Höhere Kfz-Steuer durch WLTP
Hallo,
wenn der Steuersatz für ein Fahrzeug nach dem bis zum 30.08.2018 geltenden Prüfverfahren NEFZ festgelegt wurde, gelten diese Steuersätze unabhängig vom tatsächlichen Schadstoffausstoss bis zur Festlegung einen neuen Prüfverfahren (hier: WLTP).
Somit kann keine Behörde auf die Idee kommen, nachträglich höhere Kfz-Steuer zu erheben.
Änderungen des Steuersatzes erfolgen aber z.B. durch die festgelegten Werte zum CO2-abhängigen Steuerbetrag, dessen Absenkung durch den Gesetzgeber bereits festgelegt wurde. Bedeutet, immer wenn der festgelegte Wert sich sich vermindert, wird eine höhere Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge fällig.
Der CO2-abhängige Steuerbetrag beträgt derzeit 2,00 € für jedes Gramm CO2 pro km oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von derzeit 95 g/km.
Und das auch mit WLTP nicht die tatsächlichen Schadstoffwerte ermittelt werden, darüber sind sich Behörden und Experten einig.
Gruss
Desaster