Großer Ärger bei der Fahrzeug Übernahme

Ivocel

Mitglied
:(
Es kann nicht im Sinne von Mazda sein, dass ein Vertragshändler, festgestellte Mängel bei der Neufahrzeugauslieferung, - nicht eindeutig zur Kundenzufriedenheit vor Ort klärt, oder organisiert, - wie diese zu beheben sind!
Auch ein Werks-Vertragshändler vor Ort, (ob das Fahrzeug nun bei ihm gekauft worden ist oder nicht) hat sich nicht aus dieser Verantwortung zu stehlen. Er kann den Fall aufnehmen, beheben und mit dem Mazda Werk die Kosten abrechnen! Bei Deutschen Marken ist dies keine Frage............ Jeder Händler hat per Computer , das einzelne Fahrzeug sofort auf seinem Bildschirm!
Also mich stimmt ein solcher Thread schon nachdenklich, was die Marke Mazda betrifft...

Immer noch nicht den Unterschied zwischen Sachmangel / Gewährleistung und Garantie kapiert?
 
Y

Yeti Fahrer

Guest
Es ist das Autohaus was nachdenklich stimmt und nicht die Marke

Also ich bin von meinem Dicken echt begeistert.:rolleyes:
Am Mazda liegt es sicher nicht.
Nur ich fühle mich von dem Autohaus in Hannover absolut mies behandelt.
Auch wenn die zu einem deutlich besseren Preis verkauft haben so darf man doch erwarten, als Kunde ernst genommen zu werden.
Die haben für die Fahrzeugaufbereitung Geld bekommen und eine "nach meiner ganz persönlichen Meinung" schlechte Leistung geliefert.
Die Arroganz hätte sich nicht mal eine Brötchenverkäuferin leisten dürfen und die verdient bestimmt weniger an dem Verkauf.
Mag ja sein, dass ich beim Örtlichen für 2500€ Preisunterschied mehr Freundlichkeit und auch Blumen bekommen hätte - nur - ein Mindestmaß an Freundlichkeit und korrekten Verhalten hat jeder Kunde verdient, auch wenn er über das Internet kauft.
 

Chriz

Mitglied
Ich muss dir sagen das die einzig richtige Reaktion gewesen wäre, den Wagen erst abzunehmen, wenn alles in Ordnung ist.
 

Chriz

Mitglied
Ich kann dich völlig verstehen, ginge mir genauso. Aber dann hätte ich ihm die Wahl gestellt. Leihwagen für eine Woche, wenn er es nicht sofort hinkriegt oder hinkriegen will.

Da hilft wirklich nur direkt Druck, notfalls mit der Schiene Anwalt.
 

arminCX5

Mitglied
@Morti

Ich denke erst nach der Garantie kommt es zur Beweisumkehr-also nach zwei Jahren und bei den Asiaten nach drei.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Armin
 

Ivocel

Mitglied
@Morti

Ich denke erst nach der Garantie kommt es zur Beweisumkehr-also nach zwei Jahren und bei den Asiaten nach drei.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Armin

Garantie hat Du nie eine Beweislastumkehr, da es ein freiwilliges versprechen des Garantie Gebers ist.
Gewährleistung trotzdem nach 6 Monaten.

Garantiebedingungen kam der Geber frei wählen, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und nur vom Verkäufer zu leisten, nicht von Hersteller.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Chriz.

Ich muss dir sagen das die einzig richtige Reaktion gewesen wäre, den Wagen erst abzunehmen, wenn alles in Ordnung ist.

Grundsätzlich richtig, aber das hätte die wahrscheinlich auch weniger interessiert. Ich vermute, die Kohle hatten Sie schon per Überweisung. Wer fährt schon mit 30.000 € durch Deutschland.

... notfalls mit der Schiene Anwalt.

Nur ob das zum Ziel führt. Kurzfristig schon mal gar nicht und auch längerfristig sind Recht haben und Recht kriegen in Deutschland zwei paar Schuhe. Kann ich leider ein Lied von singen, nachdem ich fast 50 Jahre gedacht hatte, wie leben in einem Rechtsstaat. Der Anwalt taugt auf die Schnelle bestenfalls als Drohkulisse.

Die sicherste Alternative, um ein Druckittel in der Hand zu haben, ist wohl ein bestätigter Bundesbankscheck. Der ist wie Bargeld zu betrachten, da 100%ig gedeckt. Und den gibt's dann Zug um Zug gegen Fahrzeug und Papiere. Oder eben nicht.:p;)
EDIT: Darum hat der Händler den wohl auch abgelehnt, als ich nachgefragt hatte. Ich muss mich mal schlau machen, ob der ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und akzeptiert werden muss.

Gruß
Stefan
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Ich glaube kaum das der Kunde dem Händler das Zahlungsmittel vorschreibt.

Das wird vorher im Vertrag geregelt, die Möglichkeiten kennt der Vermittler und übermittelt die dem Händler, im Vertrag stehen sie dann schon drin.
Mein Vertrag berücksichtigt die von mir bevorzugten Zahlungsmethoden, zum Glück fahre ich nicht nach Hannover.
 
T

Tomatin

Guest
Eine bestätigte Überweisung der Hausbank zur Bank des Autohauses, sollte auch immer gehen.
 

Bobbycar123

Mitglied
Ich habe meinen Dicken auch von H aus Hannover. Auch wenn einige hier leider negative Erfahrungen gemacht haben, ich war mit der Übergabe zufrieden. Der Verkäufer H. Korneffel hat sich viel Zeit genommen, eine saubere Übergabe mit guter Einweisung durchzuführen. Da ich durch Beiträge im Forum gewarnt war, haben wir gemeinsam den Wagen intensiv bei der Abnahme auf etwaige Mängel untersucht. Glücklicherweise war alle OK, ich hätte ihn aber sonst auch nicht übernommen und wäre eher mit dem Zug zurück gefahren. Gut fand ich, dass mich der Verkäufer darauf hinwies, dass der Wagen auf den ersten paar Hundert Km stinken könnte (verbrannter, zuviel aufgetragener Unterbodenschutz) Nachdem ich ihn auf der Autobahn heiß gefahren hatte, stank er nähmlich ziemlich verbrannt und ich hätte bestimmt einen Defekt vermutet. Nach gut 1000km ist der Geruch verschwunden. Ich weiß nicht, ob ich mit dem Autohaus nur Glück hatte, ich kann es jedenfalls empfehlen.
Das keine Matten und Warndreieck zum Lieferumfang gehörten konnte ich bei knapp 3000€ Ersparnis gut akzeptieren
Übrigens, ich hatte davor Neuwagen von Mercedes, Audi und Volvo und die Übergabe des Mazda war keinesfalls schlechter als die der Premium Marken.
 

Mortifyer

Mitglied
@Morti

Ich denke erst nach der Garantie kommt es zur Beweisumkehr-also nach zwei Jahren und bei den Asiaten nach drei.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Armin

Wurde ja schon richtig erklärt! Bei der Gewährleistung (is ja gesetzlich festgeschrieben) setzt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Danach muss der KUNDE beweisen dass der Fehler von Anfang an bestand. Das is normal sehr schwer! Garantie is Freiwillig....
 

Lex

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
EDIT: Darum hat der Händler den wohl auch abgelehnt, als ich nachgefragt hatte. Ich muss mich mal schlau machen, ob der ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und akzeptiert werden muss.

Moin :)

Nein, das ist er nicht:

"In Deutschland sind „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“.[12] Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen begrenzt.[13] Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (...) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Deutschland

Gruß, Alex
 

MK2

Mitglied
Ich habe bislang auch alle meine Fahrzeuge bar bezahlt. Dabei habe ich das Geld immer erst auf den Tisch gelegt, nachdem ich den Wagen zumindest schon mal in Augenschein genommen habe, ob es auch tatsächlich der Wagen (Ausstattung, Variante, etc.) ist, die ich bestellt habe und auf die erste Sichtkontrolle alles in Ordnung ist.
Anzahlen mußte / habe ich bislang bei den Neuwagenkäufen nichts.
Ich denke, wenn mir dabei ein Problem aufgefallen wäre, dürfte die Motivation des Verkäufers / Händler bei dieser Konstelation doch deutlich größer sein, dieses Problem zu aller (sprich meiner) Zufriedenheit zu lösen.
 
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