Fraglich ist jedoch, ob der Verschleiß nach 2,5 Jahren auch dazu führen kann, dass die Gewährleistung damit abgelehnt werden kann. Das richtet sich wohl vornehmlich danach, wie lange Starterbatterien i.d.R. durchschnittlich halten.
Wo wurde denn die Gewährleistung abgelehnt? Wie kommst du darauf?
Ebenso, wie kommst du darauf, dass es sich vornehmlich danach richtet, wie lange Batterien halten?
Mach dich bitte mal über Gewährleistung schlau und wer Gewährleistung gewähren muss.
Nur mal ein paar wichtige Sachen:
1. Gewährleistung muss der Verkäufer gewähren, nicht der Hersteller
2. Gewährleistung sind 24 Monate (2 Jahre), bei Gebrauchtgegenständen kann diese auf 12 Monate verkürzt werden. Bei B2B auch komplett ausgeschlossen
3. Die ersten 6 Monate gilt Beweislastumkehr, da muss der Verkäufer nachweisen, das die Ware mangelfrei war.
4. Ab den 7. Monat muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel
​beim Gefahrenübergang​ also der Auslieferung vorhanden war.
Gefahrenübergang ist der Kauf / Auslieferung der Ware. An dem Tag muss die Ware Mangelfrei sein. Die ersten 6 Monate wird automatisch angenommen, das die Ware an dem Tag mit einem versteckten Mangel versehen war, danach liegt es am Käufer dieses Nachzuweisen.
Du siehst also, wenn man nur schon mal DIESE Punkte berücksichtigt.... Gewährleistung greift bei einer 2,5 Jahre alten Batterie (älter als 24 Monate) GAR NICHT.