2. Generation seit 2017 Frage zu Eintragungen - Felgen Reifen

formel1

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Hallo, habe mir über einen Online Konfigurator Felgen für den CX-5 angeschaut.
Jetzt steht in der ABE folgendes:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Heisst das, das man dann die Reifengrösse in die Papiere eintragen muss :confused:
 

Regloh

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Dann hast du keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und zahlst mindesten 80 Euro + den üblichen Gebühren.
 

Guss

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Ich muss ja gestehen, dass ich meine Distanzscheiben auch nur habe vom TÜV abnehmen lassen. Im FhzSchein sind sie nicht eingetragen ...


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Tobi-HN

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Ich muss ja gestehen, dass ich meine Distanzscheiben auch nur habe vom TÜV abnehmen lassen. Im FhzSchein sind sie nicht eingetragen ...

Du hast aber bei der Abnahme ein Schreiben bekommen, das zählt.
Auf dem Schreiben steht bestimmt so was ähnliches wie "Bei nächster Änderung der Zulassungsbescheinigung zu berücksichtigen". Und die ändert sich so schnell nicht ;)
 

Guss

Mitglied
Klaro, das Schreiben vom TÜV hab ich aber auf so einen Wortlaut hab ich noch nicht geachtet, danke dir


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formel111

Mitglied
Also dann zur Zulassungsstelle und die neue Reifengröße eintragen lassen in den Schein und den Brief :confused:
 

Tobi-HN

Mitglied
... die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist...

Beim FL stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) noch zwei Reifengrößen:
225/65R17 102V oder 225/55R19 99V. Hat sich das beim neuen Modell geändert?

Wenn du diese Reifengrößen auf der Felge verwendest, die eine ABE für dein Fahrzeug hat, dann ist alles in Ordnung.
Andere Bereifungsgrößen musste man schon immer nach TÜV-Vorführung eintragen lassen, da die Umfangsabweichung innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen muß. Und diesen Umstand darf dir nur ein unabhängiger Sachverständiger bestätigen.
 

Tobi-HN

Mitglied
Also dann zur Zulassungsstelle und die neue Reifengröße eintragen lassen in den Schein und den Brief :confused:

Nee, eine Kopie des Schreibens zu den Papieren in´s Auto und gut ist. Nächste Änderung heißt, wenn du umziehst, das Fahrzeug verkaufst oder oder oder. Wenn sich halt die Zulassungsstelle mit den Papieren sowieso beschäftigen muß.
 

Tobi-HN

Mitglied
Ich glaube hier steht alles kurz und bündig drin:

Was Sie zum Thema Gutachten wissen müssen (Reifen Weinz)

Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert, nur Name und Aussehen der Dokumente...

Zitat:

Wenn Sie andere Reifen nutzen wollen, als in den Papieren eingetragen sind, müssen Sie sich über den Reifenfachhandel bzw. Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das KFZ in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Die Änderungen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das KFZ muss nicht beim TÜV vorgeführt werden.
[...]
Beim Teilegutachten für die Felge sollte man auf jeden Fall auf die freigegebenen Reifen achten. Zur Beseitigung dieser Unsicherheit stellen aber alle Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinungen aus, mit denen es dann auch bei der Eintragung keine Probleme geben dürfte. Bei späterer Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat genügt es in der Regel, die vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Hallo, habe mir über einen Online Konfigurator Felgen für den CX-5 angeschaut.
Jetzt steht in der ABE folgendes:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Heisst das, das man dann die Reifengrösse in die Papiere eintragen muss :confused:

Genau in dieser Situation war ich auch, als ich mir die Borbet gekauft habe.
Ich fahre auch 245/20" und das steht in meinem ABE auch so drin.

Du musst jetzt in deinem ABE schauen, ob es eine Freistellung gibt.
Bei mir steht dann im ABE auf Seite 2 in fetter Schrift folgendes ...

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombination ist die Berichtigung der Zulassungsstelle Teil I gemäß Paragraph 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Das bedeutet keine Abnahme durch den TÜV Prüfer und keine Eintragung erforderlich. Diese Aussage wurde mir durch einen TÜV Prüfer bestätigt. Somit führe ich nur das ABE mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 1529

Guest
kleine Ergänzung:
die ABE gilt nur wenn sonst keine Veränderungen am Fahrwerk wie z.B. andere Federn oder Distanzscheiben vorgenommen wurde. :)
 

formel1

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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Danke an alle, habe die ABE gefunden....
Das heisst ich muss mitführen:
GUTACHTEN zur ABE Nr. nach §22 StVZO - und die
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

weil in der ABE steht dann:

Bemerkungen:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. :cool:
 

Yellow

Mitglied
Kann es sein dass einige hier "eintragen lassen" mit Abnahme durch einen aaS verwechseln ?

Das Berichtigen der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugschein) durch die Zulassungsstelle ist schon lange nicht mehr notwendig.

Ob eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen muss richtet sich nach der ABE (meist als Ziffer "A01" vermerkt) . Bei einem Teilegutachten ist immer auch eine Abnahme durch einen SV nötig.

Hab ichs nur falsch verstanden, dann obiges ignorieren :p
 

bigro

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Hallo,
hat jemand eine TÜ




















Hallo,
hat jemand eine Bestätigung, dass die 19 Zoll Originalfelgen vom CX 5 I auch beim CX 5 II verwendet werden dürfen? Die unterscheiden sich nur in der Einpresstiefe, CX I 50mm und CX II 45mm. Reifendrucksensoren müssten natürlich nachgerüstet werden.
Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagen kann.

























V
 

bigro

Mitglied
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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Kann mir jemand mit Informationen, Gutachten, Mazdafreigaben, TÜV-Gutachten o.ä. helfen?
 
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