Der Inschenör
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Moin Moin.
Legalisiert hat das Gericht die Dashcam-Aufnahmen damit wohl kaum. Es hat sich lediglich aufgrund der Schwere des Verstoßes gegen ein Verwendungsverbot der Aufnahmen ausgesprochen. Dies war, z. B. bei Unfällen mit schweren Personenschäden, schon immer so. Es wurde jetzt lediglich die Grenze für die "staatliche" Verwertbarkeit weiter abgesenkt. Bei der Durchsetzung (eigener) zivilrechtlicher Forderungen bleibt die Anerkennung von Dashcam-Aufnahmen m. E. weiterhin fraglich.
Was dem Zeugen (Anzeigeerstatter?) für seine Daueraufzeichnung droht bzw. drohen kann steht auf einem anderen Blatt. Normalerweise bekommt von der unzulässigen Daueraufnahme ja keiner etwas mit. Hier hat er sich jetzt ggf. selbst "ans Messer geliefert". Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte das Urteil liest oder der Rotlich-Sünder ihn jetzt seinerseits anzeigt, könnte dem Dashcam-Betreiber wohl ein Bußgeld bis zu 300.000 € drohen. Bin mal gespannt, ob da noch was nachkommt.
Gruß
Stefan
Legalisiert hat das Gericht die Dashcam-Aufnahmen damit wohl kaum. Es hat sich lediglich aufgrund der Schwere des Verstoßes gegen ein Verwendungsverbot der Aufnahmen ausgesprochen. Dies war, z. B. bei Unfällen mit schweren Personenschäden, schon immer so. Es wurde jetzt lediglich die Grenze für die "staatliche" Verwertbarkeit weiter abgesenkt. Bei der Durchsetzung (eigener) zivilrechtlicher Forderungen bleibt die Anerkennung von Dashcam-Aufnahmen m. E. weiterhin fraglich.
Was dem Zeugen (Anzeigeerstatter?) für seine Daueraufzeichnung droht bzw. drohen kann steht auf einem anderen Blatt. Normalerweise bekommt von der unzulässigen Daueraufnahme ja keiner etwas mit. Hier hat er sich jetzt ggf. selbst "ans Messer geliefert". Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte das Urteil liest oder der Rotlich-Sünder ihn jetzt seinerseits anzeigt, könnte dem Dashcam-Betreiber wohl ein Bußgeld bis zu 300.000 € drohen. Bin mal gespannt, ob da noch was nachkommt.
Gruß
Stefan