Welche Felgen/ Reifen kann ich fahren?

BikerToni

Mitglied
Moin,

Mir geht es um den Exclusiv line und um den Sports line, weil ich noch nicht weis welcher es werden wird.

17" und 19" sind Standard bei den beiden, aber von 18" Bestückung lese ich nichts.

Hat das ein Hintergrund, bzw. macht es keinen Sinn? Eigentlich hatte ich gedacht 18" wäre ein guter Kompromiss am Exclusiv line, was Preis und Restkomfort anbelangt. Habe auch irgendwo gelesen das das Fahrwerk bei den 19" um einiges unkomfortabler werden soll.
 

michel

Plus Mitglied
Ich fahre 18 er. Hab den Sendo, da waren auch ab Werk 17 er drauf.
Ich finde halt beim nem SUV muss man auch Reifen sehen und nicht nur so 'ne dünne Gummischicht wie bei einem Präser. [emoji14]
 

Kladower

Mitglied
Natürlich sinkt der Komfort, je größer die Felgen werden und je weniger Gummi (Reifenhöhe) vorhanden ist. Die 19" Serienreifen mit 55er Querschnitt sind nach meinem Geschmack ein idealer Kompromiss zwischen Optik und Fahrkomfort.

Bei mir sollten es wegen der Optik unbedingt die 19Zöller sein und nach der Probefahrt hat auch die Gattin den Komfort als ausreichend empfunden. Einige sind hier ja mit 21" und 35er Querschnitt unterwegs, das wäre mir definitiv zu "sportlich".
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
...17" und 19" sind Standard bei den beiden, aber von 18" Bestückung lese ich nichts.

Im richtigen Thread wird man aber fündig: http://www.cx5-forum.de/f4/felgen-reifengalerie-1622.html
Und ja 18" kannst du fahren, wenn die Felgen oder der TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS dies zulassen bzw. eintragen.

Ich selber habe mir auch für den Sommer schon Räder in 18" bestellt.

Edit: Schau mal hier: http://www.cx5-forum.de/f4/felgen-reifengalerie-1622-66.html#post93466
 
Zuletzt bearbeitet:

pyti07

Mitglied
Ja, wenn ABE/TÜV vorhanden, dann ist das kein Problem.
 

Lennor

Mitglied
Ich möchte keinen neuen Trööt dafür aufmachen daher mal kurz eine Frage an die Experten.

Ich habe folgenden Text in der ABE der Felge (8,5x19 ET 45). (Möchte 255/45R19 montieren)
Es sind sonst keine Vorgaben vorhanden, reicht das also so oder muss die andere Reifengröße von der Zulassungsbehörde eingetragen werden?

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
 

MazdaTobi

Mitglied
Da war schon mal was hier im Forum.
Der von dir zitierte Text müsste im Gutachten selbst stehen. Dann müsstest du noch in die zugehörige ABE schauen ob es dort als notwendig erachtet wird. Falls in der ABE dann die Freistellung enthalten ist, reicht es aus die ABE und das Gutachten mitzuführen.
Bin mir aber nur zu 90% sicher.
Bitte korrigieren wenn ich Unfug erzähle.

Gruß
Tobi
 

Patroni

Mitglied
Ich möchte keinen neuen Trööt dafür aufmachen daher mal kurz eine Frage an die Experten.

Ich habe folgenden Text in der ABE der Felge (8,5x19 ET 45). (Möchte 255/45R19 montieren)
Es sind sonst keine Vorgaben vorhanden, reicht das also so oder muss die andere Reifengröße von der Zulassungsbehörde eingetragen werden?

Da musst du mal in der Kopfzeile deines Gutachten lesen.
-Wenn da nur steht Teilegutachten xxxxxxxx, dann musst du zum TÜV eintragen gehen.
-Wenn da steht Gutachen xxxxxxx zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE xxxxxx, dann nicht.
Bezieht sich wie gesagt NUR auf die Eintragung der Fahrzeugpapiere.
Des weiteren müsstes du zur TÜV Vorführung wenn Auflage A01 drin ist.

Kurz gesagt, kein A01, ABE vorhanden ->kein TÜV notwendig und keine Eintragung in Papiere.
 

Lennor

Mitglied
Ok danke für den Hinweis.
Habe jetzt weiter oben vermutlich die richtige Stelle gefunden.
Es handelt sich um eine ABE.
Nummer der ABE: 48843
Die ABE-Nr. 48843 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ 12 859, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55029112 (1.Ausfertigung) vom 11.05.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 13 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Würde dann heißen ich muss die 255er nicht eintragen lassen und auch keine TÜV Prüfung machen?
 

Patroni

Mitglied
Wenn zu den 255er im Gutachten keine A01 Auflage steht UND in der ABE diese Reifengröße als eintragungsfrei aufgeführt, musst du weder zum TÜV noch die Papiere ändern lassen, also optimal.:cool:
 

BSM9967

Mitglied
Gutachten zur ABE

Hallo Leute, bin ja auch auf der Suche nach Sommerschuhen mit den passenden Sohlen ;)

Bin auch hier im Forum fündig geworden, welche es werden sollen :D

Jetzt war ich heut mit den Angaben der Schuhe und Größe die es werden sollen bei einem Schuhmacher in meiner Nähe. Der hat mir dann auch bestätigt das der "Dicke" die Schuhe auch tragen darf und die Eintragung durch den TÜV (55€) bei ihm gemacht werden kann.
Nu war ich eben mal selbst im WWW bei "Wheelscompany" unterwegs und hab mir das mal selbst zusammen gestellt und ein Gutachten zur ABE ausgedruckt.

Gutachten zur ABE.jpg

Meine Frage an euch: Wenn ich das so richtig deute, brauch ich dabei gar keine Eintragung durch den TÜV. Ist das so oder irre ich mich da jetzt und der Schumacher hat recht ?
 

cx-5-cruiser

Mitglied
@ BSM9967:
Mit dem Bild kann man alleine nichts anfangen, um das beurteilen zu können. Das ist nur das Gutachten. Es fehlt die dazugehörige ABE.
In Post #15 ist es kurz und bündig umschrieben.
 
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