Ingo
Mitglied
- Modell
- 1. (2011–17)
- Motor
- 2.5 G AWD
Hallo zusammen,
mein verkaufender Händler ist knapp 400km von mir entfernt ansässig.
Nach Übernahme der Fahrzeugs, wollte ich mir im näheren Umkreis einen Mazda Händler suchen.
Was ich mich nun frage, sollte ich erst später Probleme erkennen, die unter die Sachmängelhaftung fallen, kann das dann nur über den Händler geregelt werden, der mir das Fahrzeug verkauft hat?
Mazda sagt:
....Gewährleistungsansprüche sprich Sachmängelhaftung sind grundsätzlich beim Verkäufer
(verkaufender Händler) geltend zu machen.
Garantieansprüche werden ebenfalls ausschließlich über das Mazda Servicepartner-Netz gestellt.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
mein verkaufender Händler ist knapp 400km von mir entfernt ansässig.
Nach Übernahme der Fahrzeugs, wollte ich mir im näheren Umkreis einen Mazda Händler suchen.
Was ich mich nun frage, sollte ich erst später Probleme erkennen, die unter die Sachmängelhaftung fallen, kann das dann nur über den Händler geregelt werden, der mir das Fahrzeug verkauft hat?
Mazda sagt:
....Gewährleistungsansprüche sprich Sachmängelhaftung sind grundsätzlich beim Verkäufer
(verkaufender Händler) geltend zu machen.
Garantieansprüche werden ebenfalls ausschließlich über das Mazda Servicepartner-Netz gestellt.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?