Mindestdauer Zulassung für Geschäftskunden

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

Weiß jemand, wie lange man ein mit Geschäftskundenrabatt gekauftes Fahrzeug bei Mazda behalten muss, bevor man es weiterverkaufen kann? Ich habe in meinen Unterlagen dazu gar nichts gefunden.

Hintergrund: Bei meiner Ingenieurin ist kurz- bis mittelfristig ein neues Auto fällig. Ich überlege gerade, ob es günstiger als Firmenwagen mit Privatnutzung ist oder ob ich den Wagen kaufe und ihn ihr weiterverkaufen kann und sie die Dienstkilometer dann abrechnet. Papa Staat berechnet den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens mit Privatnutzung ja leider immer auf Basis des Listenpreises. Das wäre für sie allerdings relativ ungünstig.

Gruß
Stefan
 

Ivocel

Mitglied
Kommt drauf an, zu welchen Anteil sie den privat nutzt.

Kannst auch direkt mit den tatsächlichen Kosten im Jahr rechnen, setzt aber ein Fahrtenbuch voraus und lohnt sich, wenn der geschäftliche Anteil über 50% ist.

Da kommt der Listenpreis nicht zu tragen, sondern die tatsächlichen Kosten, die das Auto verursacht, (AfA, Werkstatt, Benzin, Wäsche, ...)in Verhältnis zu den km.

Eine Haltedauer glaube ich gibt es nicht ,hab auch nichts dazu gefunden, mazda weil ja nur eine Bescheinigung, dass du deine Brötchen mit dem Gewerbe hauptsächlich verdienst und nicht nur für den Rabatt angemeldet ist. ;)
 

karlipe

Mitglied
Kaufen mit Rabatt und direkt die Kohle zurück wäre zumindest für den Chef günstiger.....:cool:
Die Angestellte bekommt den KM-Satz für Dienstfahrten, feddisch, den ganzen Rest hat sie selber an der Backe

Dienstwagen
1% Regelung = Rundumsorglospaket für die Angestellte (Kaufpreis/Wertverlust, Sprit, Steuer, Versicherung, Wartung, Verschleiß, Garantieversicherung, Privatfahrten, egal,alles drin für einen festen Steuerbetrag pro Monat)

Beispiel, aufs Gehalt kommen brutto beim CX5 (Vollausstattung ohne Schiebedach 2.2D Automatik 175 PS AWD EZ 2013) ca 425,- Euro je Monat drauf, davon zahlt man gemäß seinem persönlichen Steuersatz die Steuern, vom verbleibenden Einkommen werden die 424,-Euro wieder abgezogen.

Nimm mal nen Steuersatz von ca 30%, und, kann man für diesen Minikurs einen CX5 kaufen und unterhalten? ;)
 

Ivocel

Mitglied
Wie gesagt, es kann sich auch die individuelle Versteuerung angesetzt werden, aber das müsste im Vorfeld geklärt werden, da man entweder beim Kauf oder zum 1.1. die Methode nur ändern darf.

Kann teilweise aber auch enorme Summen aus machen, die gespart werden.
Bei ca. 80% dienstlicher Nutzung kann es schon statt 420 pro Monat auf 100 pro Monat sinken.

Muss aber halt im Vorfeld anhand des fahrprofils geklärt werden.
 

MK2

Mitglied
... ob ich den Wagen kaufe und ihn ihr weiterverkaufen kann ...

Mit so einer Konstruktion wäre ich vorsichtig. Laut Finanzamt handelt man nämlich gewerbsmässig, wenn man etwas kauft mit der Absicht es weiter zu verkaufen. Sieht Dein Gewerbe KFZ-Handel vor, die gesamten steuerlichen Auswirkungen sollte man nicht außer Acht lassen, da kommt so einiges zusammen, auf das man so mit normaler Denkweise gar nicht kommt.

Wenn Deine Mitarbeiterin den Wagen kaufen möchte würde ich vielleicht mal direkt zum Mazda Händler gehen, dem die Situation so schildern wie es ist und vielleicht gibt es dann ja auch die Möglichkeit das sie den Wagen auf ihren Namen kauft und als Deine Mitarbeiterin trotzdem die Geschäftkundenkonditionen bekommt.
 

karlipe

Mitglied
Bei der 1% Regelung ist überhaupt nichts zu klären, nehmen, fahren, glücklich sein...
Ans Fahrtenbuch werden sehr hohe Anforderungen gestellt, aber bitte, wer sich die Arbeit antuen möchte....
Ich jedenfalls nicht, auch bei 80% beruflichem Anteil nicht.
Meine bisherigen Dienstwagen wurden immer gekauft und ich hab mich immer um den Verkauf gekümmert.
Sollte der Dienstwagen mal ein Leasingfahrzeug sein, würde ich natürlich nichts mehr dran verändern.
 

Ivocel

Mitglied
Bei der 1% nicht, kann aber halt auch deutlich teurer sein.
Und so schwer ist es nicht ein Fahrtenbuch zu führen, gibt auch elektronische mittlerweile.

Wenn einem es egal ist, dass man 420 Euro oder 100 Euro im Monat versteuert, der kann die 1% machen. Wer aber dem Staat nicht so sein Geld hinterher werfen will, der k kann sich das Fahrtenbuch überlegen. Nur halt im Vorfeld sollte man sich darüber im klaren sein, dass das dann für min. 1 Jahr zu machen ist.
 

karlipe

Mitglied
Stimmt, aber, dafür sind das nun auch wieder Werbungskosten:cool:

3ebA8B.jpg
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

Kaufen mit Rabatt und direkt die Kohle zurück wäre zumindest für den Chef günstiger.....:cool:

Dem Chef ist es egal, solange es für ihn nicht teurer wird.;) Gehaltserhöhung gab's gerade erst.:D Gesucht ist das optimale Ergebnis: Angestellte + Arbeitgeber = Optimum

Fahrtenbuch ist zu aufwendig und lohnt sich auch nicht, da der private Anteil deutlich höher sein wird. Das mache ich selbst nicht einmal für den CX-5.

... handelt man nämlich gewerbsmässig, wenn man etwas kauft mit der Absicht es weiter zu verkaufen. ...

Und dabei aber auch vorhat einen Gewinn zu erzielen. Das wäre bei mir in diesem Fall nicht gegeben. Außerdem würde es ja maximal einmal alle paar Jahre vorkommen. Und wer hindert mich daran, ein Fahrzeug was mir z. B. nicht gefällt schnell wieder zu verkaufen.
Aber ohne meine Steuerberaterin treffe ich solche Entscheidungen ohnehin nicht.

EDIT: Deshalb meine Frage. Wenn es irgendwelche Rabatt-Bedingungen gäbe Mindesthaltezeit 2 Jahre oder so, bräuchte ich das Thema gar nicht weiter verfolgen. Steuerlich muss das Thema sowieso noch genau durchleuchtet werden.

Gruß
Stefan
 

MK2

Mitglied
...da der private Anteil deutlich höher sein wird. ..

Meinem Wissenstand nach geht dann die 1% Regel aber gar nicht. Der gewerbliche Anteil muß da nämlich mehr als 50 % ausmachen.

Ich habe auch die 1% REgel, aber bei meinen letzten Wagen mußte ich jeweils 3 Monate ein Fahrtenbuch führen um dem Finanzamt nachzuweisen, daß die Fahrzeuge überwiegend gewerblich genutzt werden.

Dazu kommt dann natürlich noch, daß es bei Angestellten, die einen festen Arbeitsplatz haben, nicht bei den 1% bleibt, sondern auch noch ein gewisser Prozentsatz für den Arbeitsweg dazu kommt.

Geht's also nur um überschaubare dienstliche Fahrten ist die probate Lösung wahrscheinlich Privatwagen und die dienstlichen Strecken einzelnen per Km-Pauschale abzurechnen.
 

Ivocel

Mitglied
Nicht bei einem Angestellten, da kann der private Anteil auch 90% betragen und er den wagen nur zu Fahrten von und zur Arbeitsstelle beruflich nutzen.

Für den selbstständigen selber gilt, damit er als absetzen kann die 50% Regel.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Mindesthaltedauer sind hier 6 Monate (hab´ das Thema selber ja auch...)

Beim Weiterverkauf an den Mitarbeiter wäre in diesem Falle zu beachten, dass dann die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist (das FA will ja wieder etwas zurückhaben von der beim ursprünglichen Kauf erstatteten USt)

Der Nettobetrag kann dann entsprechend die Einnahmen erhöhen (und damit je nach Ausgaben auch den Gewinn und somit auch die private EkSt des Freiberuflers). Falls gleich wieder ein neues Fzg. angeschafft wird, wirkt sich das natürlich nur bedingt aus.

Das muss man dann mal durchrechnen. Auch unter dem Aspekt, falls das (dann private) Fzg. des Mitarbeiters für (eine Vielzahl) angeordneter Dienstreisen genutzt werden soll und ggf. eine km-Geldabrechnung (Reisekosten) dazukommen kann, sofern er diese nicht bei seiner eigenen Steuererklärung geltend machen kann.
Alternativ bliebe immer noch die Nutzungsüberlassung entsprechend der 1%-Regelung.

(Disclaimer: dies ist keine steuerrechtliche Beratung, sondern meine private Meinung)


...Papa Staat berechnet den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens mit Privatnutzung ja leider immer auf Basis des Listenpreises. Das wäre für sie allerdings relativ ungünstig.
Das Thema Listenpreis hatte ich bei meinen Vorgängerfahrzeugen auch. Und die waren für damalige Verhältnisse richtig hoch im Vergleich zum gelöhnten Kaufpreis...
Aber wie schon weiter vorn angeführt, ist das garnicht sooo schlimm, insbesondere wenn das Fzg. noch relativ neu ist und nicht ständig Werkstattkosten verursacht...
 

Ivocel

Mitglied
Am besten rechnet sich die 1% Regelung, wenn man ein SL Flügeltürer oder ein alten Jaguar E-Type oder ein Rolls Royce Silver Cloud nimmt..... Die Listenpreise waren damals echt günstig im Verhältnis zu heute :D :D :D

RR = 5800 Pfund
E-Type = 26000 DM
SL 300 W198 = 36000 DM

Da würde ich (im Verhältnis zum jetzigen Anschaffungspreis) gerne die 1 % versteuern :D :cool:
 

CX-5 User

Mitglied
Am besten rechnet sich die 1% Regelung, wenn man ein SL Flügeltürer oder ein alten Jaguar E-Type oder ein Rolls Royce Silver Cloud nimmt..... Die Listenpreise waren damals echt günstig im Verhältnis zu heute :D :D :D

RR = 5800 Pfund
E-Type = 26000 DM
SL 300 W198 = 36000 DM

Da würde ich (im Verhältnis zum jetzigen Anschaffungspreis) gerne die 1 % versteuern :D :cool:

Klasse!!!!:D
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

... Beim Weiterverkauf an den Mitarbeiter wäre in diesem Falle zu beachten, dass dann die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen ist ...

Klar, das ist ja auch immer so, selbst, wenn ich das Fahrzeug für mich privat aus dem Geschäftsvermögen entnehme.

Hab mich noch mal etwas weiter eingelesen. Ein Weiterverkauf ist vielleicht gar nicht nötig, da man über eine private Zuzahlung (Nutzungsentgelt) des Arbeitnehmers für seine Privatnutzung des Firmenwagens einen Gestaltungsspielraum zur Reduzierung des geldwerten Vorteils hat. Ich muss das mit meiner Steuerberaterin gelegentlich mal durchrechnen, ob es sich für meine Mitarbeiterin lohnt und mir dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Gruß
Stefan
 

Jason0815

Mitglied
Mindesthaltedauer bei Firmenrabatt gekauft

Ich lese hier, 6 Monate wäre das Auto zu halten, wenn man es mit Firmenrabatt bei Mazda gekauft hat. Wo soll das stehen? In meinem Vertrag kann ich eine entsprechende Passage nicht finden. Und wie soll dann Mazda den Rabatt zurückfordern können?
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Generell sind die entsprechenden Infos dazu nicht gerade öffentlich zu finden. Zur Wiederverkaufssperrfrist bei Mazda kann man beispielsweise >>hier<< etwas lesen.

Ich hatte mir mal die entsprechenden Richtlinien von Mazda im i-net zusammengesucht und "abgeschrieben": Anhang anzeigen Richtlinien Mazda Gewerberabatt.pdf. Und >>hier<< wurde das vor einiger Zeit auch schon diskutiert.

Über die Fragepunkte, ob das jetzt auch im Vertrag stehen muss oder wie Mazda intervenieren könnte, lasse ich mich nicht weiter aus, da bei mir die Frist inzwischen eh´ vorbei ist und mich nicht mehr tangiert.
 
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