Bobbycar123
Mitglied
Hallo, ich möchte die alten originalen Stahlfelgen des FL für Winterräder auf meinem KF nutzen. Da sie von Mazda (warum auch immer) nicht freigegeben wurden, möchte ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen. Dazu brauche ich die Traglast der Felge. Ich habe bisher folgendes rausgefunden: mein KF ( 2.0 Fwd) hat mit 1080 kg eine um 40kg höhere zulässige Achslast als das FL-modell. Die Firma Alcar bietet unter der Nummer 9993 identische, für den CX5 FL freigegebene Stahlfelgen mit ABE an. Darin steht, dass die Felgen für 573 kg Radlast zugelassen sind. Dann müsste doch die Original Mazda Felge mindestens die gleiche Radlast haben. Mazda selbst will keine Angaben machen weil sie behaupten, die Felgen wären in der Typfreigabe des Wagens mit drin und würden nicht einzeln ausgewiesen.(man will also die Info nicht rausgeben). Da die Felgen ja physikalisch auf den KF passen und die ET von 50mm auch zugelassen ist, müsste ich doch mit diesen beiden Angaben (573 kg pro Felge und Achslast 1080 kg) eine Einzelabnahme hinbekommen, wenn ich die Drucksensoren nachrüsten, oder fehlt eurer Meinung nach noch was? (ausser einem verständigen Prüfer beim TÜV)