Wohnwagen / Anhängerbetrieb mit Eibach Fahrwerksfedern

Timb2659

Mitglied
Hallo zusammen,
ich möchte nächstes Jahr ein Wohnwagen zum testen ausleihen und wollte mal fragen ob einer hier mit Fahrwerksfedern und Wowa oder schwerem Anhänger unterwegs ist. Ist grundsätzlich davon abzuraten oder ist dies ohne weiteres möglich?

Aktuell habe ich folgendes verbaut und eingetragen:
20" Borbett mit 245 45 R20, 15mm Spurverbreiterung auf der HA und Eibach
Fahrwerksfedern (Pro-Kit E10-55-014-01-22; -02-22).

Jetzt will ich mir die AHK von Westfalia (27.4277) noch anbauen da diese keine einschränkungen mit Fahrwerksfeder in der Anleitung aufzeigt.

Hier noch ein Auszug aus dem Teilegutachten der Fahrwerksfedern:
lll.4 Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der
Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm

Ich weiß, nach dem Einbau der AHK ist (in meinem Fall) wieder eine Einzelabnahme erforderlich. :(

Gruß Tim
 

Icefeldt

Mitglied
Jetzt will ich mir die AHK von Westfalia (27.4277) noch anbauen da diese keine einschränkungen mit Fahrwerksfeder in der Anleitung aufzeigt.

Das ist vollkommen egal ob es in der Anleitung genannt wird oder nicht.

Egal welche Anhängerkupplung du einbaust, du musst die EU Richtlinie "94 /20/EG" einhalten.
Darin ist die Mindest + Maximalhöhe festgelegt. (35cm-42cm)

Hier auf seite 57 zu sehen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:de:PDF

Alles durchreguliert in unserer EU

Ich weiß, nach dem Einbau der AHK ist (in meinem Fall) wieder eine Einzelabnahme erforderlich. :(

Nein.
99,9% der AHK sind nicht eintragungspflichtig und auch der Anbau muss nicht abgenommen werden.

EG-Typgenehmigung EC94/20. Sie ist eine Art europäische ABE für Anhängerkupplungen und erspart eine behördliche Eintragung, muss aber permanent im Fahrzeug mitgeführt werden.
 

Timb2659

Mitglied
Das stimmt so auch nicht ganz genau. In der Anleitung von MVG wird eindeutig darauf hingewiesen das die AHK in Verbindung mit Tieferlegungsfedern nicht zulässig ist. Da steht nirgends etwas von den 350-450mm. Somit kann ich diese AHK schon mal nicht anbauen.
IMG_1350.jpg


Zu der Einzelabnahme. Wie oben geschrieben, in meinem Fall mit 20Zoll Felgen ohne ABE, Fahrwerksfedern und Spurverbreiterungen muss ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen wenn ich jetzt noch eine AHK anbaue.
Im Original Zustand oder nur mit den Eibach Fahrwerksfedern müsste ich nicht Vorfahren. Aber auf Grung der Distanzscheiben muss ich leider hin.

Aber um das geht es mir in diesem Thread eigentlich nicht. Mich würde interessieren ob hier jemand mit Fahrwerksfedern
und Wohnwagen oder schwerem Anhänger unterwegs ist. Wie gesagt, ich möchte mir für meinen nächsten Urlaub ein WoWa ausleihen und will keine böse Überraschung bekommen bzgl. der Fahrwerksfedern.
 

Icefeldt

Mitglied
Da steht nirgends etwas von den 350-450mm. Somit kann ich diese AHK schon mal nicht anbauen.

Steht auf Seite 4-16:

Bist du denn nicht innerhalb der 35-42cm?

Anhang anzeigen 50969

Zu der Einzelabnahme. Wie oben geschrieben, in meinem Fall mit 20Zoll Felgen ohne ABE, Fahrwerksfedern und Spurverbreiterungen muss ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen wenn ich jetzt noch eine AHK anbaue.
Im Original Zustand oder nur mit den Eibach Fahrwerksfedern müsste ich nicht Vorfahren. Aber auf Grung der Distanzscheiben muss ich leider hin.

Wie kommst du denn zu dem Eindruck?
Warst du schonmal beim TÜV mit allen Unterlagen vorstellig und hast nachgefragt? :confused:

Du hast oben geschrieben, dass Felgen, Federn und Spurplatten eingetragen sind.

Aktuell habe ich folgendes verbaut und eingetragen:
20" Borbett mit 245 45 R20, 15mm Spurverbreiterung auf der HA und Eibach
Fahrwerksfedern (Pro-Kit E10-55-014-01-22; -02-22).

Also wurde hier doch schon die maximale Einfederung und die zugehörige Freigängigkeit überprüft.
Die AHK hat mit diesen Komponenten doch nix zu tun?
Bei Nutzung eines Anhängers federt dein Wagen hinten ein, alles ist freigängig, als gut.
Der Federnhersteller verbietet keine Nutzung einer AHK in seinem Gutachten, also auch alles gut. Die Federn können das ab.

Veriwrrt mich also, wieso hier irgendwas nochmal neu abgenommen werden soll.
 

Timb2659

Mitglied
Bin heute beim TÜV vorgefahren und hab ihm mein Anliegen erläutert.
Seine Aussage war:
Eine Anhängerkupplung ist fast immer eintragungsfrei solang das KFZ im Original Zustand ist. Wenn änderungen wie Fahrwerksfedern, Spurverbreiterungen, Sonderbereifung etc. gemacht wurden, muss man wenn man eine AHK anbaut oder verbaut hat, wieder Vorfahren und es erneut abnehmen lassen.
Im Endeffekt das gleiche Spielchen nochmal, nur wird dann noch zusätzlich die 88kg Stützlast draufgepackt und nochmals kontrolliert ob alles ok ist.

Mit den unterschiedlichen Freigaben verschiedener Hersteller/Anleitungen konnte er mir keine genau Aussagen machen ohne die Anleitungen nicht gesehen zu haben. Werde sie ihm morgen vorlegen und berichte dann wieder.
 

Icefeldt

Mitglied
Bin heute beim TÜV vorgefahren und hab ihm mein Anliegen erläutert.
Seine Aussage war:
Eine Anhängerkupplung ist fast immer eintragungsfrei solang das KFZ im Original Zustand ist. Wenn änderungen wie Fahrwerksfedern, Spurverbreiterungen, Sonderbereifung etc. gemacht wurden, muss man wenn man eine AHK anbaut oder verbaut hat, wieder Vorfahren und es erneut abnehmen lassen.

Wenn du da bist, dann frag bitte mal nach auf welcher Vorschrift/Gesetztesgrundlage diese Aussage beruht.
Denn das interessiert mich wirklich. Vor allem was da dann alles in Abhängigkeit steht. Du sagtest "nicht mehr serienmäßig". Wenn ich nun eine Tönungsfolie mit ABE an den Fensterscheiben habe, ist der Wagen auch nicht mehr Serienmäßig (ganz übertrieben ausgedrückt) Muss ich da dann auch die AHK eintragen lassen? Wo ist hier die Grenze?

Vor allem, da eine AHK ja nichts an der Freigängigkeit verändert. Wenns vorher passte mit Felgen/Federn/Platten, dann passt es danach genau so.

Bin da etwas misstrauisch wegen einer Erfahrung aus der Vergangenheit.
Eibach Federn eintragen lassen. Winterfelgen mit ABE gehabt. In der ABE stand: mit Serienfahrzeug --> OK.
Also zum TÜV und eintragen lassen wollen in Verbindung mit den Federn. "Ja, richtig, muss man eintragen. MAchen wir Termin." - Zum Termin erschienen und der Kollege war da. Dem mein Anliegen geschildert, er schaut sich nochmal die Unterlagen an: "Im Gutachten der Federn stand dann sowas wie: Wenn andere Teile ein eigenes Gutachten haben, und die Bedingungen darin erfüllt sind, dann ist alles okay und diese können "einfach so" verwendet werden. Der 2. TÜV Prüfer hat mich dann wieder weggeschickt und gesagt ich muss nicht separat eintragen lassen und kann mir das Geld sparen.

Würde ich interessieren, wie der Sachverständige da einen Zusammenhang herstellen will, der eine Abnahme der Sache begründet.

Aber grundsätzlich sehr löblich, das du alles legal haben willst. :)
 

Timb2659

Mitglied
War heute wieder bei der selben TÜV stelle, aber bei einem anderen Prüfer, da der vom letzen Mal nicht da war.
Und jetzt kommt das beste, der Sachverständige von heute sieht keinen Anlass, das ich nach dem Anbau einer AHK wieder Vorfahren sollte. :D
Da ja wie du oben schon geschrieben hast, alles schon abgenommen und auf freigängigkeit geprüft wurde. :D

Ich hab ihm dann auch die Anleitungen vorgelegt von den verschiedenen Hersteller.
Die MVG darf ich nicht Anbauen, da sie nicht für Tiefergelegte Fahrzeuge zugelassen ist.
Die Westfalia und die Originale Mazda möchte ich nicht, da ich nur Maximal 3 bzw. 2 Fahrräder auf einem Fahrradträger
Transportieren darf.
Somit kommt für mich nur die Thule (554700) infrage da diese bis auf die Maximale Stützlast und die
,,EU Richtlinie "94 /20/EG" keine Einschränkungen aufweist.

Jetzt nochmal zu meinem eigentlichen Anliegen
Fährt hier jemand mit den Eibach Federn und Wohnwagen durch die Gegend und kann mir darüber berichten?
 

Icefeldt

Mitglied
War heute wieder bei der selben TÜV stelle, aber bei einem anderen Prüfer, da der vom letzen Mal nicht da war.
Und jetzt kommt das beste, der Sachverständige von heute sieht keinen Anlass, das ich nach dem Anbau einer AHK wieder Vorfahren sollte. :D
Da ja wie du oben schon geschrieben hast, alles schon abgenommen und auf freigängigkeit geprüft wurde. :D

Dann has du heute mal einen Sachverständigen mit Sachverstand gehabt.
So wie es sein sollte.

Ergibt ja Sinn die Schlussfolgerung wenn man drüber nachdenkt.


Die MVG darf ich nicht Anbauen, da sie nicht für Tiefergelegte Fahrzeuge zugelassen ist.

Hast du hier mal direkt beim Hersteller nachgefragt?

Auf der Webseite steht:

Diese Anhängekupplung ist nach europäischer Norm geprüft
Spricht ja sehr für EU Richtlinie "94 /20/EG

Und diese unklare bebilderte Anleitung ist ja mal sehr nichtssagend.
Einerseits zeigts ein Bild mit durchgestrichenen Federn, aber andererseits gibt es dann auf einer weiteren Seite die genaue Definition von 35-42cm Bodenabstand.

Müsste mal ein meinen Dokumenten nachschauen, was da drin steht. Habe die MvG nämlich verbaut.
Zu 99,9% wird die AHK nämlich auch nach der EU Richtlinie "94 /20/EG zugelassen sein.
Und dann kannst du dieses komische Bild einfach ignorieren.



PS: Danke, dass du deine Erfahrungen mit den TÜVern hier immer wieder niedergeschrieben hast.
 

Kohli

Mitglied
Sorry das ich hier diesen alten Thread mal ausgraben muss. Diese 35 bis 42cm, wo muss man die messen gilt das von boden bis Kugeloberkannte?
 

Kohli

Mitglied
Danke, da komme ich im unbeladenen Zustand genau auf 43cm. Wenn ich jetzt mit 25er Eibach Federn daher komme komm ich ja auf 40,5.

Wie ich jetzt noch gelesen hab gelten diese 35 bis 42 ja für das zulässige Gesamtgewicht also voll beladen. Da müsste der CX5 voll beladen ja dann mit Tieferlegung hinten mehr wie 5cm eintauchen um aus diesem Bereich zu kommen.

Das ist schon bisl Käse was MVG da macht. Zudem ich sowieso nie in diesen Beladungszustand komme. Mein Problem ist nämlich gerade das ich diese MVG Kupplung habe. Die Eibach Federn schon auf dem Weg zu mir sind und ich gestern abend diesen Thread gefunden habe 🤯

Ich kann aber nicht auf die Kupplung verzichten. Ich muss unsern Pferdeanhänger ziehen. Bei meinem alten 3er BMW hatte ich Gewindefahrwerk das hat keinen Furz interressiert 😅 War beim Tüv wegen Eintragung und der meinte. Brauchste ni die hat ne E Nummer.
 

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Kohli

Mitglied
Ich hab nochmal direkt bei MVG angefragt. Wer beim Tüv Probleme bekommen sollte kann sich das ausdrucken damit sollte es keine Probleme geben. 😇
 

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SaarGamer

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Hättet ihr mal Bilder von euren Fahrzeugen mit eingebauten Tieferlegungsfedern? Bin auch am überlegen mir welche zuzulegen. H&R sind ja etwas tiefer als die Eibach. Ich hab auch ne abnehmbare AHK Original von Mazda. Überlege nur, ob der Komfort nicht zu sehr leidet
 
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