Wie regeln? Gewährleistungsansprüche (Sachmängelhaftung) wenn Händler zu weit weg?

Ingo

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Hallo zusammen,

mein verkaufender Händler ist knapp 400km von mir entfernt ansässig.
Nach Übernahme der Fahrzeugs, wollte ich mir im näheren Umkreis einen Mazda Händler suchen.
Was ich mich nun frage, sollte ich erst später Probleme erkennen, die unter die Sachmängelhaftung fallen, kann das dann nur über den Händler geregelt werden, der mir das Fahrzeug verkauft hat?

Mazda sagt:
....Gewährleistungsansprüche sprich Sachmängelhaftung sind grundsätzlich beim Verkäufer
(verkaufender Händler) geltend zu machen.
Garantieansprüche werden ebenfalls ausschließlich über das Mazda Servicepartner-Netz gestellt.


Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Ingo.

Eigene Erfahrungen habe ich zum Glück noch keine machen müssen.

Nach BGB musst Du Dich aber bei einem Sachmangel an den Verkäufer halten. Wenn Mazda das auch so formuliert, heißt das dann wohl leider 400 km.
Vielleicht lassen sich im Falle eines Falles mit Deiner Mazda-Werkstatt vor Ort und Mazda andere Regelungen finden. Da Mazda für Mängelbeseitigungs- und Garantieleistungen den Händler wohl aber nur einen sehr knapp kalkulierten Festbetrag erstattet, könnte ich mir vorstellen, dass Deine Werkstatt vor Ort zumindest nicht begeistert wäre.

Gruß
Stefan
 

CX5-Flitzer

Mitglied
Da Mazda für Mängelbeseitigungs- und Garantieleistungen den Händler wohl aber nur einen sehr knapp kalkulierten Festbetrag erstattet, könnte ich mir vorstellen, dass Deine Werkstatt vor Ort zumindest nicht begeistert wäre.

Genau so wie Stefan schreibt wird es wohl sein. Ich in deinem Fall würde ich bei dem in deiner Nähe befindlichen fMH JETZT, noch ohne dass ein Mangel vorliegt, vorstellig werden und ein Gespräch suchen. Wenn du ihm sagst, dass du in Zukunft alle Service (da verdienen sie vermutlich das meiste daran - und nicht gleich sagen "Das Öl nehme ich aber selbe mit") bei ihm machen wirst, kann es schon sein, dass er die Garantieleistungen auch abwickelt.
Aber wie gesagt - begeistert wird er nicht sein - Nur ein selbst verkauftes Auto ist ein gutes Auto :rolleyes:
 

Ingo

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Motor
2.5 G AWD
Aber wie gesagt - begeistert wird er nicht sein - Nur ein selbst verkauftes Auto ist ein gutes Auto :rolleyes:

Das ist klar und auch verständlich.
Genau das ist auch meine Absicht, mir schon vorher einen fMH in der Nähe zu suchen, der mich als Werkstattkunde haben möchte.
Ich drücke mir natürlich selbst die Daumen, dass nicht so viel anfallen wird und ich ggf. nie Gewährleistungsansprüche anmelden muss.....oder halt sammel und das bei einem Termin erledigen lasse.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo CX5-Flitzer.

Die Garantie-Leistungen muss er m. E. ohnehin machen, da Mazda dem Kunden da anscheinend die freie Mazda-Werkstattwahl läßt. Nur bei den Gewährleistungsarbeiten könnte sich der Händler vor Ort rausziehen, er ist ja nicht der Verkäufer (im Sinne des BGB).

Gruß
Stefan
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Habe das gerade in einem anderen Thread gepostet, aber von der Thematik passt es hier auch rein: Garantie und Gewährleistung

Ja nach Art des Sachmangels würde ich es auch mal beim örtlichen Händler versuchen. Oftmals gibt es ja schon Service-Bulletins (Hinweise auf Link-Sammlung hier im Forum) des Herstellers, so dass die Abwicklung unkompliziert sein sollte.

Problematisch wird es nach Ablauf der ersten 6 Monate, da dann der Kunde beweispflichtig wird, nachzuweisen, dass der Sachmangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. Solange das aber ein Mangel ist, der seitens Mazda schon bekannt ist (siehe Service-Bulletins), sollte das auch kein Problem sein.

Wichtig: immer freundlich mit dem Autohaus sprechen, dann kann man viel erreichen...

Mein Fahrzeug habe ich auch über 200km entfernt gekauft, fahre aber zum örtlichen Händler. Auch hat er schon von sich aus Themen angesprochen (USB-1.Lied-Problematik), die mich aber nicht betroffen haben. Andere Dinge wiederum (Spiegelzittern) wußte er damals noch nicht, war aber bei mir nicht wirklich ein Problem. Sogar die Nockenwellen-Thematik war ihm von Schulungen bekannt, wenngleich er das im eigenen Hause noch nicht hatte.

Ich sehe die Sache mit der Sachmängelhaftung eigentlich ganz entspannt und werde es erst angehen, wenn es tatsächlich mal dazu kommen sollte. Bringt ja nix, sich vorher darüber den Kopf zu zerbrechen, weil es irgendwie doch anders kommt - außerden gibt es wichtigeres im Leben als Autos...
 
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G

Gelöschtes Mitglied 221

Guest
Ich kann mir im Moment keinen Mangel vorstellen, der zwar unter die Gewährleistung, nicht aber unter die Garantie fällt.
Richtig ist: Gewährleistungsansprüche kannst Du nur beim Verkäufer geltend machen, Garantieansprüche bei allen von Mazda dafür autorisierten Werkstätten.
Wichtig wäre, alle Belege für Reparaturen zu sammeln, damit der Verkäufer im Fall der Fälle nicht behauptet, da hätte ein anderer dran 'rumgeschraubt. Soweit ich weiß, kann sich der Verkäufer nicht aus der Affäre stehlen, wenn alle Arbeiten bei einer Mazda-Werkstatt gemacht wurden.

Ich bin aber kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung!
 

Ingo

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1. (2011–17)
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2.5 G AWD
Danke schon mal für Eure Antworten, das beruhigt :)



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Im Hamburger Umland und in Hamburg, habe ich nun nicht so wirklich viel Auswahl.

Wer darf alles Garantiefall-Bearbeitung durchführen, wenn alle, würde es die Auswahl deutlich verbessern...
Wer seine Werkstatt in Raum HH empfehlen kann, gerne PN ;)
 

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Der Inschenör

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Hallo Ingo.

Ich denke, das können alle machen.
Mein fMH ist laut Liste von MD auch nur Servicepartner, obwohl er auch Mazdas verkauft.
Er hat bei mir z.B. das USB-Modul getauscht. War kein Problem, obwohl ich das Fahrzeug nicht mal bei ihm gekauft habe.
Ich habe ohnehin erst durch diesen Thread gemerkt, dass er nur ServicePartner und kein Vertragshändler ist.

Gruß
Stefan
 

Ingo

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1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Hi Stefan,

eine Werkstatt in der Nähe ist nur Vertragshändler und MES, hat aber keine Infos zu "Werkstatt" auf der Mazda Händlerseite, haben aber eine Werkstatt.
Am besten gehe ich die nächsten Wochen mal auf persönliche Suche.
 
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