2. Generation seit 2017 Blitzerwarner für meinen MZD CX5-II KF

DefCon6

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Anmerkung dazu: Wer bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. (Gilt für Deutschland)
 

Ivocel

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Nur bedingt....
Als Fahrer darfst du solche Apps nicht nutzen....der Beifahrer schon.
Und bei fest eingebauten ist es auch noch etwas anders, das TomTom hatte es auch von Hause auf drauf.
 

DefCon6

Mitglied

Off-Topic:


Nein, nicht auch nur bedingt. Es geht sogar soweit, dass der Beifahrer zwar Radarwarner nutzen und auch nach Blitzerstandorten suchen darf. Er darf den Fahrer jedoch nicht vor Blitzern warnen. (Wie auch immer der Gesetzgeber das dann überprüfen will)

Aber lassen wir das Thema, jeder kann sich ja selber darüber informieren und jeder soll auch bitte selber entscheiden was er damit macht...
 

Desaster

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Blitzerwarner

Nur bedingt....
Und bei fest eingebauten ist es auch noch etwas anders, das TomTom hatte es auch von Hause auf drauf.

Hallo,
stimmt so nicht, denn man muß´diese vom Hersteller aus i.d.R. inaktiv gesetzte Funktion ja in den Einstellungen erst einmal aktiv setzen.....! Und wer das macht, der kann dann auch belangt werden.....!
Gruss
Desaster
 

DefCon6

Mitglied
Dann dürftest du ja auch kein Radio hören, weil da wird man ja auch gewarnt.

Die Grundlage dafür, dass Radiosender die Blitzermeldungen durchsagen dürfen, ist die einfache Tatsache, dass damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt.

Das machen Radarwarner auch? Jaein. Es gibt einen Unterschied zwischen Radiosendern und Warngeräten. Die Ansagen der Nachrichtensprecher sind nicht klar formuliert. Es wird lediglich eine Straße oder die Nähe zu einer Ausfahrt genannt. Hiermit ist die Chance hoch, dass der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke einhält.

Zudem sind die Verkehrsnachrichten an die „Allgemeinheit“ adressiert und sollen eher als Hinweis auf die Verkehrsüberwachung seitens der Behörden dienen.

Ob Radarwarner oder Blitzerwarner legal oder illegal sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)

So, und mehr werde ich zu diesem Thema nicht mehr schreiben ;)- darum ging es hier ja auch eigentlich nicht. ;)
 

Willi_Bazilli

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Zitat:

Hallo,
ich bekomme den Blitzerwarner für
meinen MZD CX5-II KF nicht zum laufen (für BRD).
Ist das überhaupt möglich?
Ich habe folgende Versionen 59.00.449.
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße twonky

... Das würde mich auch interesieren da ich die gleiche Version habe, kann da bitte jemand helfen??

Danke, Gruß Walter :eek:
 
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