wertminderung auf Basis der realen Schadenhöhe und nicht auf Basis der Kosten der Werkstatt). Da stellt sich die Frage nach dem, wer dies Schadenhöhe feststellt. Daher mit Deiner und der gegnerischen Versicherung die Frage nach einem unabhängigen Gutachter klären.

Der Form halber: alle Hinweise ohne Gewähr.
 
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